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Unfälle und Zwischenfälle | Beschädigung des Flugzeugs durch den Flugplatzbetreiber  
25. Mai 2013: Von Marion Siedler 
Liebe Forumsmitglieder,
ich bräuchte Euren Rat. Mir wurde beim Reinigen der Hangarhalle mit einem auf der Reingungsmaschine steckenden Schlüssels die Flügelunterseite ziemlich am Flügelende eingedellt und zerkratzt. Die Flugplatzverwaltung fühlt sich nicht in der Verantwortung, da der Herr, der die Halle damit reinigte, den Unfall nicht zugibt. Der Unfall passierte am 11.4.. Ich hatte die Maschine zuletzt am 6.4. geflogen und den Schaden erst beim Reinigen nach meinem Flug am 20.4. bemerkt. Ein anderes Flugzeug in der Halle konnte den Schaden nicht verursacht haben, da der Schaden unterhalb des Tiefdeckerflügels beim Durchieben des Gerätes entstanden ist. Ich konnte die Reinigungsmaschine durch Ausmessen der Höhe ausfindig machen. Wie gehe ich am Besten vor? Weiß jemand Rat?
25. Mai 2013: Von christof brenner an Marion Siedler
Hatte vor kurzem eine ähnliche Situation... Mein Flugzeug stand nicht komplett auf dem Drehrteller (der Hallennachbar hatte es offenbar vorgezogen, damit es beim Aushallen nicht zu eng wird,. Der nächste öffnet die Hallentore, drückt auf den Knopf, ohne sich zu vergewissern, ob der Drehteller frei ist... Und meine rechte Fläche arbeitete sich zuverlässig in die Hallenwand... Randbogen kautt, zwei Dellen im Flügel. Klarer Sachverhalt, aber dann hab ich mich gefragt, was passieren würde, wenn es keiner gewesen sein wollte... Ich selbst war zum Schadenszeitpunkt ja nicht zugegen... Zum Glück hat die Versicherung reguliert, aber mein Plan B wäre gewesen, ein großes Faß aufzumachen... Strafanzeige gegen Unbekannt wg. Sachbeschädigung ankündigen, den Verdächtigen benennen, usw. Ein bißchen Druck aufbauen... Ob es was gebracht hätte? Läßt sich leider nicht sagen, aber solchen Ärger versucht normalerweise jeder zu vermeiden. Die Alternativen sind weniger erfreulich... Kaskoschaden draus machen, SB in den Wind schießen.. Oder Schaden hinnehmen und unrepariert lassen...
So... Halbzeit ist vorbei. Immer noch 0:0... Bin wieder beim Finale..
26. Mai 2013: Von Marion Siedler an christof brenner
Herzlichen Dank - und das während des Spiels! Dein Schaden war ja wirklich massiv. Welche Versicherung hat dann bezahlt, die des Flugplatzes?
27. Mai 2013: Von christof brenner an Marion Siedler
Bezahlt hat die Luftfahrtversicherung des Piloten, der den Schalter betätigt hat. Seine private Haftpflicht hatte abgelehnt. Bei dir ist die Situation ja ein bißchen aders, da ja, wie ich es verstanden hab, der "Kehrmeister" im Auftrag des Flugplatz-/Hallenbesitzers gearbeitet hat. Bin (leider) kein Jurist.. Ich weiß nicht, wie schwer dein Schaden ist, aber täusch dich bei Luftfahrzeugschäden nicht, was die Höhe angeht. Ich war von dem fünfstelligen Gutachten doch ein wenig beeindruckt.

27. Mai 2013: Von Ingo Wolf an Marion Siedler Bewertung: +2.00 [2]
Die Rechtslage ist relativ einfach: wer einen für sich positiven Anspruch - hier Schadensersatz - geltend machen will, muss seinerseits begründen und beweisen können, warum dieser Anspruch zu seinen Gunsten bestehen soll (Ausnahmen gibt es davon zwar auch, bspw. im Arzthaftungsrecht, aber in dem Falle hier greifen keine Ausnahmen).

Von daher wirst Du beweisen müssen, wer den Schaden verursacht hat. Und erst, wenn Du das beweisen kannst, wirst Du einen Schadensersatzanspruch erfolgreich geltend machen können. Wenn der Schlüssel immer auf der Reinigungsmaschine steckt, dann kann quasi jeder den Schaden verursacht haben, denn die Maschine ist ja dann immer beweglich.

Helfen könnte eventuell der Punkt, dass der Schlüssel nicht abgezogen war und damit das Risiko für eine Schadensbegründung bestanden wurde. Andersherum: wäre die Maschine ordnungsgemäß gesichert gewesen, wäre es nicht durch eine unbefugte Nutzung der Maschine zum Schaden gekommen. Dann aber müsste den Flugplatzbetreiber diesbezüglich eine Verkehrssicherungspflicht treffen. Um ganz ehrlich zu sein: die Chance, damit einen erfolgreichen Prozess zu führen, halte ich für sehr gering.

Falls Du es dennoch versuchen magst, wäre die Argumentation wohl am ehesten wie folgt:

(1) Entweder der Schlüssel hat nicht gesteckt, dann kann denklogisch nur der mit der Reinigung Beauftragte den Schaden herbeigeführt haben, damit ist auch der Schadensersatzanspruch gegenüber dem Flugplatzbetreiber begründet, wenn dieser den Hallenreiniger beauftragt hat; oder
(2) der Schlüssel hat gesteckt, dann trifft den Flugplatzbetreiber eine Schadensersatzpflicht, weil das Reinigungsgerät ungesichert in der Halle stand und die Gefahrneigung, die von solch einer ungesicherten Maschine im Umfeld von teuren Flugzeugen ausgeht, so hoch ist, dass eine Sicherung der Maschine notwendig (und im Übrigen durch das einfache Abziehen des Schlüssel auch problemlos machbar) war.
27. Mai 2013: Von Marion Siedler an Ingo Wolf
Hallo Ingo,
ich werde wohl erst einmal versuchen ein Gespräch mit dem Verwaltungschef zu führen und dann weitersehen. Der Schlüssel steckt immer auf dem Gerät. Gereinigt wird der Hangar jedoch nur ca. einmal im Jahr, hier 11.4.13. Ich bin am 6.4. geflogen und dann erst wieder am 20.4., es ist dies also der Zeitraum, indem das Malheur passiert ist., da ich nach dem Fliegen beim Reinigen den Schden bemerkte. Da die Halle sehr dreckig war, hat vor dem 11.4 also niemand die Halle gereinigt, und wer sollte eine Halle danach reinigen, wenn sie sauber ist? Dazu kommt, dass die Halle bis 11.4 für jeden offen stand. Die Aussentür zum Hangar stand immer offen, da in der Nähe ein Bau entsteht, der Strom und Wasser aus der Halle bezieht. Wegen der Kabel konnte die Hallentür weder geschlossen, noch verschlossen werden. Daher hatte ich in einer Mail um Änderung dieses Zustandes gebeten, da jeder Unbefugte ausserdem durch die Halle ja auch direkt zum Flugfeld gelangen kann, plus den Dreck moniert. Gleich am nächsten Tag wurde gereinigt - mit einem kleinen Rachefeldzug für meine Mail, nehme ich leider an.
27. Mai 2013: Von Pascal H. an Marion Siedler
Sie haben eine erhebliche Beschädigung am Flugzeug erst nach dem Fliegen entdeckt? Aua...
27. Mai 2013: Von Albert Paleczek an Pascal H.
Naja, bei einem Tiefdecker die Tragflächenunterseite eingedellt und verkratzt ... je nach Lichtverhältnissen sieht man das nicht unbedingt sofort. Bei der Vorflugkontrolle konzentriert man sich nach Klarliste eher auf Kanten und bewegliche Teile.
28. Mai 2013: Von Marion Siedler an Albert Paleczek
Ja, genauso ist es, beim Abarbeiten der Checkliste, ist mir das nicht aufgefallen, hätte an der Sache selbst auch nichts geändert, ob ich es vor oder nach dem Flug gefunden habe.

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