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Sonstiges | Bundesverfassungsgericht bestätigt Zulässigkeit der ZÜP  
11. Juni 2010: Von  
Quelle: AOPA vom 11.06.10

"Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss, der zuvor nicht angekündigt wurde und erst heute veröffentlicht wurde, festgestellt, dass die ZÜP nicht gegen die Verfassung und die Grundrechte verstößt.

Ganz kurz gemäß der heute übermittelten Pressemitteilung zu unseren AOPA Musterklagen 2 BvL 8/07 und 2 BvL 9/07, die auf den Vorlagen des Verwaltungsgerichtes Darmstadt beruhten:

1. Das LuftSiG bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrates
2. § 7 LuftSiG und die Ausgestaltung der ZÜP verstoße weder gegen die Grundrechte, noch gegen das Rechtsstaatsprinzip.
(...)"

Pressemeldung des BVG hier:
Meldung lesen

Urteil des BVG hier:
Hier lesen

Weiter schreit die AOPA auf Ihrer Seite:

Zitat:###-MYBR-###-------------
"Aber kein Grund den Kopf hängen zu lassen. Denn die Entwürfe der neuen europaweit einheitlichen Vorschriften zur Lizenzierung von Piloten durch die EASA sehen ausdrücklich keine Zuverlässigkeitsüberprüfungen mehr vor, die deutschen Behördenvertreter konnten sich europaweit mit ihrer Überwachungsmentalität nicht durchsetzen. Es hat sich also ausgezahlt, dass die europäische IAOPA ihre klare Position in Brüssel bei den entsprechenden Gremien vorgetragen hat.

Das heißt: Jeder deutsche Pilot muss noch maximal eine ZÜP über sich ergehen lassen, bis die EASA-Lizenzen vermutlich im Jahr 2012/2013 kommen. Dann ist der Spuk vorbei!


SIBYLLE GLÄSSING-DEISS
AOPA-Germany
Verband der Allgemeinen Luftfahrt e. V."
-----------
Zitat Ende


Grüße,###-MYBR-###TS
11. Juni 2010: Von  an 
Wenn das mal nicht ein Trugschluß ist.
Es gibt ab 2012 zwar EASA Lizenzen, aber es stellt immer noch die gleiche Behörde aus. Die werden immer noch zur Austellung oder Verlängerung einer Lizenz eine ZÜP fordern.
Dann die ganzen Flughäfen, die zur Erteilung einer Zutrittskarte auch eine ZÜP verlangen.
Die ZÜP werden wir nicht so schnell los.

Gruß,
Markus
11. Juni 2010: Von  an 
Da stimme ich Dir zu, aber die Vorlage des VG Darmstadt war auch in Hinsicht der Thematik nicht so recht zielführend, weil es scheinbar ausschließlich um die rechtliche Zustimmungspflicht Bundesrat bzw. das Gesetz an sich ging.

Überhaupt nicht oder nur am Schluss wurde darauf eingegangen, ob das Verfahren für den betroffenen Piloten in Odrnung wäre.

Hier sollte man nochmals nachhaken und das Ganze unter dem Tenor der "informellen Selbstbestimmung" nochmals vortragen.

Grüße,
TS
11. Juni 2010: Von Jan Brill an 
Wenn das mal nicht ein Trugschluß ist.[...] Die werden immer noch zur Austellung oder Verlängerung einer Lizenz eine ZÜP fordern. Ja, habe eben diese Frage heute auch an Frau Glässing-Deiss gestellt.

Es besteht die Gefahr, dass die ZUP auch nach 2012 wie bisher auf Part-FCL Lizenzen angewandt wird. Es ist zwar richtig, dass die Competent Authorities der einzelnen Länder über die Forderungen der Implementing Rules und AMCs hinaus keine Verschärfungen vornehmen dürfen, aber Part FCL behandelt das Thema gar nicht und durchklagen muss man das dann ohnehin in Deutschland.

Ob deutsche Gerichte dann aus dem bloßen Nichtvorhandensein einer EU-Vorschrift gleich ein geltendes Bundesgesetz kippen, wage ich zu bezweifeln.

Ein bedauerliches Urteil, dass die eigentlichen Sachfragen aus Sicht der Piloten kaum würdigt. Wir werden berichten wenn wir dieses gesichtet und analysiert haben und eine Antwort von Frau Glässing-Deiss zur Frage der Anwendbarkeit auf EASA-Lizenzen vorliegt.

Trotzdem, herzlichen Dank und Kompliment an die AOPA und die VC für ihren Einsatz in dieser Sache.

Gruß aus dem ZUP-freien Österreich,
Jan Brill
12. Juni 2010: Von Markus Hitter an Jan Brill
Auf streckenflug.at hat sich ein neuer Aspekt ergeben. Wie die meisten anderen hielt auch ich die Ausführungen der AOPA für erschöpfend. Das sind sie jedoch wohl nicht.

Dort im Forum hat sich schon mehrmals ein gewisser "Jon" gemeldet, der uns zwar persönlich nicht bekannt ist, aber bereits öfters durch äusserst fundierte und kenntnisreiche Beiträge aufgefallen ist. Er schrieb:

Ich widerspreche der Überschrift „Wir haben den Kampf gegen die ZÜP leider verloren“.

Das Luftsicherheitsgesetz ist im Hinblick auf § 7 LuftSiG lediglich ordnungsgemäß zustandegekommen - mehr auch nicht.
[...]
Völlig offen/unentschieden ist die inhaltliche und verfahrenstechnische Rechtmäßigkeit; diese wird aber erst durch Ausschöpfung des Rechtswegs [...] festgestellt [...].

Es müssen den Gerichten dazu die treffenden Fragen gestellt bzw. Rechtsauffassungsverfehlungen der Behörde(n) auseinandergesetzt werden. Verwaltungsrecht ist sehr formal, und gerade im Formalen eröffnen sich auch zielführende Wege.

Dass jemand zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Forderung nach ZÜP auf seine Lizenz verzichten müsste, ist nicht ersichtlich. Jedermann, der sich durch einen Verwaltungsakt belastet fühlt, kann Rechtsmittel einlegen und die Rechtmäßigkeit (hier: ob die Behörde überhaupt einen ZÜP-Antrag hätte fordern dürfen) von unabhängigen Gerichten überprüfen lassen;
[...]
Weil sich unsere Freiheit (einschl. des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung) als eines der höchsten Güter darstellt, die man vor einigen Jahren auch auf deutschem Boden noch mit dem Einsatz des Lebens bezahlen musste (und wohl auch heute noch: vgl. den Eid des deutschen Soldaten, „das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“ - nach Politikerauffassung selbst am Hindukusch), sollte es auch die Durchsetzungskosten wert sein. Da der Streitwert fix bei EUR 7500 liegt, sind Gerichts- und Anwaltskosten, die im Erfolgsfall ohnedies die Behörde zu tragen hat, überschaubar. Je mehr sich endlich zu solch einem Schritt entschließen, desto eher können Verfahren und Vertretung gebündelt und damit das Kostenrisiko für den Einzelnen gesenkt werden! Könnten eine solche Bündelung nicht unsere Interessensvertretungen organisieren?

Ein lediglicher Protesthinweis bei ZÜP-Antragstellung - ohne Rechtsverfolgung - ist so effektiv wie die Klärung der Frage, ob in China heute noch ein Sack Reis umfallen wird.



Ja, die Frage ist nun, ob jemandem die Freiheit etwas wert ist. Das finanzielle Risiko ist gering, der Schein bleibt erhalten, wer also sollte sich abhalten lassen? In einem anderen Beitrag hat Jon sehr plausibel erklärt, dass eine einzige Klage pro Luftamt einfach nicht genug ist. Die Menge zählt auch vor Gericht.
14. Juni 2010: Von  an Markus Hitter
Liest man sich das gesamte Urteil durch so lassen vor allem die letzten paar Zeilen aufhorchen, denn da steht drin, dass mit diesem Urteil die konkrete und damit rechtlich einwandfreie bzw. NICHT akzeptable Art der Durchführung der ZÜP durch die Behörden bzw. das ganze Verfahren gerade NICHT auf seine Verfassungskonformität (Grundrechte) bewertet wird.

Also: Neue Klage einreichen!!!

Übrigens: auf Seite 18 des Urteils werden kurz die Bedenken und Feststellungen der AOPA (Keine ZÜP in der EU bzw. USA) genannt.

Grüße,
TS
14. Juni 2010: Von Peter Schneider an 
"Jeder deutsche Pilot muss noch maximal eine ZÜP über sich ergehen lassen, bis die EASA-Lizenzen vermutlich im Jahr 2012/2013 kommen. Dann ist der Spuk vorbei!"

Hoff mer's. In BY gilt die dann 5 Jahre, und, man muß sie nicht beantragen und erfährt dadurch keine Nachteile, wenn man keine neue Lizenz oder Änderung derselben anstrebt. PFS
17. Juni 2010: Von  an Peter Schneider
Entschuldigung... sehr optimistischer Zeitplan. Da war doch einmal eine jahrelange Odysse der jetzigen JAR-Lizenzen.

Im Übrigen nenne mir mal einer eine Vorschrift oder ein Gesetz, in dem steht, dass auch nach Einführung der EASA-Lizenzen nicht doch jeder Staat - hier DE - selber entscheiden kann, mit welchen sonstigen Regelungen (ZÜP) er seine eigenen Piloten weiderhin knechten kann...

Ein separates Luftsicherheitsgesetz kann daher weiterhin nebenher laufen und es wäre alles so wie es derzeit ist.
Ich habe noch nie gesehen, das der Deutsche Staat ein für ihn wichtiges Gesetz jemals wieder abgeschafft hätte, schließlich zahlen wir alle noch schön brav Sektsteuer und die diente bekanntermaßen zu Finanzierung des 1. WK...

Ich bin absolut davon überzeugt, dass wir die ZÜP nicht loswerden, es sei denn die Formulierungen in der EASA sind so eindeutig, dass man darauf verzichten müßte!
Aber wie wir wissen, wird dies wahrscheinlich ein genauso weichgespültes und interpretationsfähiges Gesetzesgemurxe wie die jetzige JAR-Variante. Und dann gibts erstmal wieder jahrelangen Klärungs-, Erläuterungs- und Auslegungsbedarf...

Nichts wird besser! Bestimmt nicht!

Grüße,
TS
17. Juni 2010: Von Philipp Tiemann an 
Finde auch. Hier hat die AOPA mit ihrer Pressemeldung mal so richitg danebengelegen...und was bewirkt's? Der Widerstand lässt nach.

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