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Hallo,
ein befreundeter Pilot erzählte letztens, dass er bei einem Rundflug seinen Pax auf dem rechten Sitz die Maschine hat halten lassen.
Jetzt stellt sich mir die Frage, wie die rechtliche Situation aussieht. Der PIC ist der PIC ist der PIC und für alles verantwortlich, aber ist es fahrlässig (im rechtlichen Sinne) oder sogar explizit verboten? Wie sieht die Sache aus, wenn auf dem Co-Sitz ein Lizenzinhaber sitzt? 2t-VFR-Einmots haben per Definition zumeist nur einen Piloten, der Co ist damit auch Pax.
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Am besten, der PIC lässt sich eine kurze, vorübergehende Unpässlichkeit verpassen (der Himmel weiß woher). So lange darf der Copax das Steuer halten. Die Story muss halt stimmig sein und von beiden in etwa ähnlich erzählt werden.
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Um korrekt zu sein: Die genannten Flugzeuge haben nicht per Definition einen Piloten, sondern eine MINDESTBESATZUNG von 1. Das schließt nicht aus, dass auch mehrere Besatzungsmitglieder über die Mindestbesatzung hinaus vorhanden sein können (Beispiele Schulflüge, Mitnahme eines Lizenzinhabers mit entsprechender Absprache, Ausführen des Funkververkehrs von einem Inhaber des Sprechfunkzeugnisses), §32 (1) LuftBO. Allerdings muss das weitere Besatzungsmitglied lizensiert sein, JAR-FCL (deutsch) 1.10 (a). Das beantwortet zwar nicht die Frage, die ich auch nicht mit Rechtssicherheit beantworten kann. Meines Wissens ist es nirgends explizit verboten, einen Passagier die Controls anfassen zu lassen, schließlich wird der Passagier dadurch nicht zum Besatzungsmitglied.
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§2 Absatz 2 der LuftVO?
(1) Die Vorschriften dieser Verordnung über die Rechte und Pflichten des Luftfahrzeugführers gelten für den verantwortlichen Luftfahrzeugführer unabhängig davon, ob er das Luftfahrzeug selbst bedient oder nicht.
(2) Luftfahrzeuge sind während des Flugs und am Boden von dem verantwortlichen Luftfahrzeugführer zu führen
Jetzt frage ich mich - ist führen gleich steuern?
Vielleicht hilft §3 der LuftVO
(1) Der Luftfahrzeugführer hat das Entscheidungsrecht über die Führung des Luftfahrzeugs. Er hat die während des Flugs, bei Start und Landung und beim Rollen aus Gründen der Sicherheit notwendigen Maßnahmen zu treffen.
(2) Der Luftfahrzeugführer hat dafür zu sorgen, daß die Vorschriften dieser Verordnung und sonstiger Verordnungen über den Betrieb von Luftfahrzeugen sowie die in Ausübung der Luftaufsicht zur Durchführung des Flugs ergangenen Verfügungen eingehalten werden.
So, Satz 1 gibt uns viel Freiheit, aber legt uns auch Grenzen auf. Den Pax zum Spaß das Steuerhorn halten lassen, scheint mir jetzt eher nicht gedeckt. Aber, wenn ich nach einer Karte greifen muss und dazu beide Hände benötige, kann es durchaus sicherer sein, den Pax das Steuer halten zu lassen, als zu versuchen, sonstwie an die Unterlagen zu gelangen.
Naja, aber insgesamt ist das eine ziemlich akademische Diskussion, oder?
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Was ist mit sogenannten Pinch Hittern? Da haben meiner Erinnerung nach die Luftämter sogar mal Empfehlungen zu ausgesprochen, mit welchem ärztlichen Attest die ans Steuer gelassen werden sollen - ohne Status als Schüler. Das war allerdings vor JAR-FCL bzw. EASA.
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LuftVG §60: Wer ein Luftfahrzeug ohne die Erlaubnis (Lizenz) nach § 4 Abs. 1 führt oder bedient
oder als Halter eines Luftfahrzeugs die Führung oder das Bedienen
Dritten, denen diese Erlaubnis nicht erteilt ist, gestattet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Gibt´s denn auch noch wichtige Themen.... ?????
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wird gern hergenommen, für "unerlaubtes schulen" entsprechend sollte man briefen: dies ist nicht schulen, und auch kein unerlaubtes "führen". PIC bleibt ständig am ball, und hat somit offiziell die kontrolle.
"mitfühlen" der steuer ist meines wissens nicht verboten - und das ist es letztendlich, worauf es dem patienten ... ähm pax .. drauf ankommt, und in unserer aller sinne die einzige safe praxis
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... ja, das sehe ich auch so ... solange der Passagier nur "mitlenkt" und man selbst das Steuer in der Hand hält, bleibt man nach wie vor PIC und Führer des Flugzeugs ...
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Wer ein Luftfahrzeug führt, muss es nicht zwangsläufig auch bedienen. Umgekehrt führt man ein Luftfahrzeug nicht zwangsläufig, nur weil man es bedient. - Aber, ohne Erlaubnis ist weder Führen noch Bedienen außerhalb der Schulung und Prüfung erlaubt. Die notwendige Erlaubnis erteilt die zuständige Behörde.
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Scheinbar gibts im April schon das Sommerloch
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Gibt´s denn auch noch wichtige Themen.... ?????
Ich finde auch, wir sollten künftig bei jedem Thema erst abstimmen, ob auch die Mehrheit das Topic für ausreichend wichtig hält. Einzelne, die sich besonders stark subjektiv an der gefühlten Unwichtigkeit stoßen, erhalten evtl. das Vetorecht, um Threads nachträglich löschen zu lassen.
Wo kämen wir sonst hin...
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Jetzt bin ich überrascht über die Reaktion. Natürlich gibt es wichtigere Themen ABER:
Wenn man sieht wie bei echt wichtigen Themen die Diskussion innerhalb einer einzigen Bildschirmseite abschmiert in Richtung: - Emotionalität - Beleidigungen - Lichtjahre vom ursprünglichen Thema weg - Gegenseitige Augen Aushackerei - etc
Da ist die Frage nach der Wichtung des Themas ansich leider nur ein Nebenkriegsschauplatz. Wenn man eine ältere Diskussion (die über mehrere Seiten geht) einfach mal nicht von Anfang an liest, sondern sich den Spaß erlaubt und 3 oder 4 Seiten nach vorne klickt, kann man sich schon wundern. Die Diskussion heißt z.B. "Flugwetter in Andalusien" oder was auch immer und auf Seite 4 läuft eine beleidigende Diskussion mit Tiernamen und Kraftausdrücken unterster Schublade zum Thema "Turbinen Nachkontrolle". Immer wieder "spannend", aber naja, davon leben wohl die Diskussionsrunden.
Feuer Frei Thomas
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mit verlaub, wem bis zu 2 jahre knast nicht wichtig genug sind, der hat vielleicht schon einiges auf dem kerbholz, und um über dessen subjektive prioritäten relationen zu ziehn, sind mehr als 2zeiler schon heftig überzogen.
der julian ist ansonsten ganz ok, aber hier hat er die tragweite (oder interpersonelle wichtigkeitseinstufung) daneben geschätzt. udo
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Hallo, soRry mein Kommentar war etwas harsch. Mea culpa.
Dennoch, ich bin der Meinung, dass ich als PIC die letzte Instanz an Bord bin und damit auch entscheiden kann, was ich durch wen zeitweise für Aufgaben durchführen lasse,
Das kann vom "Drücke bitte mal den Knopf wenn ich Sage Flaps" bis hin zu "halte die Kiste mal bitte, ich muss mal was in der Karte nachsehen" gehen, solange ich die Situation weiter Monitore und bei Bedarf sofort eingreifen kann.
In einer Cabinclass geht also nicht "flieg du mal, ich geh mal eben hinten noch ne Cola holen".
Grüße
Julian
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Hallo,
das ist eigentlich sowieso eine ziemlich breite Grauzone.
Meine Frau hat das BZF und übernimmt meist den Funk - soweit alles legal.
Jetzt sind in einer 172er die Flaps wirklich von ihr aus besser zu erreichen, der Transponder ist direkt vor ihrer Nase, also Squaks übernimmt sie häufig auch, ebenso COM/NAV & GPS-Einstellungen. Immer noch legal? Eigentlich gehören diese Dinge auch zur "Führung eines Luftfahrzeugs". Wie sieht es aus wenn sie auf Anforderung den AP bedient oder einen neuen QNH eindreht? Die Grenzen sind schwammig.
Anscheinend mal wieder so eine wenn-was-schief-gegangen-ist-interpretieren-wir-mal-das-Gesetz-nach-Bedarf - Regelung.
PS: Ja, ich kann noch solo fliegen und mache das auch teilweise.
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der Transponder ist direkt vor ihrer Nase,
also Squaks übernimmt sie häufig auch, ebenso COM/NAV &
GPS-Einstellungen. Immer noch legal?
Aber selbstvertürlich. Diese Geräte (Funktion und Bedienung) sind doch Teil der AZF/BZF-Ausbildung und -Befugnisse.
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