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16. Juni 2023: Von F. S. an Alexis von Croy Bewertung: +5.00 [5]

Genau! Warum reden wir eigentlich überhaupt über das Klima, so lange in Afrika Menschen an Malaria und Infektionskrankheiten sterben? Und was ist mit sauberem Wasser für Millionen von Menschen - das ist jetzt ein Problem und nicht erst in 30-50 Jahren? Und was ist mit Bildung für allem Menschen weltweit?

And whatabout, whatabout, whatabout...

denn die LG stellt ... keine Gefahr für unsere Demokratie dar.

Sehe ich anders, aber hoffe, dass Du Recht hast.
Bei der RAF hat es 4 Jahre gedauert von "Gewalt gegen Sachen ist ein legitimes Mittel zur Durchsetzung unserer Ideen gegen die demokratische Mehrheit" bis zu "Da trotz Gewalt gegen Sachen noch nicht alle das machen, was wir wollen machenb wir jetzt halt auch Gewalt gegen Menschen".

In 4 Jahren bin ich der erste, der Dir gratuliert, dass Du Recht gehabt hast!

16. Juni 2023: Von Alexis von Croy an F. S.

Ich habe aber nicht von "Afrika" gesprochen, sondern von Deutschland. Und natürlich ist es auffällig, dass diese kriminellen Spinner als "Terroristen" bezeichnet werden und man sich Sorgen um den "Asphalt" macht – aber die wirklich gefährlichen Entwicklungen ignoriert werden.

Aus der Diskussion steige ich jetzt aus und fahre in den Kurzurlaub. Ist auch nicht sehr interessant.

16. Juni 2023: Von Wolff E. an Alexis von Croy

... fahre in den Kurzurlaub....

Gute Entscheidung....

16. Juni 2023: Von Andreas KuNovemberZi an Alexis von Croy Bewertung: +6.00 [6]

Wikipedia:

Unter Terrorismus (abgeleitet über „Terror“ von lateinisch terror ‚Furcht‘, ‚Schrecken‘) versteht man kriminelle Gewaltaktionen gegen Menschen oder Handlungen (wie Entführungen, Morde, Attentate und Sprengstoffanschläge), mit denen politische, religiöse oder ideologische Ziele erreicht werden sollen. Terrorismus ist das Ausüben und Verbreiten von Terror. Er dient als Druckmittel und soll vor allem Unsicherheit und Schrecken verbreiten oder Sympathie und Unterstützungsbereitschaft erzeugen bzw. erzwingen.[1] Es gibt keine allgemein akzeptierte wissenschaftliche Definition von Terrorismus. Die verschiedenen juristischen Definitionen des Begriffs, ob im nationalen Strafrecht oder im internationalen Recht, sind häufig aus ähnlichen Gründen umstritten.

Terroristen greifen nicht militärisch nach Raum (wie der Guerillero), sondern wollen nach einer klassischen Formulierung Franz Wördemanns „das Denken besetzen“ und dadurch Veränderungsprozesse erzwingen.[2]

Für mich gehen die aktuellen Entwicklungen in Richtung Terror.

16. Juni 2023: Von T. Magin an Andreas KuNovemberZi
Zumal es ja eindeutige Aussagen der LG gibt, das jegliche Strafen sie von weiteren Taten nicht abhalten werden. Bezeichnend auch, dass wohl einige der Vandalen am Flugplatz, kurz danach auf dem Golfplatz beteiligt waren.
16. Juni 2023: Von Chris _____ an Andreas KuNovemberZi

Ganz allgemein stimme ich charlie22 zu mit seiner Ablehnung des Begriffs "Terror" - aber aus einem anderen Grund:

Mir ist die Unterscheidung zwischen "normalen" Straftaten und "Terrorismus" in der Strafverfolgung etwas unheimlich. Für mich schwingt bei dem Begriff "Terror" immer so eine Art Freifahrtschein für die Strafverfolgungsbehörden mit, sich selbst auch nicht mehr ans Gesetz halten zu müssen. Zugegeben am drastischsten natürlich wieder bei unseren amerikanischen Freunden, die gerne erst schießen und dann fragen...

Mir ist daher auch lieber, man bezeichnet Sachbeschädigung, Nötigung, was-auch-immer als das, was es ist, und nicht als "Terror". Aber bitte auch keine Verharmlosung als "Aktivist", das ist m.E. wieder falsch - in die andere Richtung. Soll die Polizei und Justiz die Leute fangen, anklagen, verurteilen und bestrafen - und nicht als etwas Besonderes behandeln, weder in die eine noch die andere Richtung.

16. Juni 2023: Von Wolff E. an Chris _____
Soll die Polizei und Justiz die Leute fangen, anklagen, verurteilen und bestrafen - und nicht als etwas Besonderes behandeln, weder in die eine noch die andere Richtung

Da wird sehr vermutlich nicht viel rauskommen. In Berlin hat ein Richter Recht milde ein Urteil gesprochen.
16. Juni 2023: Von Hubert Eckl an Alexis von Croy

Thomas Midgley.

War Erfinder des Bleizusatzes im Benzin und des FCKW. Er sagte, daß er vermutlich mehr Menschen getötet hat als der erste Weltkrieg, litt schwer unter der Erkenntnis. Er bekam Multiple Sklerose, entwickelte aber noch ein Bett, welches ihn automatisch wendete. Da wurde er von den Schläuchen erwürgt. Stoff für eine Tragödie.

Wenn es im Vermögen sowas wie ein Einhorn gibt, gilt das sicher analog für Massenmörder.. Nun nöhlt über die Klimaverbrecher.. was meint Ihr damit?

16. Juni 2023: Von M. St. an Andreas KuNovemberZi Bewertung: +1.00 [3]
Beitrag vom Autor gelöscht
17. Juni 2023: Von M. St. an M. St. Bewertung: +3.00 [3]
Beitrag vom Autor gelöscht
17. Juni 2023: Von Sven Walter an M. St. Bewertung: +4.00 [8]

LG steht für "letzte Gehirnzelle".

17. Juni 2023: Von Wolff E. an Sven Walter
Und es geht weiter. https://www.rtl.de/cms/sylt-sprueht-zurueck-mann-versenkt-klimakleber-in-gruener-farbe-5048044.html
17. Juni 2023: Von ingo fuhrmeister an M. St.

hallo matthias

ich hab mal das pdf durchgelesen. die GA befindet sich in weiden auf einem genehmigten platz.

den piloten zu unterstellen, sie bewegen sich außerhalb der gesetze...stellt im grunde üble nachrede

und verleumdung dar. keiner der punkte ist so stichhaltig, daß der flugbetrieb dort verboten werden könnte.

es ist lediglich ein pamphlet des hier beginnenden kampfes gg den klassenfeind.

und warum hat der flugplatz weiden nicht so eine homepage...hier sollten wir tätig werden und leidenden

flugplätzen mit homepageerstellung kostenlos helfen und die pro-argumente sachlich darstellen. und diese

initiative unterwandern...mit pro eingestellten mitgliedern...dann verschwindet so etwas ganz schnell von

alleine.

mfg

ingo fuhrmeister

17. Juni 2023: Von Chris _____ an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Das RTL-Sylt-Video ist sehr enttäuschend. Da lassen sie einen Rechtsanwalt erläutern, dass Farbe sprühen "keine Straftat" darstellen würde, danach wird nebenbei gesagt, dass "eine Reinigungsfirma noch Tage" für die Reinigung arbeiten würde. Keine Rede von "Sachbeschädigung" in Hotelbar, Flugplatz, Golfplatz. Und ganz am Ende ein geläuterter "Reicher", der schwafelt und meint, seine Generation habe es verbockt und würde es jetzt durch diese Aktionen einsehen.

17. Juni 2023: Von Horst Metzig an Erik N. Bewertung: +0.00 [4]

Wie ist das Besprühen von Flugzeugen im Sicherheitsbereich eines Verkehrsflughafen rechtlich zu bewerten?

Ich habe heute von der Kriminalpolizeistelle Sylt eine Bescheinigung über die Erstattung einer Strafanzeige bekommen. Am Mittwoch, den 07.06.2023 wurde Anzeige erstattet wegen: §7 Luftsicherheitsgesetz, Verstoss gegen das Luftsicherheitsgesetz.

In meiner Strafanzeige habe ich die Staatsanwaltschaft gebeten, in alle Richtungen wegen der Besprühung von Flugzeug im Sicherheitsbereich eines Verkehrsflughafen eine rechtliche Bewertung mit Ziel Gerichtsverhandlung.

§ 19 Luftsicherheitsgesetz Strafvorschriften: Wer entgegen §11Absatz 1 Satz 1 Luftsicherheitsgesetz einen dort genannten Gegenstand in einem Luftfahrzeugoder auf einem Flugplatz in einem Bereich der Luftseite, der zugleich Sicherheitsbereich ist, mit sich führt oder an sich trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Welche Gegenstände werden dort benannt? §11 Luftsicherheitsgesetz verbotene Gegenstände.

Das sind Schusswaffen, Hiebwaffen und Stosswaffen sowie Sprühgeräten, die zu Angriffs. oder Verteidigungszwecken verwendet werden können.

Wie definieren sich Sprühgeräte, mit diesen selbst gebauten, in Feuerlöschern getarnte Sprühgeräte, wurde ein Flugzeug im Sicherheitsbereich eines Flughafens besprüht.

Das schreibt das Gesetz vor, und danach müssen sich die Strafverfolgungsbehörden orientieren.

Über die Gefährlichkeit der verwendeten Farbe muss meiner Ansicht eine Feststellung gemacht werden. Unter Strafe steht bereits das mit sich Führen, ohne eine Tat im Sinne Angriff, Sabotage, Besprühen. Fahrlässigkeit kommt hier bei Besprühen von Flugzeuge nicht in Frage, das ist Vorsatz.

Allein das mit sich Führen eines Sprühgerät, welches geeignet ist, beispielsweise in das Gesicht und Augen eines Gegenübers, zu sprühen, und damit Blindheit zu erreichen, beweist die Gefährlichkeit dieses Gegenstand, es ist geeignet, als Waffe eingesetzt zu werden, um euine andere Person ausser Gefecht zu setzen, und erheblich zu verletzen.

18. Juni 2023: Von R. F. an Horst Metzig
Beitrag vom Autor gelöscht
18. Juni 2023: Von reiner jäger an Wolff E.
Wieso rausschneiden? Kräftig genug ziehen reicht
18. Juni 2023: Von Holgi _______ an Horst Metzig Bewertung: +2.00 [2]
Kann es sein, dass Du früher Falschparker in großen Mengen angezeigt hast und auch unter dem Pseudonym „Knöllchen Horst“ bekannt bist?
18. Juni 2023: Von Horst Metzig an Holgi _______ Bewertung: -1.00 [1]

Ich war das nicht. Mit solche Lapalien gebe ich mich nicht ab, da ist mir die Zeit zu schade. Gestern habe ich einen schönen 4,5 Stunden Segelflug im Schwarzwald gemacht, klimaneutral, wenn man mal von dem Dieselwindenstart absieht.

Gestern habe ich von der Kriminalpolizeistelle Sylt eine Bestätigung meiner Strafanzeige bekommen. Dort steht drinne, Anzeige erstattet wegen Verstoss gegen § 7 Luftsicherheitsgesetz, und allgemein gegen das Luftsicherheitsgesetz.

Die Strafvorschriften sind im Luftsicherheitsgesetz deutlich definiert, hilfsweise hier zu finden: https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__19.html

Leute, die Farbsprüher packe ich mir.

https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/ Der § 11 ist interessant und griffig, die beteiligten Aktivisten der Letzte Generation, welche mit Sprühgeräte in den Sicherheitsbereich unerlaubt vorgedrungen sind. Allein dieses unerlaubte Eindringen mit Sprühgeräte, welche geeignet sind, als Waffe einzusetzen, wird gerichtlich mit bis zu 2 Jahre Haft belohnt, oder mit Geldstrafe. Definition Waffe, wenn aus dem umgebauten Feuerlöscher mit Überdruck diese Farbe in das ungeschützte Gesicht einer anderen Person gespritzt wird, dann stellt das sicher eine gefährliche Waffe dar.

Meine Strafanzeige könnte vielleicht den Personen der Letzten Generation bis zu 2 Jahre Haft einbringen, oder Geldstrafe. Von mögliche Zivilprozesse abgesehen. Diese können und werden unabhängig eines Strafprozess geführt. Ein Verstoss gegen das Luftsicherheitsgesetz liegt meiner Ansicht im öffentlichen Interesse, strafrechtlich verfolgt zu werden.

18. Juni 2023: Von Willi Fundermann an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

"Leute, die Farbsprüher packe ich mir."

Wie man hört, zittern die schon.

18. Juni 2023: Von Horst Metzig an Willi Fundermann

Diesen provokativen Satz zur Erfüllung des eigenen EGO Machthungers hätte ich auch weg lassen können.

Wenn ich aber im Forum zu Eingang lese, wie hilflos die Polizisten gegenüber diesen Farbensprüher sind, wundert mich vieles nicht mehr. Sowas bringt mich aus dem Schlafmodus bei kardialer Untertemperatur auf meine kardiale Betriebstemperatur.

18. Juni 2023: Von ingo fuhrmeister an Willi Fundermann

vielleicht hat er gar nicht mal so unrecht....

18. Juni 2023: Von Sven Walter an ingo fuhrmeister

Bin da unsicher: Wenn er jetzt reihenweise LGler im Doppelsitzer zum Segelfliegen mitnimmt und die dann fragt, ob er sich schuldig fühlen soll, weil die neueren Segellflugzeuge ja auch alle aus Verbundwerkstoffen gefertigt wurden, ein Start an der Nichtelektrowinsch ja auch einen halben Liter Sprit kostet, er seine medizinische Krankengeschichte schildert und die dann alle mit ihm jahrelang Holzsegelflugzeuge nachbauen, tut er womöglich mehr Gutes als mit dem vollkommen überflüssigen Nerven diverser Dienststellen. Die das StGB, die StPO und das strafrechtliche Nebenrecht deutlich besser kennen als er...

Horst, lass bitte den § 15 StGB weg. Disqualifiziert dich sofort.

Ach was, lass alles weg und geh fliegen. Danke.

18. Juni 2023: Von Horst Metzig an Sven Walter

Ich habe Samstag einen schönen 4,5 Stunden Segelflug gemacht, da kommt man auch auf Betriebstemperatur, und hat andere Gedanken. Die Polizei auf Sylt meinte auch, ich solle lieber das schöne Wetter geniessen.

18. Juni 2023: Von Achim H. an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]
Was meint denn die fliegerärztliche Untersuchungsstelle Prag zu dem Thema?

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