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26. März 2013: Von Achim H. an Olaf Musch
Siehe oben. Der JNP-Bericht von 09/2013 enthält dann den Hinweis "ab 1.1.2014 kein IFR".
26. März 2013: Von Olaf Musch an Achim H.
Ah, ok, sorry. Mein Fehler.

Olaf
26. März 2013: Von Norbert S. an Olaf Musch
na ja klingt nach einem schönen Ostergeschenk für Avionik Betriebe, deren Einfluss auf das LBA
nicht unterschätzt werden darf.
Schließlich wurden bisher viele Vorschriften in gemeinsamen Arbeitsgruppen formuliert.
Was sagen denn die Regulations bei Funkausfall? u.a. sinngemäß "try to contact ATC on any other
available frequency etc" 121,5 MHz gehört auch dazu, wird von ATC monitored und bleibt als Notfrequenz erhalten.
So selten wie ein Funkausfall ist kann man dann dort ausmachen auf eine nicht 8,33 Raster Frequenz zu gehen -
oder übersehe ich hier etwas?
Warum nicht 3 VHF COMs - zwei könnten auch ausfallen.
Muss z.B. in der GA jedes COM eine eigene Antenne haben? Ich glaube nicht! Was wenn die einzige Antenne kaputt geht?
Das Argument zieht nicht, liebe Avionik Straubing!

Letztlich muss der Rubel aber rollen und Schäuble verdient wieder mit.
Was KFZs angeht, so würde Berlin es doch am liebsten so drehen, dass jeder statt nach drei Jahren zum TÜV wieder zum Autohändler muss, um was neues zu kaufen ...
26. März 2013: Von Richard G. Müller an Olaf Musch

Hab ich da einen Denkfehler? IFR ohen 8,33 nicht mehr in Luftraum A, B und C.

Also in Deutschland kein IFR über FL 100 bzw. im Süden 130, Kein Anflüge auf Großflughäfen mit Luftraum C.

In Österreich beginnt C in 195. Also IFR von und zu Plätzen wie EDMS, EDME EDMA IFR unter 100 unter Umgehung Luftraum C in EDDM.

Was hat das dann mit IFR-Zulassung des Luftfahrzeugs zu tun?

26. März 2013: Von Olaf Musch an Richard G. Müller
Wenn ich das richtig sehe, darfst Du mit einem bzw. ohne 8,33kHz-Geräte
ab dem 1.1.2014 eben nur noch "Mini-IFR" machen.
Ob Dir Dein Avionik-Betrieb dann in die JNP reinschreibt "ab 1.1.2014 ohne IFR"
(was nicht ganz das Selbe ist) oder "ab 1.1.2014 IFR eingeschränkt auf
Luftraum D, E, F und CTR" (was wohl "ohne Luftraum A, B und C" wäre), musst
Du mit denen ausmachen.
Letzteres würde Dich dann für jeden weiteren Flugplan im Routing und
Höhenprofil einschränken, wäre aber wohl zulässig.
Ob das die Flugsicherung dann auch so sehen wird? ...

Olaf
26. März 2013: Von Timm H. an Olaf Musch
Heisst es nicht: ab 1.Jan 2014 unterhalb FL195 für IFR generell 8,33kHz raster vorschrift??
Von Luftraum hab ich da nichts gesehen. Vielleicht übersehen??????
27. März 2013: Von Achim H. an Timm H.
Schau oben, ich habe die EU-Direktive zitiert.

Aber das mit "dann eben IFR außerhalb von A/B/C" ist unrealistisch. Ab 1.1.2014 heißt es entweder 2x 8,33kHz oder kein IFR.
27. März 2013: Von Wolff E. an Achim H.
Würde das mit dem 2 x 8.33 khz auch für N-Maschinen in Europa gelten?
27. März 2013: Von Achim H. an Wolff E.
Würde das mit dem 2 x 8.33 khz auch für N-Maschinen in Europa gelten?

Eindeutig ja. Die Flugsicherungsausrüstungsverordnung (FSAV) gilt für alle Luftfahrzeuge im deutschen Luftraum, also sogar für den überfliegenden Besucher. Dass bisher Verstöße nicht geahndet wurden, ist ein anderes Thema. Als D-reg habe ich das zusätzliche Problem, dass mir der Prüfer kein IFR bescheinigen wird. Ich würde also zwei Verstöße begehen, von denen der mit dem Nachprüfschein eindeutig der gravierendere ist.

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