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Verspäteter Aprilscherz?
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14. Juni 2012: Von Max Sutter an Reinhard Thormeyer
Frankengrüße ...

a) ist denn der fränkische Sprachnachweis überhaupt als Bescheinigung der Befähigung in Deutsch zugelassen?

b) Bis am Montag (d.h. noch vor dem Crash) müsstest Du noch Eurogrüße verschicken, so schnell wird die Währung nicht umgestellt ...

14. Juni 2012: Von Reinhard Thormeyer an Max Sutter
Frankengrüße ...

a) ist denn der fränkische Sprachnachweis überhaupt als Bescheinigung der Befähigung in Deutsch zugelassen?

JAWOLL!!! Er ist...aber nur gültig mit geRRRRRollt gesprochenem " RRRRRRRRRRR "

b) Bis am Montag (d.h. noch vor dem Crash) müsstest Du noch Eurogrüße verschicken, so schnell wird die Währung nicht umgestellt ...

ÄCHHHTTZZZZ....

Der Suttersche Humor hat sowas Destruktiv-Runterziehendes.....wer wird denn am Teuro ( ver ) zweifeln ??


Man(n) Frau denke nur an die nächste ZÜP...:-))

15. Juni 2012: Von  an Reinhard Thormeyer
Aber nur mit weichem D und B.
T( Dango) und P( Babba) werden durch Delda und brafo ersetzt.
16. Juni 2012: Von Markus Jolas an Dirk Beerbohm

Hallo,

es kann nur ein Aprilscherz sein - denn weder beim LA noch bei der ICAO finden sich Hinweise, dass außerhalb der Englischen Sprache überhaupt irgendeine Eintragung erfolgen muss bzw. kann. Siehe hierzu beim LBA

Eintragung von Sprachkenntnissen in die Lizenz

Das Referat Lizenzierung des LBA weist darauf hin, dass Sprachkenntnisse nur auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen eingetragen werden können.

Eine Eintragung des Nachweises englischer Sprachkenntnisse ist derzeit in folgenden Fällen möglich:

1. Stufe 4, 5 und 6: Nachweis der Sprachkenntnisse nach § 125 Abs. 2 LuftPersV durch eine Sprachprüfung bei einer vom LBA hierfür anerkannten Stelle

2. Nur Stufe 6: Vorlage des Sprechfunkzeugnisses der betreffenden Sprache zuzüglich:

  • eines Nachweises, dass die entsprechende Sprache die Muttersprache ist,

  • einer Kopie der Lizenz gemäß § 15 der Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung, aus der der Spracheintrag ersichtlich ist

    oder

  • einer Bestätigung von Sprachkenntnissen der Stufe 6 durch eine Luftfahrtbehörde eines ICAO-Mitgliedstaates (durch Eintragung inkl. Level in die Lizenz oder durch ein gesondertes Dokument).


Die Einzelheiten sind in der 3. DV zur LuftPersV geregelt, weitere Informationen finden Sie hier.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die erstmalige Eintragung des Nachweises der Sprachkenntnisse in die Lizenz kostenpflichtig ist.

Von Deutsch, Französchisch oder irgendeiner anderen Sprache steht da nichts, wie geschrieben, bei der ICAO auch nicht!

17. Juni 2012: Von Klaus Leiner an Markus Jolas
Viel interessanter zum Thema ist ja, ob wir denn VFR noch Ausflugsreisen z.B. nach Italien und Frankreich machen können und dort solche Plätze anfliegen können, die wie z.B. in Frankreich meist üblich unkontrolliert über Unicom angesprochen werden (in Französisch natürlich). Denn auch in Frankreich wird diese Verordnung umgesetzt und wenn man nicht mindesten ab Level 4 aufwärts vorweisen kann, dann entfällt die Landung auf einem Platz mit FR in der AIP. Die angelernten Vokabeln zum An- und Abflug und rudimentäre Verständigung in der Platzrunde reichen dann nicht mehr aus. Umgekehrt ist dann auch Schluss mit dem Clubbesuchen untereinander wenn der Kamerad aus Frankreich nicht mindestens Level 4 in Deutsch eingetragen hat. Hat jemand Erfahrungen damit ?
17. Juni 2012: Von B. Quax F. an Klaus Leiner
Genau diese Gedanken sind mit auch durch den Kopf gegangen!
18. Juni 2012: Von Sebastian Willing an B. Quax F.
Dann stelle ich mal die Gegenfrage: Wäre ein "Upgrade" dieser Plätze auf EN wirklich so schwierig/unmöglich/abwegig?###-MYBR-###
18. Juni 2012: Von Jo Schaefer an Sebastian Willing
ein "upgrade" kann nur stattfinden, wenn IMMER während die Öffnungszeiten entsprechendes Personal (=Englisch Level 4 oder besser) zur Verfügung steht. Eine Sondergenehmigung bedarf es nicht.
18. Juni 2012: Von  an Jo Schaefer
In Son Bonet (Mallorca) läuft auch alles auf Unicom. Es gibt keinen "Fligleiter". Dort wird auf spanisch gefunkt, bis ein englischer Funkspruch kommt und schon wird nur noch Englisch gefunkt. So einfach kann das sein. Wir müssen nur alles selbstverantwortlich handeln.
18. Juni 2012: Von Jo Schaefer an 
aber dann müssen ALLE Piloten in der Lage sein, auf Englisch zu kommunizieren.... und ich kenne viele deutsche Piloten die es nicht dürfen (nur BZF II, kein Englischkenntnisse) oder können (trotz BZF I).

18. Juni 2012: Von  an Jo Schaefer

"Wir müssen nur alles selbstverantwortlich handeln." Genau da klemmt es dann doch. Das das ganze in England und USA so gut geht liegt wohl auch an der Muttersprache. Aber das wir in Europa Englisch als Muttersprache bekommen, ist unwahrscheinlicher als das Griechenland wieder auf die Füße kommt und seine Schulden zurückzahlen kann.

So werden wir uns damit weiter beschäftigen müssen bzw. gewisse Flugplätze meiden.


18. Juni 2012: Von  an 
> So werden wir uns damit weiter beschäftigen müssen bzw. gewisse Flugplätze meiden. ###-MYBR-###
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alle unkontrollierten Plätze?

Angenommen eine G-reg fliegt einen unkontrollierten Platz an. Der Flugleiter wird wohl kaum alle Positionsmeldungen übersetzen.
Alle anderen sprechen Deutsch am Funk. Wie kann sich der 'Ausländer' orientieren? Wissen alle in der Platzrunde, wo der Engländer ist?

In Lausanne haben alle auf English gefunkt, nachdem sie gemerkt haben, es ist jemand in der Platzrunde, der kein Französisch spricht. So etwas hab ich an einem deutschen Platz noch nie erlebt.
18. Juni 2012: Von  an 

hallo markus....flieg mal ich frankreisch...an einen kleinen platz, alle sprechen französisch, aber keiner antwortet dem englischfunker...schon 10xnicht, wenn er mit deutschem englisch sprischt....deswegen haben auch nur seeehr wenige franzosen auslandsflugerlaubnis....und atombomben...gg den erzfeind östlich des rheins...

mfg

ingo fuhrmeister

18. Juni 2012: Von Lutz D. an 
Generell ist das in Frankreich aber alles sehr unproblematisch, man kann sich auch auf verschiedenen Webseiten sehr schön vorbereiten und zumindest downwind (right), base, final und ein paar Zahlen auf französisch einbimsen. Dient ja auch der Sicherheit. Selbst wenn man Anspruch darauf hätte, in englisch "bedient" zu werden - was hilft es, wenn das nicht erfolgt und man deshalb jemanden übersieht?
18. Juni 2012: Von GA Flyer an Lutz D.
kenne ich auch so. Wenn ich einen franz. Platz anfliege, dann gebe ich meine Positionsmeldungen in (mäßigem) französisch durch; das hat mich schon davor bewahrt, vertikal über den Platz zu bügeln und Fallschirmspringer auf meiner Cowling zu haben... der Hinweis über die soeben abgesetzten Springer kam übrigens vom Absetzpiloten; erst auf französisch, dann auf englisch...
18. Juni 2012: Von  an GA Flyer

attenschion...paraschutisch -it avion....

schlimmer wars vor ein paar jahren noch in brasilien....ohne portuges oder vorheriger erlaubnis des ortsansässigen vp-trafficante....konnten einem einige projectile im entteil durch den propellerkreis huschen...

mfg

ingo fuhrmeister

18. Juni 2012: Von joy ride an 

hallo markus....flieg mal ich frankreisch...an einen kleinen platz, alle sprechen französisch, aber keiner antwortet dem englischfunker.

ingo, dein subtiler ton ist nicht angebracht: da wo französisch draufsteht, ist französisch drin! siehe aip oder "fliegen in frankreich". der nicht-frankophile ausländer kann sich gern auf den richtigen platz vorbereiten (ob's da viel besser ist - ich konnte noch nicht alle ausprobieren)

das problem sehe ich eher auf deutschen plätzen, wo stolz draufsteht "EN/DE" und wenn der flugschüler mal "EN" üben will, kriegt er eine kopfnuss vom lehrer, weil der sich in leutkirch nicht blamieren will (weil der rest der platzrunde inkl. dem info damit nicht klarkommt)

20. Juni 2012: Von Sebastian Willing an joy ride

Antwort auf meine Beschwerde-Mail an das BMVBS:

Sehr geehrter Herr Willing,
[...]
Inhaber einer Lizenz zum Führen von Luftfahrzeugen im Sinne des § 1
Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Luftverkehrsgesetzes, die am Sprechfunkverkehr im
Flugfunkdienst teilnehmen, bedürfen ausreichender Kenntnisse der
Sprache, in der der Sprechfunkverkehr abgewickelt wird, oder der
englischen Sprache. Die Sprachkenntnisse sind ausreichend, wenn die nach
Anlage 2 zu prüfenden Fertigkeiten mindestens der Stufe 4 nach Anlage 3
entsprechen. Wickelt das zuständige Flugsicherungsunternehmen den
Sprechfunkverkehr in einer anderen Sprache als Deutsch ab, sind
ausreichende Kenntnisse dieser Sprache auch nachzuweisen. Wird in einem
Luftraum über deutschem Hoheitsgebiet der Sprechfunkverkehr nach den
Vorgaben des zuständigen Flugsicherungsunternehmens sowohl in deutscher
als auch in englischer Sprache abgewickelt, ist die englische Sprache
nur dann zu verwenden, wenn ausreichende Kenntnisse der englischen
Sprache nachgewiesen worden sind (§ 125 Absatz 1 der Verordnung über
Luftfahrtpersonal-LuftPersV).

Ein Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß Stufe 6 der
Anlage 3 wird von der für die Lizenzerteilung zuständigen Stelle auf
Antrag in eine bereits erteilte Lizenz eingetragen, wenn der Bewerber
geeignete Dokumente vorlegt, aus denen sich ergibt, dass die deutsche
Sprache seine Muttersprache ist oder seine Kenntnisse gleichwertig sind.
Sind die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt, überprüft eine vom
Luftfahrt-Bundesamt nach § 125a LuftPersV anerkannte Stelle die
Kenntnisse der deutschen Sprache. Auf Antrag kann auch der Nachweis von
Kenntnissen einer anderen als der deutschen oder englischen Sprache in
die Lizenz eingetragen oder seine Geltungsdauer verlängert werden, wenn
der Bewerber nachweist, über die entsprechenden Kenntnisse zu verfügen.
Er verfügt regelmäßig über die entsprechenden Kenntnisse, wenn diese
durch Bescheinigung einer Luftfahrtbehörde eines Staates, in dem die
entsprechende Sprache als Amtssprache verwendet wird, oder durch eine
nach § 125a LuftPersV anerkannte Stelle bestätigt worden ist. .
Diese oben genannten Rechtsvorschriften sind Forderungen der ICAO und
müssen auch von allen ICAO-Mitgliedern erfüllt werden. Auch in den
USA oder England ist ein Sprachnachweis in der Lizenz erforderlich.
Für Deutsche die eine Lizenz besitzen ist mit dem Nachweis des
Funkzeugnisses BZF II erbracht und wird nur einmalig mit der Ausstellung
der EU-Lizenz (Teil-FCL-Lizenz PPL) in die Lizenz eingetragen.


Mit freundlichen Grüßen
20. Juni 2012: Von Achim H. an Sebastian Willing
Ist doch klasse, danke für die Mühe! War also nur ein Sturm im Wasserglas.

Schön dass sie nicht sinnlos (kostenpflichtige) Lizenzen drucken sondern bis zur Einführung der EASA-Lizenzen zu warten gedenken. Warum ein BZF II für Deutsch Level 6 qualifiziert, ein BZF I jedoch nicht einmal für Englisch Level 4, geht mir allerdings nicht ein.

Schade eigentlich, habe erst neulich Deutschaufsätze aus der 9. Klasse gefunden. Nicht ganz Level 6 aber Level 4 wäre drin gewesen. Hätten sie es analog zur Neuregelung der Insthandhaltungsprogramme (IHP) gemacht, dann hätte ich meine Aufsätze nach 9 Monaten vom LBA mit Korrektur und Benotung zurückerhalten...

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