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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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18. Juni 2012: Von  an 
> So werden wir uns damit weiter beschäftigen müssen bzw. gewisse Flugplätze meiden. ###-MYBR-###
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alle unkontrollierten Plätze?

Angenommen eine G-reg fliegt einen unkontrollierten Platz an. Der Flugleiter wird wohl kaum alle Positionsmeldungen übersetzen.
Alle anderen sprechen Deutsch am Funk. Wie kann sich der 'Ausländer' orientieren? Wissen alle in der Platzrunde, wo der Engländer ist?

In Lausanne haben alle auf English gefunkt, nachdem sie gemerkt haben, es ist jemand in der Platzrunde, der kein Französisch spricht. So etwas hab ich an einem deutschen Platz noch nie erlebt.
18. Juni 2012: Von  an 

hallo markus....flieg mal ich frankreisch...an einen kleinen platz, alle sprechen französisch, aber keiner antwortet dem englischfunker...schon 10xnicht, wenn er mit deutschem englisch sprischt....deswegen haben auch nur seeehr wenige franzosen auslandsflugerlaubnis....und atombomben...gg den erzfeind östlich des rheins...

mfg

ingo fuhrmeister

18. Juni 2012: Von Lutz D. an 
Generell ist das in Frankreich aber alles sehr unproblematisch, man kann sich auch auf verschiedenen Webseiten sehr schön vorbereiten und zumindest downwind (right), base, final und ein paar Zahlen auf französisch einbimsen. Dient ja auch der Sicherheit. Selbst wenn man Anspruch darauf hätte, in englisch "bedient" zu werden - was hilft es, wenn das nicht erfolgt und man deshalb jemanden übersieht?
18. Juni 2012: Von GA Flyer an Lutz D.
kenne ich auch so. Wenn ich einen franz. Platz anfliege, dann gebe ich meine Positionsmeldungen in (mäßigem) französisch durch; das hat mich schon davor bewahrt, vertikal über den Platz zu bügeln und Fallschirmspringer auf meiner Cowling zu haben... der Hinweis über die soeben abgesetzten Springer kam übrigens vom Absetzpiloten; erst auf französisch, dann auf englisch...
18. Juni 2012: Von  an GA Flyer

attenschion...paraschutisch -it avion....

schlimmer wars vor ein paar jahren noch in brasilien....ohne portuges oder vorheriger erlaubnis des ortsansässigen vp-trafficante....konnten einem einige projectile im entteil durch den propellerkreis huschen...

mfg

ingo fuhrmeister

18. Juni 2012: Von joy ride an 

hallo markus....flieg mal ich frankreisch...an einen kleinen platz, alle sprechen französisch, aber keiner antwortet dem englischfunker.

ingo, dein subtiler ton ist nicht angebracht: da wo französisch draufsteht, ist französisch drin! siehe aip oder "fliegen in frankreich". der nicht-frankophile ausländer kann sich gern auf den richtigen platz vorbereiten (ob's da viel besser ist - ich konnte noch nicht alle ausprobieren)

das problem sehe ich eher auf deutschen plätzen, wo stolz draufsteht "EN/DE" und wenn der flugschüler mal "EN" üben will, kriegt er eine kopfnuss vom lehrer, weil der sich in leutkirch nicht blamieren will (weil der rest der platzrunde inkl. dem info damit nicht klarkommt)

20. Juni 2012: Von Sebastian Willing an joy ride

Antwort auf meine Beschwerde-Mail an das BMVBS:

Sehr geehrter Herr Willing,
[...]
Inhaber einer Lizenz zum Führen von Luftfahrzeugen im Sinne des § 1
Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Luftverkehrsgesetzes, die am Sprechfunkverkehr im
Flugfunkdienst teilnehmen, bedürfen ausreichender Kenntnisse der
Sprache, in der der Sprechfunkverkehr abgewickelt wird, oder der
englischen Sprache. Die Sprachkenntnisse sind ausreichend, wenn die nach
Anlage 2 zu prüfenden Fertigkeiten mindestens der Stufe 4 nach Anlage 3
entsprechen. Wickelt das zuständige Flugsicherungsunternehmen den
Sprechfunkverkehr in einer anderen Sprache als Deutsch ab, sind
ausreichende Kenntnisse dieser Sprache auch nachzuweisen. Wird in einem
Luftraum über deutschem Hoheitsgebiet der Sprechfunkverkehr nach den
Vorgaben des zuständigen Flugsicherungsunternehmens sowohl in deutscher
als auch in englischer Sprache abgewickelt, ist die englische Sprache
nur dann zu verwenden, wenn ausreichende Kenntnisse der englischen
Sprache nachgewiesen worden sind (§ 125 Absatz 1 der Verordnung über
Luftfahrtpersonal-LuftPersV).

Ein Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß Stufe 6 der
Anlage 3 wird von der für die Lizenzerteilung zuständigen Stelle auf
Antrag in eine bereits erteilte Lizenz eingetragen, wenn der Bewerber
geeignete Dokumente vorlegt, aus denen sich ergibt, dass die deutsche
Sprache seine Muttersprache ist oder seine Kenntnisse gleichwertig sind.
Sind die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt, überprüft eine vom
Luftfahrt-Bundesamt nach § 125a LuftPersV anerkannte Stelle die
Kenntnisse der deutschen Sprache. Auf Antrag kann auch der Nachweis von
Kenntnissen einer anderen als der deutschen oder englischen Sprache in
die Lizenz eingetragen oder seine Geltungsdauer verlängert werden, wenn
der Bewerber nachweist, über die entsprechenden Kenntnisse zu verfügen.
Er verfügt regelmäßig über die entsprechenden Kenntnisse, wenn diese
durch Bescheinigung einer Luftfahrtbehörde eines Staates, in dem die
entsprechende Sprache als Amtssprache verwendet wird, oder durch eine
nach § 125a LuftPersV anerkannte Stelle bestätigt worden ist. .
Diese oben genannten Rechtsvorschriften sind Forderungen der ICAO und
müssen auch von allen ICAO-Mitgliedern erfüllt werden. Auch in den
USA oder England ist ein Sprachnachweis in der Lizenz erforderlich.
Für Deutsche die eine Lizenz besitzen ist mit dem Nachweis des
Funkzeugnisses BZF II erbracht und wird nur einmalig mit der Ausstellung
der EU-Lizenz (Teil-FCL-Lizenz PPL) in die Lizenz eingetragen.


Mit freundlichen Grüßen
20. Juni 2012: Von Achim H. an Sebastian Willing
Ist doch klasse, danke für die Mühe! War also nur ein Sturm im Wasserglas.

Schön dass sie nicht sinnlos (kostenpflichtige) Lizenzen drucken sondern bis zur Einführung der EASA-Lizenzen zu warten gedenken. Warum ein BZF II für Deutsch Level 6 qualifiziert, ein BZF I jedoch nicht einmal für Englisch Level 4, geht mir allerdings nicht ein.

Schade eigentlich, habe erst neulich Deutschaufsätze aus der 9. Klasse gefunden. Nicht ganz Level 6 aber Level 4 wäre drin gewesen. Hätten sie es analog zur Neuregelung der Insthandhaltungsprogramme (IHP) gemacht, dann hätte ich meine Aufsätze nach 9 Monaten vom LBA mit Korrektur und Benotung zurückerhalten...

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