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Ich habe die Frage, ob man für IFR beide COMs auf 8,33kHz aufrüsten muss an mehrere Avionikprüfer gestellt.
Die bekannte Firma aus Straubing hat eine klare Stellungnahme abgegeben: ja. Macht man heute eine Avioniknachprüfung bei ihnen, so vermerken sie auf dem Schein, dass ab 1.1.2014 kein IFR-Betrieb zulässig ist -- außer man hat 2 8,33kHz-Funkgeräte. Laut der Firma ist diese Interpretation mit dem LBA abgeklärt.
Die EU-Direktive sagt:
(2) Ab dem 1. Januar 2014 darf ein Betreiber Flüge nach
Instrumentenflugregeln im Luftraum der Klasse A, B oder C
der in Anhang I genannten Mitgliedstaaten nur durchführen,
wenn die Bordfunkausrüstung des betreffenden Luftfahrzeugs
mit einem Kanalabstand von 8,33 kHz betrieben werden
Auf meine Frage, ob "die Bordfunkausrüstung ... mit einem Kanalabstand von 8,33 kHz betrieben werden kann" nicht auch bei einem COM gegeben ist, kam:
es ist von der Bordfunkausrüstung die Rede, und diese besteht bei einem
IFR zugelassenen LFZ nunmal aus zwei Funkgeräten. Beim Ausfall eins Com´s muß
die Verständigung mit den Luftverkehrskontrollstellen weiterhin gegeben sein.
So sehen das auch die entsprechenden Stellen beim LBA.
Ich denke es sieht sehr schlecht aus. Wir Deutschen sind die doppelt Doofen, denn wir müssen diese unsinnige Umrüstung zweimal machen. Helfen könnte uns eine NfL in der das Gegenteil drinnen steht oder eine neue FSAV, die nur noch ein Funkgerät erfordert oder den 8,33kHz auf eines beschränkt. Wenn man nur wüsste, was das Ministerium vorhat. Wenn man nicht zum 1. Januar gegroundet sein will, dann muss man bald etwas unternehmen, denn die Avionikbetriebe können nicht im Dezember 2013 die halbe Flotte umrüsten.
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Endlich gute Nachrichten :-( und wenn man noch einen IFR Avionic Prüfschein hat der bis 09/2014 "gültig" ist?
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Wie machst' denn det?? 9/2014??
Also ich bin mir ziiiieemlich sicher, dass die JNP jedes Jahr gemacht wird... ;-)
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Tja, ich fürchte auch, dass es so sein wird. Macht ja (leider) auch irgendwo Sinn, bei Ausfall Com1 (im Falle einer 8,33 Raster-Frequenz) ein zweites 8,33-Gerät zu haben, um auf der gleichen Freq zu kommunizieren.
Teuer wirds auf jeden Fall.
Unser Plan:
Com1: gns430 alles schön an dieser Stelle
Com2: KX155A wird wohl wahrscheinlich um ein Becker Rechteckgerät 8,33 ergänzt. (=Com3)
Adf fliegt raus.
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Blöde Erkältung, nein das geht natürlich nicht :-(
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Doch klar geht das. Wenn die JNP 2013 erst im Oktober ist, dann gilt die auch bis Oktober 2014. Oder gibt's die bereits jetzt schon nicht mehr für ein Jahr (also bis in 2014 hinein), wenn man nicht jetzt schon zwei 8.33kHz-Geräte hat?
Olaf
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Siehe oben. Der JNP-Bericht von 09/2013 enthält dann den Hinweis "ab 1.1.2014 kein IFR".
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Ah, ok, sorry. Mein Fehler.
Olaf
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na ja klingt nach einem schönen Ostergeschenk für Avionik Betriebe, deren Einfluss auf das LBA
nicht unterschätzt werden darf.
Schließlich wurden bisher viele Vorschriften in gemeinsamen Arbeitsgruppen formuliert. Was sagen denn die Regulations bei Funkausfall? u.a. sinngemäß "try to contact ATC on any other
available frequency etc" 121,5 MHz gehört auch dazu, wird von ATC monitored und bleibt als Notfrequenz erhalten.
So selten wie ein Funkausfall ist kann man dann dort ausmachen auf eine nicht 8,33 Raster Frequenz zu gehen -
oder übersehe ich hier etwas?
Warum nicht 3 VHF COMs - zwei könnten auch ausfallen.
Muss z.B. in der GA jedes COM eine eigene Antenne haben? Ich glaube nicht! Was wenn die einzige Antenne kaputt geht? Das Argument zieht nicht, liebe Avionik Straubing!
Letztlich muss der Rubel aber rollen und Schäuble verdient wieder mit.
Was KFZs angeht, so würde Berlin es doch am liebsten so drehen, dass jeder statt nach drei Jahren zum TÜV wieder zum Autohändler muss, um was neues zu kaufen ...
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Hab ich da einen Denkfehler? IFR ohen 8,33 nicht mehr in Luftraum A, B und C.
Also in Deutschland kein IFR über FL 100 bzw. im Süden 130, Kein Anflüge auf Großflughäfen mit Luftraum C.
In Österreich beginnt C in 195. Also IFR von und zu Plätzen wie EDMS, EDME EDMA IFR unter 100 unter Umgehung Luftraum C in EDDM.
Was hat das dann mit IFR-Zulassung des Luftfahrzeugs zu tun?
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Wenn ich das richtig sehe, darfst Du mit einem bzw. ohne 8,33kHz-Geräte ab dem 1.1.2014 eben nur noch "Mini-IFR" machen. Ob Dir Dein Avionik-Betrieb dann in die JNP reinschreibt "ab 1.1.2014 ohne IFR" (was nicht ganz das Selbe ist) oder "ab 1.1.2014 IFR eingeschränkt auf Luftraum D, E, F und CTR" (was wohl "ohne Luftraum A, B und C" wäre), musst Du mit denen ausmachen. Letzteres würde Dich dann für jeden weiteren Flugplan im Routing und Höhenprofil einschränken, wäre aber wohl zulässig. Ob das die Flugsicherung dann auch so sehen wird? ...
Olaf
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Heisst es nicht: ab 1.Jan 2014 unterhalb FL195 für IFR generell 8,33kHz raster vorschrift??
Von Luftraum hab ich da nichts gesehen. Vielleicht übersehen??????
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Schau oben, ich habe die EU-Direktive zitiert.
Aber das mit "dann eben IFR außerhalb von A/B/C" ist unrealistisch. Ab 1.1.2014 heißt es entweder 2x 8,33kHz oder kein IFR.
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Würde das mit dem 2 x 8.33 khz auch für N-Maschinen in Europa gelten?
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Mein Avionikprüfer sieht das eindeutig anders :-)
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Würde das mit dem 2 x 8.33 khz auch für N-Maschinen in Europa gelten?
Eindeutig ja. Die Flugsicherungsausrüstungsverordnung (FSAV) gilt für alle Luftfahrzeuge im deutschen Luftraum, also sogar für den überfliegenden Besucher. Dass bisher Verstöße nicht geahndet wurden, ist ein anderes Thema. Als D-reg habe ich das zusätzliche Problem, dass mir der Prüfer kein IFR bescheinigen wird. Ich würde also zwei Verstöße begehen, von denen der mit dem Nachprüfschein eindeutig der gravierendere ist.
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Mein Avionikprüfer sieht das eindeutig anders :-)
Am besten niemandem sagen und ihn nicht dazu bringen, sich die Sache genau zu überlegen und beim LBA nachzufragen, sonst ändert er seine Meinung. Angeblich ist eine NfL II in Vorbereitung, die eine klare Regelung bringt aber nicht die erwünschte.
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Ich habe gerade einen Rückruf der AOPA bekommen. Ich hatte nachgefragt, welche Aktivitäten sie bei 8,33kHz unternehmen.
Die AOPA hat bei der EU-Kommission zum Thema "müssen wir 2 8,33kHz-Funkgeräte haben" angefragt und als Antwort bekommen, dass nur ein Funkgerät erforderlich ist. Das ist wenig Erkenntnisgewinn, denn das steht so in der Direktive. Wenn zwei erforderlich sind, dann "empfiehlt" die EU-Kommission, dass beide 8,33kHz beherrschen. Was auch immer das bedeutet.
Die jetzt noch zu klärende Frage ist, was mit der FSAV passiert. Die AOPA hat eine Anfrage beim Ministerium in Berlin gestellt aber noch keine Antwort. Es ist möglich, dass die FSAV ersatzlos gestrichen wird. Die LuftPersV wird laut AOPA im August 2013 ersatzlos gestrichen, bei der FSAV ist es noch nicht klar.
Es kann also sein, dass sich das Thema mit den 2 Funkgeräten und dem DME in Wohlgefallen auflöst. AOPA verspricht uns beim Thema 8,33kHz aktuell zu informieren.
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Wann wird eigentlich Part-OPS NCO scharf geschaltet und kümmert sich überhaupt jemand dann vielleicht im gleichen Atemzug die FSAV mit abzuschaffen? Es wäre mehr als ärgerlich wenn wir erst wegen der FSAV zwei 833er Funken anschaffen und die dann drei Monate später mit Part-OPS wieder wegfallen.
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**Tja, ich fürchte auch, dass es so sein wird. Macht ja (leider) auch irgendwo Sinn, bei Ausfall Com1 (im Falle einer 8,33 Raster-Frequenz) ein zweites 8,33-Gerät zu haben, um auf der gleichen Freq zu kommunizieren. **
Nein, macht aus meiner Sicht keinen Sinn bzw. ist in meinen Augen unverhältnismäßig, hier genügt es völlig z.B. auf der 121,5 um auf die Sitauation hinzuweisen und ggf. den Kontakt wieder her zu stellen.
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Ich glaube, da liegt die AOPA definitiv falsch - wenn #1 ausfällt, muss #2 ein vollwertiger Ersatz sein. So wurde es uns auch beim Season-Opener von AustroControl gesagt.
Aber eigentlich ist es noch schlimmer! Als wir unsere D-registrierte Malibu in den USA auf JetProp und eine neue Avionik umrüsten ließen, habe ich beim LBA sicherheitshalber nachgefragt, worauf wir achten müssen. Das Ausbauen des nutzlosen (bein insgesamt 3 GPS!) ADF z.B. ging nicht, da sonst kein Approach geflogen werden dürfte, der in irgend einer Form ein NDB nutzt (obwohl das viel präziser und sicherer per GPS definiert werden kann, aber das ist eine andere Geschichte....)
Da wir uns 2 Garmin 430 einbauen ließen, lautete die Auskunft, dass wir EIN DRITTES COM mit 8.33 benötigen, weil sich die baugleichen Garmins interferieren könnten. Wir haben uns kein drittes COM eingebaut sondern ein N als Registrierung aufmalen lassen. Es gab noch weitere Schikanen, die uns dazu veranlasst haben. Die FAA ist mit 2 430er glücklich.
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2 GNS430 sollen für den Sprechfunk nicht ausreichen? *Lachkaputt*
Das wird ja immer bunter...
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Meine Info zu dem Thema zwei GNS430 ist dass in dem Fall entweder eines W sein muss und das andere nicht oder zumindest unterschiedliche Softwareversionen benutzt werden müssen. Es gab wohl mal einen Totalausfall wegen Softwareproblemen der gleich beide Geräte parallel lahm gelegt hatte. An sich ist die Idee nicht falsch aber wenn man mit nur einem Triebwerk fliegt sollte man an dieser Stelle vielleicht auch die Kirche im Dorf lassen...
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... wobei in der Softwarewelt es wesentlich wahrscheinlicher ist, dass zwei unterschiedliche Versionen einer Software sich lahmlegen als wenn zweimal dieselbe miteinander kommuniziert. Schon erstaunlich wie in der Luftfahrt aus Einzelfällen generelle Regeln abgeleitet werden, unter Ausschluss jeglichen Sachverstandes.
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Das war doch schon immer ein Thema und deswegen haben viele eine 430/530 Kombination. Garmin hat doch sogar extra die beiden nicht identisch innen aufgebaut.
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