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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Wartung | Neue Flughandbücher gefordert  
1. Oktober 2008: Von Christoph Parbel 
Beitrag vom Autor gelöscht
1. Oktober 2008: Von Thomas Borchert an Christoph Parbel
Und der LTB kann sicher sagen, in welcher Vorschrift das steht. Wo denn?

Nebenbei bemerkt: Wo isses denn hin, das originale englische POH?
6. Oktober 2008: Von Christoph Parbel an Thomas Borchert
Sehr geehrter Herr Borchert,

das Thema hat mit der EASA zu tun, die nun die Gerätekennblätter ( Type Certificate Data Sheets - TCDS Ausgabe 2 ) ausstellt. In diesen neuen EASA Kennblättern wird wohl u.a. auch ein englischsprachiges Flughandbuch gefordert. Ich wurde dahingehend informiert, dass derzeit noch nicht für jedes Muster solche Kennblätter vorliegen ( aber eben z.B. für unsere Maschine ) und wir somit ein solches Handbuch im aktuellen Revisionsstand benötigen. Das alte original amerikanische Handbuch genügt dem nicht mehr, weil Piper jeweils nur die letzten 4 Revisionen nachverkauft - und ansonsten nur ein komplett neues Handbuch ( -- der Preis liegt doppelt so hoch wie die letzten Brockhaus Ausgaben mit Goldschnitt ). Wie auch immer, ich werde mich dem Unvermeidlichen beugen und gedachte hiermit, den Einen oder Anderen Leidensgenossen vorzuwarnen.

Freundlich grüsst Sie
C.Parbel
7. Oktober 2008: Von  an Christoph Parbel
Sehr geehrter Herr Parbel,

Ich kann leider immer wieder nur staunen auf was für Ideen manche LTB's kommen...
Ihre Genehmigten Unterlagen müssen defakto NICHT ersetzt werden.
alles was sich hinsichtlich EASA ändert für Sie,ist der Umstand das Sie ein Instandhaltungsprogramm (wenn nicht geschult wird und auch nicht Gewerblich dann Individuelles),genehmigen lassen müssen.Die einzige forderung die angesichts der Sprache besteht:
Landessprache(für D-Reg also Deutsch)ODER Englisch.
Grund einfach: Es kann von einem piloten der sich ausschließlich im Geltungsbereich der BRD betätigt(evtl sogar nur nen Nationalen schein hat)nicht verlangt werden mit Handbüchern in einer Sprache zu Arbeiten,die er möglicherweise nicht oder nur ungenügend beherrscht.Wenn ihr LTB (wäre interessant welches das ist).der Meinung ist das man das so machen müsse,lassen Sie sich das entsprechende schriftstück geben bzw vom LTB schriftlich geben + woran die das festmachen
und Kontaktieren Sie das LBA Braunschweig (referat T52 Instandhaltungsprogramme oder referat T3 Technik)..bzw ihre Zuständige LBA Aussenstelle...und klären das mit den Leuten die das zu entscheiden haben...alles andere gibt nur erfahrungsgemäß Teueres Chaos.
8. Oktober 2008: Von Christoph Parbel an 
Sehr geehrter Herr Scheuerlein,

vielen Dank für Ihre Antwort; ich werde das jetzt einmal aufrollen, weil es mich interessiert. Zur Info, der LTB ist die Firma Rieger in Straubing und die Diskussion führe ich mit dem Inhaber Wolfgang Rieger persönlich. Schön wäre es, wenn sich hier betroffene Flugzeugbesitzer mit dranhängen würden.
Freundliche Grüsse
C.Parbel
8. Oktober 2008: Von  an Christoph Parbel
Dann wäre hierfür die LBA Aussenstelle München für dieses Unternehmen zuständig.
Die Fa. selbst ist mir bis dato noch nicht bekannt gewesen.
Mal was anderes was fürne Piper ist das eigendlich??
8. Oktober 2008: Von  an 
Erstaunt mich etwas. Eigentlich hat Rieger einen recht guten Ruf in der Fliegerwelt. Viele Twinco Flieger können dies bestimmt bestätigen. Warum dieser nun auf diese Unterlagen besteht ist mir ehrlich gesagt auch etwas unklar. Warum überhaupt erst ein deutsche POH erstellt werden musste um dann in Englisch umzustellen hört sich doch etwas nach Geldmacherei an. Fragen Sie doch mal bei Spessart Air in EDFC Herr Kerkhoff an (06026-6066) Herr Kerkhoff hat da so seine Erfahrung mit dem LBA und hat den einen oder anderen "Despot" schon gewonnen. Und Malibus hat er auch in der Wartung. Soweit ich weiß auch eine Jetprop. Also der richtige Mann...
8. Oktober 2008: Von  an 
..wer profile lesen kann ist klar im vorteil...dem tipp mit spessart air kann ich nur bei pflichten...bzw direkt bei piper

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