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27. März 2013: Von Pelle Goran an Achim H.
Wann wird eigentlich Part-OPS NCO scharf geschaltet und kümmert sich überhaupt jemand dann vielleicht im gleichen Atemzug die FSAV mit abzuschaffen? Es wäre mehr als ärgerlich wenn wir erst wegen der FSAV zwei 833er Funken anschaffen und die dann drei Monate später mit Part-OPS wieder wegfallen.
28. März 2013: Von Peter Luthaus an Pelle Goran
Hilft in diesem Fall nicht sogar Ausflaggen in ein anderes EASA-Land? Die FSAV ist deutsch, vielleicht sind die Vorschriften in anderen EASA-Ländern anders? Dann dürfte eventuell ein EASA (nicht D) zugelassenes Flugzeug zwar nicht mehr in deutschem Luftraum IFR fliegen, weil es keine 2 8.33 kHz Coms hat, ist aber grundsätzlich IFR-zugelassen?

Es geht ja nur um den kurzen Zeitraum bis zur Abschaffung der FSAV und Ersatz durch OPS-NCO. Daher würde mich auch interessieren, wie es mit dem Termin der Einführung von NCO steht.

Daher wäre auch eine Strategie, jetzt nichts zu tun und darauf zu hoffen, dass es kurz vor Einführungspflicht Lieferengpässe und Kapazitätsengpässe bei Avionikern gibt und man mit einer befristeten Bescheinigung ("Einbau gerade nicht möglich") bis zur Einführung von NCO durchkommt.

Ich sträube mich, etwas Sinnloses einzubauen, was vielleicht nur für ein halbes Jahr Pflicht ist und dafür viel Geld zu verschwenden (In dem mich betreffenden Flugzeug habe ein ein GNS430W und ein SL30, und das reicht!).

Also denke ich über die beiden Strategien Ausflaggen oder Aussitzen nach...
28. März 2013: Von Bernhard Tenzler an Peter Luthaus
In der FSAV wird das Thema 8,33KHZ nicht erwähnt - sollte also funktionieren, auch IFR
28. März 2013: Von Achim H. an Peter Luthaus
Hilft in diesem Fall nicht sogar Ausflaggen in ein anderes EASA-Land? Die FSAV ist deutsch, vielleicht sind die Vorschriften in anderen EASA-Ländern anders? Dann dürfte eventuell ein EASA (nicht D) zugelassenes Flugzeug zwar nicht mehr in deutschem Luftraum IFR fliegen, weil es keine 2 8.33 kHz Coms hat, ist aber grundsätzlich IFR-zugelassen?

Das ist erst einmal dieselbe Situation wie bei einem D-reg, denn die FSAV gilt für alle Flugzeuge im deutschen Luftraum. Allerdings hat man dann nicht das Problem, dass auf der Avionikprüfliste "IFR" vermerkt sein muss.

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