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14. Juni 2010: Von  an Markus Hitter
Liest man sich das gesamte Urteil durch so lassen vor allem die letzten paar Zeilen aufhorchen, denn da steht drin, dass mit diesem Urteil die konkrete und damit rechtlich einwandfreie bzw. NICHT akzeptable Art der Durchführung der ZÜP durch die Behörden bzw. das ganze Verfahren gerade NICHT auf seine Verfassungskonformität (Grundrechte) bewertet wird.

Also: Neue Klage einreichen!!!

Übrigens: auf Seite 18 des Urteils werden kurz die Bedenken und Feststellungen der AOPA (Keine ZÜP in der EU bzw. USA) genannt.

Grüße,
TS

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