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10. Juni 2012: Von  an Gerd Wiest

war da nicht mal ein absturz in katyn...wo vorher der teamchef dem pilotsky gesagt hat wos langgeht..????

mfg

ingo fuhrmeister

10. Juni 2012: Von  an Achim H.

wird zeit, daß die chinesischen besatzungen auch einen teamchef von der partei mitbekommen...der english spricht...

funktionierts - das edm?

mfg

ingo fuhrmeister

10. Juni 2012: Von Christof Edel an 
Ist es in Deutschland eigentlich Pflicht, beim Anflug auf einen unkontrollierten Flugplatz zu funken, oder darf man auch ohne? Und wo ist das festgelegt? Ich konnte es auf die Schnelle weder in der AIP noch in der LufVO finden...
11. Juni 2012: Von Max Sutter an Christof Edel
Müsste im AIP Teil 3 sein.

11. Juni 2012: Von Jo Schaefer an Christof Edel
Es gibt Auflage in der Genehmigung, z.B. "Der Landeplatz muss mit einer Bodenfunkstelle für den Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst ... angeschlossen sein." und "Flugbetrieb darf nur durchgeführt werden, wenn ein Flugleiter auf dem Landeplatz anwesend ist und den Flugbetrieb beaufsichtigt (§ 53 Abs. 3 LuftVO)."

Und dann gibt es auch den "Regelung des Flugplatzverkehrs" gem. § 21a LuftVO. Da steht meistens ganz am Anfang "Bei Anflügen ist spätestens 5 Minuten vor Errichen des Flugplatzes Sprechverbindung aufzunehmen."

Und schaue AIP GEN 0-17 sowie NfL I 7/12




11. Juni 2012: Von Christof Edel an Jo Schaefer

Sieht so aus als seien es die jeweilige Regelungen fuer den Platzrundenverkehr durch die Landesluftfahrtbehoerde gemaess LuftVO Paragraph 21a. "Die Regelungen werden in den Nachrichten für Luftfahrer bekanntgemacht". Auch wenn ich einschlaegige NfL nicht fand, kann man wohl davon ausgehen dass die Eintraege in der AIP hier massgeblich sind, und wenn da steht "Hoerbereitschaft in der Platzrunde" und "5 Minuten vor Erreichen Sprechfunkverbindung herstellen", wird das wohl vorgeschrieben sein...

Der ganze Rest ist nicht massgeblich, nirgendwo gibt es eine allgemeine Funkverkehrspflicht:

  1. Die Auflagen der Betriebsgenehmigung betreffen den Betreiber, nicht den Piloten. Gut dass er verpflichtet ist ein Funkgeraet zu haben, deshalb muss ihn noch niemand anfunken.
  2. Der BFL kann, wie der Bademeister, auch durch hingucken beaufsichtigen - die Flugleiterpflicht gibt es schon viel laenger als die allgemein uebliche Ausruestung mit Funksprechgeraeten. Wenn er nicht will dass ich lande, kann er die Trillerpfeife, aeh, Lichtsignale benutzen.
  3. AIP GEN 0-17 kann ich nicht finden - es gibt 0.1 bis 0.6, dann geht es mit 1.1 weiter...
  4. NFL I 7/12 regelt wie der Funkverkehr durchzufuehren ist, ich habe auf die Schnelle nichts gefunden, dass er bei VFR anfluegen Pflicht ist...

Gibt es irgendwo auch Non-Radio-Verfahren? Bei manchen Flugplaetzen steht da etwas von PPR ueber Telefon, gibt es eine allgemeine Regelung [und damit meine ich nicht vorgetaeuschten Funkausfall]?

11. Juni 2012: Von Max Sutter an Christof Edel
Wenn irgendwo eine Infofrequenz steht auf dem AIP-Flugplatzblättchen, so funk ich diese nach allgemeiner und/oder spezieller Vorschrift (steht auch da, siehe oben) an und mach mit im Übrigen keinen Kopf deswegen. Da ich nicht Tagesschausprecher bin bei der ARD, darf ich für diese paar Sätzchen wohl kaum Hororar beanspruchen. Sämtliche dahingehenden Sorgen und Bedenken wären für mich also gegenstandslos.

Im Übrigen habe ich noch die Zeiten erlebt, wo der Frankfurter Flughafen als erster der mitteleuropäischen Großflughäfen sein funkfreies Anflugverfahren aufgehoben hat. Oder auf Deutsch: Man stirbt (meistens) nicht ohne Funk.

11. Juni 2012: Von Christof Edel an Max Sutter
Auch ich funke gerne freiwillig, und unnoetig ohne Funk anzufliegen, selbst wenn erlaubt, ist m.E. "bad airmanship". Aber wenn ich hunderte Euronen hinblaettern muss, damit ich mit meiner UK-EASA lizenz in Deutschland den Platz anfunken darf, an dem ich meinen damals noch deutschen PPL erworben habe, wuerde ich mich lieber mit dem BFL darauf einigen dass ich gar nicht gefunkt habe, wenn denn einer nachfragt...
11. Juni 2012: Von Max Sutter an Christof Edel
unnoetig ohne Funk anzufliegen, selbst wenn erlaubt, ist m.E. "bad airmanship"

In Amerika gibt es eine riesige Taildragger-Fangemeinde, teils auch noch mit Floats, Tundra-Tires oder Skis ausgerüstet, bei denen ist es Ehrensache, auch z.B. das relativ komplexe Gebiet von Seattle zu durchfliegen, ohne je in einen Luftraum zu geraten, in dem man kommunizieren müsste. Das ist bestimmt keine bad airmanship - die Burschen sind völlig legal unterwegs und in terrestrischer Navigation ganz schön fit. Das ist vielmehr eine spezielle Art der sportlichen Einstellung, für die ich eine gewisse Bewunderung hege. Denn wenn es die Konsequenz von good airmanship ist, dass man für ebendiese Kommunikation eine Prüfung in seiner eigenen Muttersprache ablegen muss, dann kann man sich ruhig mal ein paar Gedanken machen, wo das noch enden wird. Für Erwachsene ist das jedenfalls eine ziemlich grobe Zumutung.

Mal ganz abgesehen davon, dass es auf unkontrollierten Plätzen in aller Regel niemanden braucht, der kontrolliert, und als Konsequenz dieser unnötigen Tätigkeit unnützes Zeug in ein Mike brabbelt.

11. Juni 2012: Von Sebastian Willing an Max Sutter

Samstag Vormittag EDWG: Nix los in der Platzrunde, aber ohne Funk wäre ich nicht gelandet. Klar, ich bin noch Anfänger mit unter 100h gesamt und gerade mal 96 Flügen im Buch, benutze noch Checklisten und melde mich noch brav beim FIS, aber freiwillig auf das Plus an Sicherheit durch den Funk verzichten? No way.

Anstatt hier ergebnislos Dampf abzulassen und am Ende doch wieder 60, 150 oder 210 Euro zu zahlen könnten wir wenigstens versuchen, Berlin auf das - dort vermutlich gar nicht als solches gesehene - Problem aufmerksam zu machen. Das geht entweder über den eigenen Abgeordneten, Massen(!!!)-Briefe & Co. an Dr. Ramsauer oder https://epetitionen.bundestag.de/ Klar ist dabei nur eines: Ein, zwei oder 10 Beschwerden verschwinden im Nichts. Gegen Italien haben viele mitgemacht, warum klappt das nicht auch in Deutschland?

12. Juni 2012: Von Achim H. an Sebastian Willing
Hier ist das geltende Gesetz, § 125 LuftPersV:

(5) Ein Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß Stufe 6 der Anlage 3 wird von der für die Lizenzerteilung zuständigen Stelle auf Antrag in eine bereits erteilte Lizenz eingetragen, wenn der Bewerber geeignete Dokumente vorlegt, aus denen sich ergibt, dass die deutsche Sprache seine Muttersprache ist oder seine Kenntnisse gleichwertig sind. Sind die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt, überprüft eine vom Luftfahrt-Bundesamt nach § 125a anerkannte Stelle die Kenntnisse der deutschen Sprache. Absatz 3 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Auf Antrag kann auch der Nachweis von Kenntnissen einer anderen als der deutschen oder englischen Sprache in die Lizenz mit einer Geltungsdauer nach Maßgabe von Absatz 3 Satz 2 bis 5 eingetragen oder seine Geltungsdauer verlängert werden, wenn der Bewerber nachweist, über die entsprechenden Kenntnisse zu verfügen. Er verfügt regelmäßig über die entsprechenden Kenntnisse, wenn diese durch Bescheinigung einer Luftfahrtbehörde eines Staates, in dem die entsprechende Sprache als Amtssprache verwendet wird, oder durch eine nach § 125a anerkannte Stelle bestätigt worden ist. Absatz 2 Satz 4 gilt entsprechend.

Dieser Absatz 2 Satz 4 sagt:

Das Luftfahrt-Bundesamt wird ermächtigt, Einzelheiten zu den erforderlichen Dokumenten durch Rechtsverordnung zu regeln.

Es kann also nur noch um die Umsetzung gehen, das Gesetz steht schon lange und daran haben sich unsere Behörden zu halten. Die AOPA Deutschland sollte also beim LBA sitzen und in einer Arbeitsgruppe diese Rechtsverordnung massiv beeinflussen. Tut sie das?
12. Juni 2012: Von Jo Schaefer an Achim H.
wer (deutsch) lesen kann.... "wenn der Bewerber geeignete Dokumente vorlegt, aus denen sich ergibt, dass die deutsche Sprache seine Muttersprache ist oder seine Kenntnisse gleichwertig sind"

also, nichts mit Prüfung! ihr regt euch über nichts auf! Und wie ich bereits geschrieben habe, ALLE Länder müssen es tun, nicht nur Deutschland! Es ist ein ICAO Vorgabe, EASA baut es nur in die neue Regelungen ein.

Und AIP GEN 0-17 ist schon richtig, nur ich meinte AIP VFR, sorry.

12. Juni 2012: Von Achim H. an Jo Schaefer
Die Crux ist jedoch, dass laut Gesetz das LBA mittels Verordnung festlegt, was geeignete Dokumente sind.

Ist die AOPA hier aktiv?
12. Juni 2012: Von Reinhard Thormeyer an Achim H.
Also der arische Nachweis per Geburtsurkunde....?

Dürfte doch reichen..oder ??


Wenn die dort keinen an der Backe haben....


12. Juni 2012: Von  an Reinhard Thormeyer

also - unsere nachweise sind bei der sinflut verloren gegangen....

mfg

ingo fuhrmeister

12. Juni 2012: Von Sebastian Willing an 
Wie, hast Du etwa nicht mehr Deine Zeugnisse mit Deutschnoten von der 1. Klasse an griffbereit liegen? Ein Wunder dass Du durch die ZÜP gekommen bist :-)
12. Juni 2012: Von  an Sebastian Willing

warum meinst du, daß ich in bayrisch guantanmo ohne sonderrechte bei verschärter einzelhaft einsitze?

wegen gehorsam?

mfg

ingo fuhrmeister

13. Juni 2012: Von  an Sebastian Willing
Deutschnoten ab der 1. Klasse, nach dem Motto: "Er war stets bemüht, dem Unterricht zu folgen."
13. Juni 2012: Von Lutz D. an 
Beitrag vom Autor gelöscht
13. Juni 2012: Von  an Lutz D.

sind wir nicht alle ein bisschen sorben?

mal versuchen...

mfg

ingo fuhrmeister

13. Juni 2012: Von M. S. an 
Hallo allerseits,

nachdem ich eigentlich keine Lust hatte, mir mal wieder von deutscher Bürokratie den Tag verderben zu lassen, habe ich stets der Versuchung widerstanden, auf die Seite der der Brandenburgischen Behörde zu gehen.

Nun habe ich es doch getan - und was lese ich:

"Nach § 125 Abs. 5 Satz 1 LuftPersV i.V.m. § 2 Abs. 2 der 3.DV LuftPersV genügt zum Nachweis der Beherrschung der deutschen Sprache als Muttersprache die Vorlage von Dokumenten, aus denen hervorgeht, dass der Luftfahrer
  1. die entsprechende Sprache in der frühen Kindheit ohne formalen Unterricht als Erstsprache erlernt hat und
  2. mindestens acht der ersten zwölf Lebensjahre in einem Land verbracht hat, in dem die entsprechende Sprache als Amtssprache verwendet wird." (Hervorhebung von mir)

Insofern, lieber Mitforisten - der Ariernachweis alleine reicht nicht, man muss auch noch in einem entsprechenden Land mit Amtssprache gelebt haben...

Erst habe ich es als "oder"-gelesen - dann würde es auch, verbunden mit der einfachen Bestätigung einer nahestehenden Person (dt. Schäferhund?) eine sinnvolle Regelung darstellen (und würde damit ja auch keine Probleme für Sorben und Co. darstellen) (deutsch als Muttersprache weißt da wohl nur auf Level 6 hin und müsste demnach in Anführungszeichen gesetzt werden) ... Vllt. sollte man bei der Behörde einfach mal daraufhinwirken, dass man das entsprechende Wort ändert und entsprechend Anführungzeichen setzt...

Kopfschüttelnde Grüße aus dem Bezirk ebendieser Behörde...,

DA40

P.S.: Ansonsten habe ich diese Behörde als immer sehr kooperativ und pragmatisch erlebt -> so wollte ich meine Theorie obwohl in Hessen gemeldet hier ablegen, was völlig problemlos nach telefonischer Rückfrage und einer Email gegangen wäre.
13. Juni 2012: Von Lutz D. an M. S.
...in der Tat, auch der 2. Absatz ist völlig abwegig (mit dem "und" nur noch schlimmer...). Was machen denn Diplomatenkinder, Kinder von Mitarbeitern internationaler Organisationen etc? Literaturnobelpreisträgerin Hertha Müller würde nach dieser Regelung den Eintrag nicht bekommen....
13. Juni 2012: Von Eckart Müller an 
Sprachprüfung Level 6 Deutsch: Dem BMVBS war der Vorgang aus Berlin-Brandenburg, deutschen Scheininhabern ein Level 6 Sprachnachweis abzuverlangen, unbekannt. Übereinstimmend wurde erarbeitet, dass das BMVBS die Landesluftfahrtbehörden anweist jedem Scheininhaber (parallel zum österreichischen Vorgehen), der seine Luftfahrerprüfung in Deutschland abgelegt hat ein Level 6 Deutsch bei der nächsten Scheinverlängerung einzutragen. Zu begründen ist dies mit der Fähigkeit die Prüfungsvorbereitung, die Prüfung, die Ausbildung und die Kommunikation in der Ausbildung in Deutsch durchgeführt zu haben.

Quelle:
Luftsportverband Hamburg

Jetzt wieder Windstille im Wasserglas? ;-))
13. Juni 2012: Von Max Sutter an Eckart Müller
Ja und von den Schweizern (Deutschweizern meine ich) steht da
nix? Die sprechen doch auch so etwas wie Deutsch. Bei den Gemüsesorten liegen sie noch näher beim Deutschen als die Österreicher mit ihren Karfiol, Fissolen, Paradeisern oder Kukuruz. Das ist wichtig, wenn man in der Botanik herumfliegt.

14. Juni 2012: Von Reinhard Thormeyer an Max Sutter
Verdammt....jetzt habe ich mir in vorauseilendem Gehorsam ( ..man will ja ein hundertprozentiger Staatsbürger sein; die nächste ZÜP droht...) aus dem Tierheim einen Deutschen Schäferhund als Alibi geholt...

Was mache ich jetzt mit dem armen Kerl??

Meine Katze tobt, meine ehemalige Geliebte tobt...und ich habe keinen Rechtfertigungsgrund mehr für diese Anschaffung....
.....äääächhhhttzzzz....

Wie ist eigentlich so der Tagesablauf in Bay. Guantanamo ???


Grübelnde Frankengrüße....

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