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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
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Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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25. Mai 2013: Von christof brenner an Marion Siedler
Hatte vor kurzem eine ähnliche Situation... Mein Flugzeug stand nicht komplett auf dem Drehrteller (der Hallennachbar hatte es offenbar vorgezogen, damit es beim Aushallen nicht zu eng wird,. Der nächste öffnet die Hallentore, drückt auf den Knopf, ohne sich zu vergewissern, ob der Drehteller frei ist... Und meine rechte Fläche arbeitete sich zuverlässig in die Hallenwand... Randbogen kautt, zwei Dellen im Flügel. Klarer Sachverhalt, aber dann hab ich mich gefragt, was passieren würde, wenn es keiner gewesen sein wollte... Ich selbst war zum Schadenszeitpunkt ja nicht zugegen... Zum Glück hat die Versicherung reguliert, aber mein Plan B wäre gewesen, ein großes Faß aufzumachen... Strafanzeige gegen Unbekannt wg. Sachbeschädigung ankündigen, den Verdächtigen benennen, usw. Ein bißchen Druck aufbauen... Ob es was gebracht hätte? Läßt sich leider nicht sagen, aber solchen Ärger versucht normalerweise jeder zu vermeiden. Die Alternativen sind weniger erfreulich... Kaskoschaden draus machen, SB in den Wind schießen.. Oder Schaden hinnehmen und unrepariert lassen...
So... Halbzeit ist vorbei. Immer noch 0:0... Bin wieder beim Finale..
26. Mai 2013: Von Marion Siedler an christof brenner
Herzlichen Dank - und das während des Spiels! Dein Schaden war ja wirklich massiv. Welche Versicherung hat dann bezahlt, die des Flugplatzes?
27. Mai 2013: Von christof brenner an Marion Siedler
Bezahlt hat die Luftfahrtversicherung des Piloten, der den Schalter betätigt hat. Seine private Haftpflicht hatte abgelehnt. Bei dir ist die Situation ja ein bißchen aders, da ja, wie ich es verstanden hab, der "Kehrmeister" im Auftrag des Flugplatz-/Hallenbesitzers gearbeitet hat. Bin (leider) kein Jurist.. Ich weiß nicht, wie schwer dein Schaden ist, aber täusch dich bei Luftfahrzeugschäden nicht, was die Höhe angeht. Ich war von dem fünfstelligen Gutachten doch ein wenig beeindruckt.


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