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27. März 2013: Von Achim H. an Wolff E.
Würde das mit dem 2 x 8.33 khz auch für N-Maschinen in Europa gelten?

Eindeutig ja. Die Flugsicherungsausrüstungsverordnung (FSAV) gilt für alle Luftfahrzeuge im deutschen Luftraum, also sogar für den überfliegenden Besucher. Dass bisher Verstöße nicht geahndet wurden, ist ein anderes Thema. Als D-reg habe ich das zusätzliche Problem, dass mir der Prüfer kein IFR bescheinigen wird. Ich würde also zwei Verstöße begehen, von denen der mit dem Nachprüfschein eindeutig der gravierendere ist.

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