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12. Juni 2012: Von Achim H. an Jo Schaefer
Die Crux ist jedoch, dass laut Gesetz das LBA mittels Verordnung festlegt, was geeignete Dokumente sind.

Ist die AOPA hier aktiv?
12. Juni 2012: Von Reinhard Thormeyer an Achim H.
Also der arische Nachweis per Geburtsurkunde....?

Dürfte doch reichen..oder ??


Wenn die dort keinen an der Backe haben....


12. Juni 2012: Von  an Reinhard Thormeyer

also - unsere nachweise sind bei der sinflut verloren gegangen....

mfg

ingo fuhrmeister

12. Juni 2012: Von Sebastian Willing an 
Wie, hast Du etwa nicht mehr Deine Zeugnisse mit Deutschnoten von der 1. Klasse an griffbereit liegen? Ein Wunder dass Du durch die ZÜP gekommen bist :-)
12. Juni 2012: Von  an Sebastian Willing

warum meinst du, daß ich in bayrisch guantanmo ohne sonderrechte bei verschärter einzelhaft einsitze?

wegen gehorsam?

mfg

ingo fuhrmeister

13. Juni 2012: Von  an Sebastian Willing
Deutschnoten ab der 1. Klasse, nach dem Motto: "Er war stets bemüht, dem Unterricht zu folgen."
13. Juni 2012: Von Lutz D. an 
Beitrag vom Autor gelöscht
13. Juni 2012: Von  an Lutz D.

sind wir nicht alle ein bisschen sorben?

mal versuchen...

mfg

ingo fuhrmeister

13. Juni 2012: Von M. S. an 
Hallo allerseits,

nachdem ich eigentlich keine Lust hatte, mir mal wieder von deutscher Bürokratie den Tag verderben zu lassen, habe ich stets der Versuchung widerstanden, auf die Seite der der Brandenburgischen Behörde zu gehen.

Nun habe ich es doch getan - und was lese ich:

"Nach § 125 Abs. 5 Satz 1 LuftPersV i.V.m. § 2 Abs. 2 der 3.DV LuftPersV genügt zum Nachweis der Beherrschung der deutschen Sprache als Muttersprache die Vorlage von Dokumenten, aus denen hervorgeht, dass der Luftfahrer
  1. die entsprechende Sprache in der frühen Kindheit ohne formalen Unterricht als Erstsprache erlernt hat und
  2. mindestens acht der ersten zwölf Lebensjahre in einem Land verbracht hat, in dem die entsprechende Sprache als Amtssprache verwendet wird." (Hervorhebung von mir)

Insofern, lieber Mitforisten - der Ariernachweis alleine reicht nicht, man muss auch noch in einem entsprechenden Land mit Amtssprache gelebt haben...

Erst habe ich es als "oder"-gelesen - dann würde es auch, verbunden mit der einfachen Bestätigung einer nahestehenden Person (dt. Schäferhund?) eine sinnvolle Regelung darstellen (und würde damit ja auch keine Probleme für Sorben und Co. darstellen) (deutsch als Muttersprache weißt da wohl nur auf Level 6 hin und müsste demnach in Anführungszeichen gesetzt werden) ... Vllt. sollte man bei der Behörde einfach mal daraufhinwirken, dass man das entsprechende Wort ändert und entsprechend Anführungzeichen setzt...

Kopfschüttelnde Grüße aus dem Bezirk ebendieser Behörde...,

DA40

P.S.: Ansonsten habe ich diese Behörde als immer sehr kooperativ und pragmatisch erlebt -> so wollte ich meine Theorie obwohl in Hessen gemeldet hier ablegen, was völlig problemlos nach telefonischer Rückfrage und einer Email gegangen wäre.
13. Juni 2012: Von Lutz D. an M. S.
...in der Tat, auch der 2. Absatz ist völlig abwegig (mit dem "und" nur noch schlimmer...). Was machen denn Diplomatenkinder, Kinder von Mitarbeitern internationaler Organisationen etc? Literaturnobelpreisträgerin Hertha Müller würde nach dieser Regelung den Eintrag nicht bekommen....

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