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Hallo Michael
Ich sehe das zunächst einmal so wie Du. Aber: hier der Text aus der LuftPersV.
§ 125 LuftPersV (Nachweis von Sprachkenntnissen):
"Inhaber einer Lizenz zum Führen von Luftfahrzeugen im Sinne des § 1 Absatz 2 Nr. 1 bis 3 des Luftverkehrsgesetzes, die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst teilnehmen, bedürfen ausreichender Kenntnisse der Sprache, in der der Sprechfunkverkehr abgewickelt wird, oder der englischen Sprache. Die Sprachkenntnisse sind ausreichend, wenn die nach Anlage 2 zu prüfenden Fertigkeiten mindestens der Stufe 4 nach Anlage 3 entsprechen. Wickelt das zuständige Flugsicherungsunternehmen den Sprechfunkverkehr in einer anderen Sprache als Deutsch ab, sind ausreichende Kenntnisse dieser Sprache auch nachzuweisen. Wird in einem Luftraum über deutschem Hoheitsgebiet der Sprechfunkverkehr nach den Vorgaben des zuständigen Flugsicherungsunternehmens sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache abgewickelt, ist die englische Sprache nur dann zu verwenden, wenn ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache nachgewiesen worden sind.
Beachte bitte den ersten Satz. Da heißt es: "....die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst teilnehmen".
Wie ist es denn, wenn die nicht am Sprechfunkverkehr teilnehmen, in diesm Fall nach Deutschland einfliegen, also nichts sagen und an der polnischen Grenze wieder ausfliegen?
Die DFS konnte mir dazu nichts sagen.
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Hallo Udo,
ich denke, das ist so ein typischer Fall von "wo kein Kläger, da kein Richter". Solange man am Funk nicht sprechen muß und nicht negativ auffällt, interessiert ICAO Level 4 erst einmal niemanden, auch die DFS nicht. Ganz anders sieht es schlagartig dann aus, wenn man z.B. ein ganz alltägliches Wetterproblem hat, auf einer Frequenz um Unterstützung bittet, dort nicht richtig verstanden wird, sich bei der eigentlich nicht geplanten Zwischenlandung noch was verbiegt und mitten auf der Piste liegen bleibt. Dann kommen sicherlich Luftaufsichtler, Flugunfalluntersucher und Versicherer, lassen sich die Papiere zeigen und stellen peinliche Fragen, auf die ich keine Antworten geben wollte.
Mit Fliegergruß
Michael Erb
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Schlimmer finde ich, wenn jemand, der nicht regelkonform unterwegs ist, alle Aufmerksamkeit auf sich zieht, und dadurch jemand anderes, der alle Bedingungen erfüllt, im Stich gelassen wird.
Wer weder deutsch noch englisch funken kann, soll sein Funkgerät ausgeschaltet lassen und gut ist.
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