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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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11. Juni 2010: Von Jan Brill an 
Wenn das mal nicht ein Trugschluß ist.[...] Die werden immer noch zur Austellung oder Verlängerung einer Lizenz eine ZÜP fordern. Ja, habe eben diese Frage heute auch an Frau Glässing-Deiss gestellt.

Es besteht die Gefahr, dass die ZUP auch nach 2012 wie bisher auf Part-FCL Lizenzen angewandt wird. Es ist zwar richtig, dass die Competent Authorities der einzelnen Länder über die Forderungen der Implementing Rules und AMCs hinaus keine Verschärfungen vornehmen dürfen, aber Part FCL behandelt das Thema gar nicht und durchklagen muss man das dann ohnehin in Deutschland.

Ob deutsche Gerichte dann aus dem bloßen Nichtvorhandensein einer EU-Vorschrift gleich ein geltendes Bundesgesetz kippen, wage ich zu bezweifeln.

Ein bedauerliches Urteil, dass die eigentlichen Sachfragen aus Sicht der Piloten kaum würdigt. Wir werden berichten wenn wir dieses gesichtet und analysiert haben und eine Antwort von Frau Glässing-Deiss zur Frage der Anwendbarkeit auf EASA-Lizenzen vorliegt.

Trotzdem, herzlichen Dank und Kompliment an die AOPA und die VC für ihren Einsatz in dieser Sache.

Gruß aus dem ZUP-freien Österreich,
Jan Brill
12. Juni 2010: Von Markus Hitter an Jan Brill
Auf streckenflug.at hat sich ein neuer Aspekt ergeben. Wie die meisten anderen hielt auch ich die Ausführungen der AOPA für erschöpfend. Das sind sie jedoch wohl nicht.

Dort im Forum hat sich schon mehrmals ein gewisser "Jon" gemeldet, der uns zwar persönlich nicht bekannt ist, aber bereits öfters durch äusserst fundierte und kenntnisreiche Beiträge aufgefallen ist. Er schrieb:

Ich widerspreche der Überschrift „Wir haben den Kampf gegen die ZÜP leider verloren“.

Das Luftsicherheitsgesetz ist im Hinblick auf § 7 LuftSiG lediglich ordnungsgemäß zustandegekommen - mehr auch nicht.
[...]
Völlig offen/unentschieden ist die inhaltliche und verfahrenstechnische Rechtmäßigkeit; diese wird aber erst durch Ausschöpfung des Rechtswegs [...] festgestellt [...].

Es müssen den Gerichten dazu die treffenden Fragen gestellt bzw. Rechtsauffassungsverfehlungen der Behörde(n) auseinandergesetzt werden. Verwaltungsrecht ist sehr formal, und gerade im Formalen eröffnen sich auch zielführende Wege.

Dass jemand zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Forderung nach ZÜP auf seine Lizenz verzichten müsste, ist nicht ersichtlich. Jedermann, der sich durch einen Verwaltungsakt belastet fühlt, kann Rechtsmittel einlegen und die Rechtmäßigkeit (hier: ob die Behörde überhaupt einen ZÜP-Antrag hätte fordern dürfen) von unabhängigen Gerichten überprüfen lassen;
[...]
Weil sich unsere Freiheit (einschl. des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung) als eines der höchsten Güter darstellt, die man vor einigen Jahren auch auf deutschem Boden noch mit dem Einsatz des Lebens bezahlen musste (und wohl auch heute noch: vgl. den Eid des deutschen Soldaten, „das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“ - nach Politikerauffassung selbst am Hindukusch), sollte es auch die Durchsetzungskosten wert sein. Da der Streitwert fix bei EUR 7500 liegt, sind Gerichts- und Anwaltskosten, die im Erfolgsfall ohnedies die Behörde zu tragen hat, überschaubar. Je mehr sich endlich zu solch einem Schritt entschließen, desto eher können Verfahren und Vertretung gebündelt und damit das Kostenrisiko für den Einzelnen gesenkt werden! Könnten eine solche Bündelung nicht unsere Interessensvertretungen organisieren?

Ein lediglicher Protesthinweis bei ZÜP-Antragstellung - ohne Rechtsverfolgung - ist so effektiv wie die Klärung der Frage, ob in China heute noch ein Sack Reis umfallen wird.



Ja, die Frage ist nun, ob jemandem die Freiheit etwas wert ist. Das finanzielle Risiko ist gering, der Schein bleibt erhalten, wer also sollte sich abhalten lassen? In einem anderen Beitrag hat Jon sehr plausibel erklärt, dass eine einzige Klage pro Luftamt einfach nicht genug ist. Die Menge zählt auch vor Gericht.
14. Juni 2010: Von  an Markus Hitter
Liest man sich das gesamte Urteil durch so lassen vor allem die letzten paar Zeilen aufhorchen, denn da steht drin, dass mit diesem Urteil die konkrete und damit rechtlich einwandfreie bzw. NICHT akzeptable Art der Durchführung der ZÜP durch die Behörden bzw. das ganze Verfahren gerade NICHT auf seine Verfassungskonformität (Grundrechte) bewertet wird.

Also: Neue Klage einreichen!!!

Übrigens: auf Seite 18 des Urteils werden kurz die Bedenken und Feststellungen der AOPA (Keine ZÜP in der EU bzw. USA) genannt.

Grüße,
TS

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