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4. Juni 2024 21:52 Uhr: Von Guido Frey an otmar ripp Bewertung: +2.00 [2]

1. Abschaffung des Hauptflugbuches (Das ist allerdings ein ziemlich dickes Brett, da es im LuftVG verankert ist und daher eine Gesetzesänderung nötig ist.).

2. aerops

3. Vereinsflieger

4. iwiation

5. Eigenbauprogrammierung von ADS-B-, Flarm- und/oder Mode-S-Empfängern

5. Juni 2024 10:17 Uhr: Von Malte Höltken an Guido Frey Bewertung: +1.00 [1]

1. Abschaffung des Hauptflugbuches (Das ist allerdings ein ziemlich dickes Brett, da es im LuftVG verankert ist und daher eine Gesetzesänderung nötig ist.).

Ich bin jetzt kein Jurist, aber im §70 LuftVG steht:

(1) Die Luftaufsichtsstelle oder auf Flugplätzen ohne Luftaufsichtsstelle die Flugleitung darf

1. zum Zwecke der Erfüllung der ihr nach § 29 dieses Gesetzes zugewiesenen Aufgaben,
2. zum Zwecke der Strafverfolgung nach den §§ 59, 60 und 62 dieses Gesetzes,
3. zum Zwecke der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 58 dieses Gesetzes, § 108 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung und nach § 43 der Luftverkehrs-Ordnung,
4. zum Zwecke der Durchführung des Such- und Rettungsdienstes,
5. zum Zwecke der Flugunfalluntersuchung,
6. zum Zwecke der Luftfahrtstatistik,
7. zum Zwecke der zollrechtlichen Überwachung
folgende Daten über den Start und die Landung von Luftfahrzeugen verarbeiten:-
Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs,
- Luftfahrzeugmuster,
- Anzahl der Besatzungsmitglieder,
- Anzahl der Fluggäste,
- Art des Fluges,
- Start- und Zielflugplatz (nur bei Überlandflug).
Die Daten sind im Hauptflugbuch zu speichern.

Mein Sprachverständnis leitet hieraus keine Pflicht zur Führung des Hauptflugbuches ab (Das muss allerdings auch nciht richtig sein)

5. Juni 2024 10:34 Uhr: Von Guido Frey an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]

Entscheidend ist der letzte Satz: "Die Daten sind im Hauptflugbuch zu speichern.". Das ist leider eine Verpflichtung...

Zusätzlich ist die Führung des Hauptflugbuches auch nochmal in ziemlich vielen Flugplatzgenhemigungen ausdrücklich festgelegt.

Insofern bin ich leider pessimistisch, eine Abschaffung des Hauptflugbuches ohne Gesetzesänderung zu erreichen. Sollte ein Jurist hier eine andere oder einfachere Möglichkeit sehen, so bin ich für alle Ideen offen!

5. Juni 2024 12:40 Uhr: Von Chris _____ an Guido Frey Bewertung: +1.00 [1]

Der Wortlaut des Gesetzes ist "darf". Und der Nachsatz bedeutet im Wortsinne nur, WENN diese Erhebung geschieht, DANN ist das im Hauptflugbuch zu dokumentieren. Würde der Nachsatz eine Verpflichtung zur Erhebung ausdrücken wollen, dann hätte der Gesetzgeber den Wortlaut weiter vorne anders gewählt haben. Meine ich.

Nun leben wir in einem Land, in dem Gesetze "ausgelegt" werden. Da findet schon mal das Verfassungsgericht den Klimaschutz im Grundgesetz, wo er gar nicht steht. Oder das Bundesarbeitsgericht ermöglicht erneute sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags, wenn drei Jahre vergangen sind, obwohl der Gesetzgeber das klar anders aufgeschrieben hat. Es gibt weitere Beispiele. Richterstaat, nicht Rechtsstaat. Und "zwei Anwälte, drei Meinungen". sowie "Vor Gericht und auf hoher See..." wissenschon.

5. Juni 2024 13:09 Uhr: Von Johannes König an Chris _____

Vorab: Bin auch kein Anwalt, das ist nur ein Gedankenspiel.

Wenn wir schon bei den juristischen Spitzfindigkeiten sind: Im Gesetztestext steht "...die Flugleitung darf...". Nun haben wir ja aber gar keinen Flugleiter mehr. Zumindest gilt das für die Plätze, die nun eine neue Genehmigung beantragen, denn dort verlangt die Behörde ja eben gerade keinen Flugleiter (§ 53 Abs. 3 LuftVZO). Entsprechend gibts dann doch auch keinen mehr, der überhaupt noch ein Hauptflugbuch führen darf, oder? :-)

Vielleicht muss man mal die AOPA auf das Thema ansprechen...

5. Juni 2024 13:24 Uhr: Von Chris _____ an Johannes König Bewertung: +1.00 [1]

Oder einfach bleiben lassen und im Fall einer Anmahnung durch die Behörde eine entsprechende Gesetzesauslegung als Antwort übermitteln. Ist ja nicht so, dass die Behörden die Gesetze machen. Und: stell keine Frage, wenn du die Antwort nicht schon weißt...

5. Juni 2024 14:48 Uhr: Von Willi Fundermann an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Es heißt: "Die Daten sind im Hauptflugbuch zu speichern." "Sind zu..." bedeutet: müssen.

Und zu diesem Zweck dürfen die Daten erhoben werden, d.h., der Betroffene muss zu diesem Zweck die Daten angeben.

8. Juni 2024 12:33 Uhr: Von Wolfgang Winkler an Guido Frey Bewertung: +2.00 [2]

Abschaffung des Hauptflugbuchs...

Schön wär's ja. Wie jeder Flugplatzbetreiber weiß, hängen am Hauptflugbuch jedoch noch weitere wunderbare Dinge wie die jährlichen DSTATIS-Meldungen, die Anwendbarkeit der Landeplatz-Lärmschutzverordnung, Zuschussvergabekriterien u.v.m. Da liegen gleich mehrere durchzubohrende Bretter übereinander leider.

Bei uns am Platz geht's pragmatisch: Die hier stationierten Vereine und Privathalter nutzen alle den Vereinsflieger, unter anderem auch zur Abrechnung der Fluggebühren. Da ist schon deshalb die Erfassungsquote praktisch bei 100%. Für Gäste (auch bei FoBL) gilt formell PPR und aerops-Nutzung, deren Bewegungen tragen wir dann einfach nach. Und die Landegebühren kommen zuverlässig und automatisch. Zur Not gibt's noch Telefon oder WhatsApp zur Nachsuche.

8. Juni 2024 13:50 Uhr: Von Guido Frey an Wolfgang Winkler

Abschaffung des Hauptflugbuchs...

Schön wär's ja. Wie jeder Flugplatzbetreiber weiß, hängen am Hauptflugbuch jedoch noch weitere wunderbare Dinge wie die jährlichen DSTATIS-Meldungen, die Anwendbarkeit der Landeplatz-Lärmschutzverordnung, Zuschussvergabekriterien u.v.m. Da liegen gleich mehrere durchzubohrende Bretter übereinander leider.

Sowohl für DESTATIS, als auch LLV und Zuschüsse reicht eine summarische Erfassung der Bewegungen. Die wollen hauptsächlich wissen, wieviel Starts- und Landungen in welcher Kategorie (gewerblich/nicht-gewerblich) stattgefunden haben. Dazu müssen Start- und Zielort, Name des Piloten, Kennzeichen etc. nicht mehr erfasst werden. Das wäre sicher für viele Plätze schon eine große Erleichterung.

Natürlich ist die Abschaffung des Hauptflugbuches kurzfrisitig vermutlich nicht zu realisieren, insofern ist es m. E. gut, dass hier Alternativen vorgestellt und diskutiert werden.

8. Juni 2024 14:11 Uhr: Von Wolfgang Winkler an Guido Frey

Sowohl für DESTATIS, als auch LLV und Zuschüsse reicht eine summarische Erfassung der Bewegungen. Die wollen hauptsächlich wissen, wieviel Starts- und Landungen in welcher Kategorie (gewerblich/nicht-gewerblich) stattgefunden haben. Dazu müssen Start- und Zielort, Name des Piloten, Kennzeichen etc. nicht mehr erfasst werden. Das wäre sicher für viele Plätze schon eine große Erleichterung.

Ich stelle mir gerade schmunzelnd die "DESTATIS anstatt Hauptflugbuch Kladde" bzw. deren elektronisches Pendant vor. Lieber Luftfahrzeugführender (sic), bitte beantworten Sie folgende Fragen:

  • Art des Fluges (gewerblich / nichtgewerblich / hoheitlich / SAR) ?
  • Luftfahrzeugkategorie (E/G/F/I/H/K/L/M) ?
  • Startart Eigenstart / Autostart / Gummiseilstart / Winde ?
  • Schulflug oder sonstiger Flug ?
  • Streckenflug oder Platzflug ?

Ich denke, wir sollten erst mal schauen, dass FoBL jetzt auch wirklich zum Standard wird und zusehen, die derzeit noch obligatorische Hauptflugbuchführung und alles, was damit zusammenhängt, möglichst minimalistisch geregelt zu bekommen. Die technischen Möglichkeiten dazu sind vorhanden. Das braucht - da stimme ich Dir voll zu - keine technische high-end-Lösung zu sein, die dann evtl. wieder die Datenschützer auf den Plan ruft. Eine einfach Mitwirkung des "Luftfahrzeugführenden" (wie bei aerops mit der Landegebühr) tut es vollkommen und funktioniert einwandfrei.

8. Juni 2024 15:08 Uhr: Von Guido Frey an Wolfgang Winkler

Ich denke, wir sollten erst mal schauen, dass FoBL jetzt auch wirklich zum Standard wird und zusehen, die derzeit noch obligatorische Hauptflugbuchführung und alles, was damit zusammenhängt, möglichst minimalistisch geregelt zu bekommen.

Das sehe ich ganz genau so.

Bei der statistischen Erfassung frage ich mich allerdings, wer die im nicht-gewerblichen Verkehr erfassten Daten überhaupt in irgendeiner sinnvollen Form nutzt? Was würde passieren, wenn diese Daten nicht mehr erhoben würden? Steht der Aufwand für die Erhebung in einem sinnvollen Größenverhältnis zu ihrer aktuellen Nutzung? Wäre es vielleicht in Zukunft sogar möglich, ganz ohne diese Erfassung auszukommen? Dann könnten evtl. zumindestens die Plätze ohne gewerblichen Verkehr von der Erfassung ausgenommen werden.

Ich kenne mich im Bereich der Verwendung der erhobenen Daten nicht wirklich aus. Weiß hier irgendwer mehr dazu?

8. Juni 2024 20:07 Uhr: Von Ernst-Peter Nawothnig an Guido Frey Bewertung: +2.00 [2]

Mit derartigen Gesslerhüten kämpft doch die gesamte Wirtschaft! Wenn die Ämter den ihnen zu meldenden Datentribut wirklich verarbeiten würden ..... Insofern wird die sehr berechtigte Frage nach der Sinnhaftigkeit nur auf abgebrühtes Schulterzucken treffen.

8. Juni 2024 23:06 Uhr: Von TH0MAS N02N an Ernst-Peter Nawothnig

Woher weiss - für die Statistik und überhaupt - der gemeine Flugleiter/BfL eigentlich, das ein ankommender Flug gewerblich ist?

9. Juni 2024 08:06 Uhr: Von Wolff E. an TH0MAS N02N

Alle 2-Mots und SET's werden meines Wissens eher pauschal als gewerblich angesehen. Große Hubschrauber auch vermutlich gewerbliche Flugschulflugbewegungen.

9. Juni 2024 16:49 Uhr: Von TH0MAS N02N an Wolff E.

"..wird ...angesehen" ist aber ja nicht der Punkt.

Der Flugleiter weiss doch garnicht ob das Dickschiff einem russischen Potentaten gehört und privat fliegt oder gegen Entgelt Fracht oder Passagiere befördert.

10. Juni 2024 23:20 Uhr: Von Ernst-Peter Nawothnig an TH0MAS N02N

Ich habe vor ca..10 Jahren mal die Statistik-Meldungen der Flugplätze unseres Bundeslandes gesehen. Die von EDHF hatte ich ja selbst geliefert. Es waren welche voller offensichtlicher Fehler dabei, schon die absoluten Bewegungszahlen lagen in der Relation untereinander völlig daneben - es hat offenbar niemanden gekümmert. Da war freies Schätzen angesagt.

11. Juni 2024 08:31 Uhr: Von Wolff E. an Ernst-Peter Nawothnig Bewertung: +1.00 [1]

Als ich Mitte der 90er mein erstes eigenes Flugzeug gekauft hatte, bat mich der Platz, ich möge bitte, falls ich gefragt werde, ob privat oder gewerblich, bitte gewerblich sagen, da dies den Platz "besser" darstellen würde. Da fällt mir der Spruch ein, traue keiner Statistik, die ich nicht selbst gefälscht habe....

11. Juni 2024 10:22 Uhr: Von Nicolas Nickisch an Ernst-Peter Nawothnig

Meine Lebenserfahrung zeigt, dass manche unterlagen als extrem wichtig angesehen werden.

Solnage die Form stimmt und formalien eingehalten sind, ist der rest egal.

11. Juni 2024 10:34 Uhr: Von Kain Kirchhof an Malte Höltken
Beitrag vom Autor gelöscht
11. Juni 2024 11:23 Uhr: Von Wolff E. an Kain Kirchhof

Dafür würde auch bedingt Flightradar & Co helfen...

11. Juni 2024 11:46 Uhr: Von Markus Stein an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Ehrlichkeit währt am längsten.
Eine Webcam die das Kennzeichen aufnimmt reicht doch aus um zu dokumentieren, dass jemand gelandet ist. Wer nicht binnen einer gewissen Frist die Landezeit meldet zahlt doppeltes Landeentgelt.

11. Juni 2024 12:30 Uhr: Von Udo R. an Markus Stein

zahlt doppeltes Landeentgelt

Aber ohne Lärmzuschlag! ;-)

11. Juni 2024 12:32 Uhr: Von Udo R. an Malte Höltken Bewertung: +2.00 [2]

Malte, ich denke das:

Die Luftaufsichtsstelle oder auf Flugplätzen ohne Luftaufsichtsstelle die Flugleitung darf [...] folgende Daten verarbeiten

eher darauf abzielt, dass kein anderes Gesetz (z.B. Datenschutz) verbieten darf, dass die Aufzeichnungen gemacht werden. Sprich: Die Luftaufsichtsstelle hat das Recht, die Daten zu erheben.

Ob die Erhebung der Daten Pflicht ist, ergibt sich nicht so ganz zweifelsfrei aus § 70. Aber der zweite Satz "Die Daten sind im Hauptflugbuch [...]" kann schon so aufgefasst werden, dass die Speicherung der Daten verpflichtend ist.

11. Juni 2024 13:14 Uhr: Von Wolfgang Winkler an Ernst-Peter Nawothnig

Ich habe vor ca..10 Jahren mal die Statistik-Meldungen der Flugplätze unseres Bundeslandes gesehen. Die von EDHF hatte ich ja selbst geliefert. Es waren welche voller offensichtlicher Fehler dabei, schon die absoluten Bewegungszahlen lagen in der Relation untereinander völlig daneben - es hat offenbar niemanden gekümmert. Da war freies Schätzen angesagt.

Vor 10 Jahren mag das so gewesen sein. Ich hatte gerade ein freundliches Telefonat mit der Dame, die unsere DESTATIS-Meldung für 2023 bearbeitet und dabei den Grund der 98-prozentigen Steigerung in einer der gemeldeten Bewegungsarten erfragt hat.

Die Ursache war dann schnell gefunden: Ich hatte die Segelflug-Schulstarts an der Winde (gaaanz vieeele) versehentlich auf eine andere Bewegungsart eingetragen. Der jährliche Zahlenfriedhof wird also offensichtlich mittlerweile doch angeguckt.

11. Juni 2024 13:42 Uhr: Von Wolfgang Winkler an Markus Stein

1. Ehrlichkeit währt am längsten.

>> Volle Zustimmung.


Eine Webcam die das Kennzeichen aufnimmt reicht doch aus um zu dokumentieren, dass jemand gelandet ist.

>> Das ist aber schon wieder ein Datenschutzthema. Und außerdem technisch nicht sehr zuverlässig.

Bei aerops kann man die Ankunft- und Abflugzeitzeit, die der Pilot zwecks Gebührenermittlung bei der Bezahlung der Landegebühr ohnehin in die App eingeben muss, einfach auf der Web-Ansicht für den Flugplatzbetreiber bei den Zahlungsinformation in der Detailansicht mit einblenden.

Das ist m.E. einfach, elegant und für viele Flugplätze auch völlig ausreichend, um damit das Hauptflugbuch zu ergänzen.


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