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Sonstiges | Meldepflicht bei grenzüberschreitenden Flügen  
15. Juli 2009: Von Udo Radtke 
Hallo

Beispiel: ich fliege VFR von Belgien nach Polen. Flugplan ist erforderlich und wir in Belgien geöffnet, soweit OK.

Muß ich mich beim Einflug nach D bei "Langen Information" melden? Oder reicht es, wenn ich in Polen angekommen bin, den Flugplan dort telefonisch zu schließen?

Weiter: darf ich, wenn ich nur französich und polnisch spreche, einen solchen Flug durchführen? Meiner Meinung nach müßte ich im Besitz eines gültigen Sprechfunkeugnisses für "englisch" sein, bzw. eine Bescheinigung über den Sprachlevel 4 besitzen. Oder?
15. Juli 2009: Von Hubert Eckl an Udo Radtke
HAllo,

BZFI ist englisch ( oder eine ICAO Sprache chinesisch, französisch oder spanisch, macht das Sinn?).
Flugplan in Belgien öffnen, Polen will 5 min to boundary report. Danach normal landen. Wenn kein Airport Fluplan schliessen...haben wir schon xmal so gemacht. Mittlweile lassen wir sogar den boundaryreport weg.
20. Juli 2009: Von Schauss Walter an Udo Radtke
Nicht vergessen in Belgien gilt English als Offizielle Flugsprache. Weiter in Flandern (Norden)spricht man auf den "kleinen" Flugplätze Flämisch also Niederländisch
in Wallonien im Süden, Französisch.
Soweit keine kontrolierte Zonen durchflogen werden, und unter 4500 fuß, ist es nicht nötig BRUSSELS Information zu kontaktieren
24. Juli 2009: Von Udo Radtke an Schauss Walter
Hallo

Ich werde offensichtlich falsch verstanden oder meine Frage wird nicht richtig gelesen. Jetzt frage ich nochmals kurz und knapp:

1. Darf jemand, der nur französisch und polnisch,aber kein englisch spricht, VFR mit Flugplan von Belgien nach Polen fliegen?
24. Juli 2009: Von Hubert Eckl an Udo Radtke
JA Französisch ist eine ICAO Sprache! Das ist die de jure Situation. Was nützt es, wenn Dich keine Sau versteht?
24. Juli 2009: Von Michael Erb an Hubert Eckl
Hallo zusammen,

ich fürchte, das wird von der ICAO restriktiver gesehen,
siehe https://www.icao.int/icao/en/trivia/peltrgFAQ.htm#23, und in ganz Europa werden diese ICAO-language proficiency requirements von den nationalen Behörden gerade umgesetzt.
Man muß also entweder English oder die Sprache der Bodenstation beherrschen, und zwar auf Niveau ICAO Level 4.

Grüße

Michael Erb


In which languages does a licence holder need to demonstrate proficiency?

Amendment 164 to Annex 1 has introduced strengthened language proficiency requirements for flight crew members and air traffic controllers. The language proficiency requirements apply to any language used for radiotelephony communications in international operations. Therefore, pilots on international flights shall demonstrate language proficiency in either English or the language used by the station on the ground. Controllers working on stations serving designated airports and routes used by international air services shall demonstrate language proficiency in English as well as in any other language(s) used by the station on the ground.
24. Juli 2009: Von Udo Radtke an Michael Erb
Hallo Michael

Ich sehe das zunächst einmal so wie Du. Aber: hier der Text aus der LuftPersV.

§ 125 LuftPersV (Nachweis von Sprachkenntnissen):

"Inhaber einer Lizenz zum Führen von Luftfahrzeugen im Sinne des § 1 Absatz 2 Nr. 1 bis 3 des Luftverkehrsgesetzes, die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst teilnehmen, bedürfen ausreichender Kenntnisse der Sprache, in der der Sprechfunkverkehr abgewickelt wird, oder der englischen Sprache. Die Sprachkenntnisse sind ausreichend, wenn die nach Anlage 2 zu prüfenden Fertigkeiten mindestens der Stufe 4 nach Anlage 3 entsprechen. Wickelt das zuständige Flugsicherungsunternehmen den Sprechfunkverkehr in einer anderen Sprache als Deutsch ab, sind ausreichende Kenntnisse dieser Sprache auch nachzuweisen. Wird in einem Luftraum über deutschem Hoheitsgebiet der Sprechfunkverkehr nach den Vorgaben des zuständigen Flugsicherungsunternehmens sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache abgewickelt, ist die englische Sprache nur dann zu verwenden, wenn ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache nachgewiesen worden sind.

Beachte bitte den ersten Satz. Da heißt es: "....die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst teilnehmen".

Wie ist es denn, wenn die nicht am Sprechfunkverkehr teilnehmen, in diesm Fall nach Deutschland einfliegen, also nichts sagen und an der polnischen Grenze wieder ausfliegen?

Die DFS konnte mir dazu nichts sagen.
27. Juli 2009: Von Michael Erb an Udo Radtke
Hallo Udo,

ich denke, das ist so ein typischer Fall von "wo kein Kläger, da kein Richter". Solange man am Funk nicht sprechen muß und nicht negativ auffällt, interessiert ICAO Level 4 erst einmal niemanden, auch die DFS nicht.
Ganz anders sieht es schlagartig dann aus, wenn man z.B. ein ganz alltägliches Wetterproblem hat, auf einer Frequenz um Unterstützung bittet, dort nicht richtig verstanden wird, sich bei der eigentlich nicht geplanten Zwischenlandung noch was verbiegt und mitten auf der Piste liegen bleibt.
Dann kommen sicherlich Luftaufsichtler, Flugunfalluntersucher und Versicherer, lassen sich die Papiere zeigen und stellen peinliche Fragen, auf die ich keine Antworten geben wollte.

Mit Fliegergruß

Michael Erb
27. Juli 2009: Von Intrepid an Michael Erb
Schlimmer finde ich, wenn jemand, der nicht regelkonform unterwegs ist, alle Aufmerksamkeit auf sich zieht, und dadurch jemand anderes, der alle Bedingungen erfüllt, im Stich gelassen wird.

Wer weder deutsch noch englisch funken kann, soll sein Funkgerät ausgeschaltet lassen und gut ist.

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