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Sonstiges | Abgrenzung Freizeitflieger vs Geschäftsflieger?  
22. Juli 2013: Von Ursus Saxum-is 
Nachdem ich verschiedene Publikationen, Pamphlete und politisch-ideologische Diskussionen gelesen habe, wundere ich mich über die Zahlenwerke, die dort immer wieder angeführt werden. Wenn ich mit einer Maschine auf einem Info Platz lande, dann gibt es doch eigentlich gar keine Erfassungsmöglichkeit, ob ich dort beruflich zu einem Kundenbesuch oder nur zur Spaß lande.

Kann mir einmal jemand erklären wie üblicherweise die Zuordnung einer Kleinflugzeuglandung zu den verschiedenen Diskussionstöpfen vorgenommen wird?
22. Juli 2013: Von B. Quax F. an Ursus Saxum-is
Wird sicher einfach in Gewerblich und nicht Gewerblich unterteilt. Den Aufzeichnungen und Statistiken von Info Stellen würde ich da aber nicht 100% vertrauen!

Es gibt auch keinen "Freizeitflieger"!
22. Juli 2013: Von Christophe Dupond an Ursus Saxum-is
wo gibt's es denn diese Zahlen?
22. Juli 2013: Von Wolff E. an Ursus Saxum-is Bewertung: +1.00 [1]
In Reichelsheim (EDFB) wurde es so gemacht, das man als Halter gebeten wurde, wenn man gefragt wird, gewerblich sagen sollte. Ich denke, das diese Zahlen nur bedingt belastbar sind. Vermutlich geht das so:

Alle Flugzeuge am Platz mit 2 Motoren oder schwerer als 2 Tonnen zähöen als gewerblich.
Alle Flieger, die zu Besuch kommen, zähöen ab 2 Tonnen oder 2 Motoren auch gewerblich.
Alle anderen Flieger sind "privat" unterwegs. Was immer "privat" bedeutet. Ein Urluabsflug mit einer 3 köpfigen Familie ist privat. Die selbe Familie mit einer gecharterten Maschine wäre gewerblich. Fliegt diese Familie mit Air Berlin/LH & Co ist es gewerblich. Dieses Zählverfahren ist sehr "interessant" wenn man als Startflughafen z.B. Kassel, Friedrchshafen, Hahn, Paderborn (alle Flughäfen mit Mischbetrieb) nimmt. Die sagen, wenn man sie "belasten" will leider nicht so wirklich was brauchbares aus. Man stelle sich vor, man würde so eine Erhebung auf den Straßen machen? Das wäre ein Chaos...
22. Juli 2013: Von Christophe Dupond an Wolff E. Bewertung: -0.33 [1]
z.B. Friedrichshafen. Die unterscheiden Linie, Touristik und GA-Verkehr.

Oder Paderborn. Selbe Categorien.

@Bjorn
Wo ist der Statistik von der Freizeit vs. Geschaftflieger?
Erst recherchieren, dann beschweren.
22. Juli 2013: Von Wolff E. an Christophe Dupond
@Christophe, ich habe mich nicht beschwert, ich habe nur geschildert, wie es in Reichelsheim gemacht wurde und eine Vermutung geäußert, wie es bei Flughäfen sein könnte mit Mischbetrieb. Ich bitte dies zu berücksichtigen. Und ich sehe bei keinem der Vorposter eine "Beschwerde". Und eine Bezeichnung "Freizeitflieger" habe ich ebenfalls nicht verwendet. Björn hat sogar extra darauf hingewiesen, das es diesen Begriff nicht gibt.

Bitte in Zukunft genauer lesen und erst dann schreiben und dann bitte auch auf den betreffenden Poster den "Antwort-Knopf" anklicken. Erspart viel Ärger und unnötige "Geradebiegerei"....
22. Juli 2013: Von Christophe Dupond an Wolff E.
Sorry nicht auf dich beziehen, ich habe allgemein an den thread geantwortet
22. Juli 2013: Von Ulrich Dr. Werner an Ursus Saxum-is
Sehr geehrter Herr Steiner, liebe Mitleser

Der LFZ-Führer ist verpflichtet, der Flugleitung Angaben über den Flug zu machen, Details nachzulesen in LuftVO §22 Abs 1 Satz 8. Darunter auch Buchstabe e) Art der Fluges.

Der Flugplatzhalter wird üblicherweise in der Betriebsgenehmigung verpflichtet, ein Hauptflugbauch zu führen. Dort werden dann auch Vorgaben über den Aufzeichnungsinhalt gemacht. Oder auch nicht.

Jährlich fragt (zwingt) das statistische Bundesamt alle Flugplatzhalter, Angaben über den Flugverkehr des Vorjahres zu machen. Die abgefragten Inhalte decken sich weder mit den Vorgaben der LuftVO noch mit denen der Betriebsgenehmigung.

Das Ergebnis ist nachlesbar im Netz, z.B. ganz aktuell vor 12 Tagen für 2012 veröffentlicht.

https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/TransportVerkehr/Luftverkehr/LuftverkehrAlleFlugplaetze2080620127004.pdf?__blob=publicationFile

Alle 3 Verordnungen/Vorschriften sind nicht aufeinander abgestimmt, das Ergebnis ist daher in Teilen willkürlich, nicht wegen Anarchie, sondern mangels Koordination der Behörden.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

22. Juli 2013: Von Ursus Saxum-is an Ulrich Dr. Werner
Diese Daten unterscheiden nur zwischen Flügen mit gewerblich und nicht-gewerblich zugelassenen Maschinen. In aktuellen Diskussionen, zum Beispiel zu den Perspektiven von Zweibrücken, werden diese Daten auch weiterverarbeitet. Allerdings habe ich es nicht nur einmal erlebt, dass ein Flug mit z.B. einem nicht-gewerblich zugelassenen Echo-Flieger argumentativ automatisch einer Kategorie Freizeitflug zugeschlagen wurde. Um eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung belastbar durchführen zu können, benötigte man allerdings Daten über die berufliche Nutzung nicht-gewerblich zugelassener Flugzeuge.

Vielleicht wäre es eine Aktion von PuF wert, diese Daten zumindest einmal stichprobenhaft zu erheben, um die bisher verborgenen Einflüsse transparenter zu machen?
22. Juli 2013: Von B. Quax F. an Ursus Saxum-is
Wozu? Um die Notendigkeit vom Flugplatz oder die Wirtschaftliche Bedeutung dazulegen?
22. Juli 2013: Von  an Ulrich Dr. Werner
LuftVO §22 Abs 1 Satz 8. Darunter auch Buchstabe e) Art der Fluges

Mit "Art des Fluges" ist hier VFR/IFR/Z/Y gemeint - deswegen gelten diese Angaben an Flughäfen ja auch als gemacht, wenn der Flugplan akzeptiert wurde. Im Übrigen ist dieser Teil des Luftrechts datenschutzrechtlich höchst umstritten. Und man möge nie vergessen, dass das Hauptflugbuch eher "Reichshauptflugbuch" heißen sollte. Einer der peinlichsten Teile deutscher Gesetzgebung.
23. Juli 2013: Von  an Ursus Saxum-is Bewertung: +1.00 [1]
Frag doch mal bei der NSA nach. Die dürften die genauesten Zahlen haben.

Banane

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