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Reise | Privatflüge im russischen Luftraum  
26. Januar 2012: Von Frank Naumann 
Hat jemand hier im Forum Erfahrung mit privaten (nichtkommerziellen) Flügen durch russischen Luftraum? Konkret plane ich einen Flug um die Ostsee mit einem Leg Helsinki-Danzig. Dabei würde ich gern der Ostseeküste folgen und somit den russischen Luftraum über Königsberg durchqueren. Was ich bisher aus der russischen AIP herausgelesen zu haben glaube:

1. Flüge durch russischen Luftraum bedürfen grundsätzlich einer Genehmigung.
2. Genehmigung von Linienflügen nur auf der Basis internationaler Verträge
3. Genehmigung von einzelnen (nicht-Linien-) Flügen ausländischer Airlines durch die Luftfahrtbehörde oder durch das Außenministerium
4. Antragsformular "N" ist von der Airline via AFTN und/oder SITA zu übermitteln.

Ein Durchflug von Privatpersonen kommt im AIP-Text scheinbar gar nicht vor, ich habe zumindest nichts dergleichen gefunden. Hat jemand schon einmal so einen Flug gemacht? Wo und wie beantragt man ein Permit?

Ich weiß, daß ich ohne Permit nur mit Flugplan einfach vor der Küste außerhalb der 12-Meilen-Zone entlangfliegen könnte. Wenn es irgendwie machbar ist, würde ich aber gern mal Königsberg und die kurische Nehrung von oben sehen.

Vielen Dank für Ihre/Eure praktischen Tipps

Frank
26. Januar 2012: Von  an Frank Naumann

fragen sie mal hans seeholzer: seeholzer@t-online.de schönen gruß von mir, er möchte ihnen doch etwas von seiner dicken russsischen freundin erzählen und tips geben....

mfg

ingo fuhrmeister

27. Januar 2012: Von Michael Richter an 

Ich weiß, daß ich ohne Permit nur mit Flugplan einfach vor der Küste außerhalb der 12-Meilen-Zone entlangfliegen könnte. Wenn es irgendwie machbar ist, würde ich aber gern mal Königsberg und die kurische Nehrung von oben sehen.

Zitat Ende:

Wieso nehmen Sie an, außerhalb der 12 Meilenzone fliegen zu dürfen. Die russische FIR ragt über 100 NM nordwestlich in die Ostsee hinein. Meines Wissens ist nur der Einflug mit Landung in Königsberg erlaubt. Habe dies selbst mehrfach praktiziert.

27. Januar 2012: Von Frank Naumann an Michael Richter
Das steht so in der russischen AIP (GEN 1.2):

"1.4. The international flights of aircraft over the neutral
waters in the area of responsibility of the Russian Federation
(FIR), without entry into the sovereign airspace of the
Russian Federation, shall be operated on the basis of the
submitted flight plan (FPL).
...
If within an hour after submitting a FPL to MATMC a
rejection is not received, the aircraft can operate a flight in
accordance with the submitted FPL. An additional permission
for flight operation is not required."

Nach internationalem Seerecht beginnen die "neutral waters" 12 nm vor der Küste. Wo und wie haben Sie denn ein Permit für Ihren Flug nach Königsberg beantragt?

Herzliche Grüße

Frank
28. Januar 2012: Von Michael Richter an Frank Naumann

Das AIP spricht tatsächlich von der Durchflugsmöglichkeit. Aber es wird ein Level erwartet, der ohne Druckkabine oder O2 nicht fliegbar ist. Daher werden tiefere Flüge aus meiner Erfahrung heraus stets abgelehnt.

Der Flug nach Königsberg dagegen ist völlig unkompliziert. Ich flog von Berlin nach EPGD zum Tanken, weil es in Königsberg kein AVGAS gibt. Dann ging es noch eine halbe Stunde weiter zum Ziel. Alles IFR.

Es empfiehlt sich, vorab mit einem Touristenbüro eine Abholung und einen Transfer zu vereinbaren. Auf Wunsch kann ich die Kontaktdaten übermitteln. Es klappte vorzüglich und preiswert. Lediglich die Abreise war etwas umständlich, aber unbedingt korrekt. Die Entgelte und Gebühren sind bei drei verschiedenen Stellen zu begleichen und zwar in Rubel und passend. Das bedeutete, mit Flughafenbus für 60 Personen allein mit Fahrer zu den 3 Büros gefahren, Preise erfragt, zur Wechselstube und dann erneut die Tour zu den Büros.

Gleichwohl war die Reise es wert, den Aufwand zu betreiben.

Und ist nicht zu vergleichen mit der Ukraine, in der die Ganoven in Uniform am Flughafen lauern (x-mal erlebt).

28. Januar 2012: Von Frank Naumann an Michael Richter
Für den Flug Danzig-Königsberg müsste man laut AIP bereits im Flugplan eine permission number angeben. Woher hatten Sie die?

Wurden für das Ein- bzw. Ausflugsrecht "Navigationsgebühren" berechnet? Wenn ja, wieviel?


28. Januar 2012: Von Michael Richter an Frank Naumann
Die Genehmigungsnummer erhielt ich stets nach einem Telefax an die im AIP bezeichnete Koordinierungsstelle. Es wurden Abstell-, Lande- und Navigationsgebühren fällig. War aber alles recht billig und unter 80 Eur bei 3 Tagen Aufenthalt. Ich entnahm die russischen Faxadressen und weiteren Reglements dem Jeppesen-Russland.
29. Januar 2012: Von Frank Naumann an Michael Richter
Vielen Dank für Ihr Feedback.


3. Februar 2012: Von Alexander Krueger an Frank Naumann
Hallo!

Ich bin letztes Jahr IFR nach Palanga geflogen. Normaler Flugplan. Wir haben dann, um die Militärflugplätze bei Königsberg anschauen zu können (sind ja nicht auf den Karten drauf, aber dann haben wir sie entdeckt) und so schön viele MIGS aufgereiht sehen zu können, von FL 6.5 auf 4.000ft requested. War kein Problem. Tolle Tour. Aber Palanga Airport ist auch nicht wirklich billig und vor Überraschungen a´ la Ukraine ist man auch hier nicht ganz sicher..... ;-).

Alexander Krueger

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