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27. Mai 2013: Von christof brenner an Marion Siedler
Bezahlt hat die Luftfahrtversicherung des Piloten, der den Schalter betätigt hat. Seine private Haftpflicht hatte abgelehnt. Bei dir ist die Situation ja ein bißchen aders, da ja, wie ich es verstanden hab, der "Kehrmeister" im Auftrag des Flugplatz-/Hallenbesitzers gearbeitet hat. Bin (leider) kein Jurist.. Ich weiß nicht, wie schwer dein Schaden ist, aber täusch dich bei Luftfahrzeugschäden nicht, was die Höhe angeht. Ich war von dem fünfstelligen Gutachten doch ein wenig beeindruckt.


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