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Luftrecht und Behörden | Neue Lizenzen: NVFR mit LAPL --> Anforderungen?  
17. Februar 2013: Von Andreas Ruth 

Hallo,

ich möchte nach Lizenzkonvertierung im April gerne die NVFR-Berechtigung erwerben und frage mich, was eine „grundlegende Instrumentenflug-Ausbildung“ ist. Diese muss von einem LAPL-Anwärter absolviert werden, bevor er die NVFR-Ausbildung beginnen darf:

„(2) Vor dem Absolvieren der Nachtausbildung müssen LAPL-Inhaber die grundlegende Instrumentenflug-Ausbildung absolviert haben, die für die Erteilung der PPL erforderlich ist.“

Ich vermute mal, dass es leider doch noch irgendwie um die gute alte CVFR-Nummer geht; wo steht geschrieben, was die „grundlegende Instrumentenflug-Ausbildung" nach neuem Lizenzrecht konkret beinhaltet?

Thx

17. Februar 2013: Von Philipp Tiemann an Andreas Ruth
Nochmal zum Verständnis (ich gehe davon aus, dass du einen alten ICAO PPL hast): Du traust dir also das Nachtfliegen zu, nicht aber so einen popeligen CVFR-Prüfungsflug (wo du ein paar mal einen Kurs und eine Höhe halten musst sowie einem VOR-Radial folgen), wodurch du nebenbei eine weltweit gültige Pilotenlizenz behalten würdest?
17. Februar 2013: Von Andreas Ruth an Philipp Tiemann
zur Erklärung: keine ICAO PPL, sondern eine rein nationale PPL
17. Februar 2013: Von Werner Kraus an Andreas Ruth
Macht keinen Unterschied! ICAO PPL-A sowie PPL-N werden beide in einen LAPL umgewandelt und nach erfolgreicher Funknavigationsprüfung (mit mündlichem Teil in dem Kenntnisse über die neuen Regelwerke abgeprüft werden sollen) sowie Sprachnachweis (falls erforderlich) in einen EASA PPL-A.
17. Februar 2013: Von Malte Höltken an Andreas Ruth
" Ich vermute mal, dass es leider doch noch irgendwie um die gute alte CVFR-Nummer geht"

Was heißt leider? Eine vernünftige Ausbildung(*), um mit den Fluglageinstrumenten und der Radionavigation umzugehen(**) ist alles, aber nicht überflüssig, will man Nachts unterwegs sein. Die Fliegerei verlangt nunmal, und das liegt in ihrer Natur, daß man bereit ist für eine Erweiterung seiner Fähigkeiten auch zu arbeiten.

Besten Grusz,

(*) Ausbildung, nicht zwangsweise Prüfung. Betonung auf "Vernünftig" i.S.v. dem Ziel angemessen. Das schließt die Grenzen der Instrumente und der eigenen Leistung mit ein!
(**) Im Rahmen der Betriebsart. Weder CVFR noch NVFR sind "IFR-Light".
17. Februar 2013: Von Andreas Ruth an Andreas Ruth Bewertung: -0.33 [1]
meine Güte, Leute, macht euch doch nicht meinen Kopf und lasst dieses "mit erhobenem Zeigefinger" Gehabe; die Fragestellung war doch recht eindeutig und sollte für euch einfach zu beantworten sein?! Und wenn man die Antwort nicht kennt, ist es ja nicht schlimm, dann schreibt man eben nichts.

1. ob ICAO PPL oder Nationale PPL macht sehr wohl einen Unterschied --> lest es noch mal nach; ich sage nur "70 Stunden Grenze auf Flugzeugen"
2. schon einmal daran gedacht, die Inhalte von CVFR und NVFR in einer Ausbildung zu bündeln? Und genau daher möchte ich verstehen, was es mit der "grundlegenden Instrumentenflug-Ausbildung" auf sich hat, habe bislang aber nichts gefunden.
3. Habe ich von IFR-Light irgendetwas geschrieben noch geäußert, CVFR/NVFR dafür einsetzen zu wollen? Nein, also bitte nicht auf derartiges rückschließen. Danke.
17. Februar 2013: Von Max Sutter an Andreas Ruth Bewertung: +3.00 [3]
Kann man das nicht in einem andern Ton ausdrücken? Die Leute wollen dir helfen, sonst nichts.
Es ist leider nicht das erste Mal, dass Du mit dem rüden Stil auffällst, wenn ein Beantworter die
tiefere Intention deiner Frage begriffen hat. Vielleicht solltest Du Dir auch Gedanken machen, ob
deine Frage erschöpfend genug auf die Besonderheit Deines Problems hingewiesen hat.
21. Februar 2013: Von Andreas Ruth an Max Sutter Bewertung: +1.67 [3]
Lieber Max,

nachdem du nun schon häufiger aufgefallen bist, ständig zu allem und jedem deinen Kommentar, ohne inhaltlichen Bezug, abzugeben; magst du mir erläutern, was an dieser Fragestellung ungenau ist und weshalb es weiterer Erklärungen bedarf?

"wo steht geschrieben, was die „grundlegende Instrumentenflug-Ausbildung" nach neuem Lizenzrecht konkret beinhaltet"

Und wenn du schon mal dabei bist, erläuterst du dann gleich mit, inwiefern diese beiden Antworten


"Was heißt leider? Eine vernünftige Ausbildung(*), um mit den Fluglageinstrumenten und der Radionavigation umzugehen(**) ist alles, aber nicht überflüssig, will man Nachts unterwegs sein. Die Fliegerei verlangt nunmal, und das liegt in ihrer Natur, daß man bereit ist für eine Erweiterung seiner Fähigkeiten auch zu arbeiten."

"Du traust dir also das Nachtfliegen zu, nicht aber so einen popeligen CVFR-Prüfungsflug"

als Hilfestellungen zur o. s. Frage zu verstehen sind?

Siehst'e, passt nicht zusammen.

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