Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. April
Probebetrieb FIS Hörbereitschaft
Aktuelle Neuerungen für die GA in Europa
Praxisbericht Basic Instrument Rating
Vorbereitung zur Leserreise 2025
Lichtblicke deutscher Behördenlösungen
Unfall: Fortgesetzte Untätigkeit
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

9. Mai 2024 21:26 Uhr: Von Matthias Kramer an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

Falls dir die zuständige Landesluftfahrtbehörde schriftlich auf entsprechende Anfrage, in der du auch noch konkret deinen LAPL und dein Luftfahrzeug benannt hast, bescheinigt, dass du in deren Luftraum einfliegen darfst bist du dort legal unterwegs. Das bedeutet du kannst mit deinem LAPL sonstwo hinfliegen wenn du diese Aussage hast. Ob EASA Mitglied oder nicht ist dann meiner Meinung nach unerheblich, die Aussage der Luftfahrtbehörde ist das was zählt, die verantworten das dann.

Die große Frage ist hier allerdings ob du diese positive Aussage bekommst, siehe z.B. CAA....


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang