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4. August 2021: Von Holgi _______ an Wolff E. Bewertung: +0.00 [4]

Das die Nazis die Luftaufsicht eingeführt haben ist hinreichend bekannt.

Es taugt aber als Argument nicht mehr, denn wir hatten seit 1945 , 75 Jahre Zeit das entsprechende Gesetz abzuschaffen.

Wir haben es nicht abgeschafft, sondern haben es bei jeder Novelle der Luftfahrtgesetzgebung übernommen und an das aktuelle Tagesgeschehen angepasst.

Daraus kann man nur schließen, das es Seitens des Gesetzgebers so gewollt ist. und ich spreche vom heutigen Gesetzgeber und nicht von den Nazis.

Man kann nicht argumentieren das etwas nur schlecht ist weil es die Nazis eingeführt oder auch benutzt haben.

Wer solche Argumente nötig hat, disqualifiziert sich selber.

4. August 2021: Von Friedhelm Stille an Holgi _______ Bewertung: +4.00 [4]
Man kann auch nicht argumentieren, das alles gut ist, nur weil die Legislative Gesetze übernommen oder angepasst hat.
Gerade im Bereich High Tech im Allgemeinen und der Luftfahrt im Speziellen sehe ich weder in der aktuellen noch den vergangenen Administrationen irgendeine Kompetenz.
4. August 2021: Von Sven Walter an Holgi _______ Bewertung: +5.00 [5]

Im Gegenteil: Es beweist historisches Bewusstsein, und ich würde nie bestreiten, dass es seitdem durch einen perfekt demokratisch legitimierten Gesetzgeber wieder und wieder affirmiert wurde. Es zeigt aber auch, dass dieser vollkommen übertriebene Kontrollwahn wider der Datensparsamkeit und der Flugsicherheit niemals aus dem Gesetz gestrichen wurde.

Was ein allgemeines Problem ist, der gemeinsame Besitzstand der EU beispielsweise umfasst mittlerweile über 100.000 Textseiten, FCL und AMC sind deutlich über 1000 Seiten. Die RAF gibt es seit bald 30 Jahren nicht mehr, erste Instanz bei Staatsschutzdelikten ist aber immer noch das OLG (kann man normalen Richtern am AG/ LG nicht vertrauen?). Die Flurbereinigung in SH war Anfang der 80er vorbei, das Amt bzw. viele Mitarbeiter gab es noch um das Jahr 2000. Böhmermann bringt sein Ziegenf...ergedicht und uns fällt auf, dass wir die Beleidigung anderer Staatsoberhäupter, aus Zeiten von Wilhelm Zwo, vielleicht doch mal aus dem StGB streichen sollten. Hätten wir das bloß mal 50 Jahre früher gemacht.

Und dieses sich-selbst-an-die-Kette legen ist eben doch das Überbleibsel aus einem absoluten Unrechtsstaat. Wollen wir in einer freiheitlichen Gesellschaft leben oder nicht? Werden wir gerade in der Fliegerei nicht andauernd über Gebühr durch ein viel zu enges Korsett eingeschnürt? Selbst wenn da mal ein Gesetz auf EU-Ebene geändert wird, dauert es lange, bis in der BRD die Gesetze eine Ebene tiefer (LuftVG et al) überhaupt angepasst werden. Das sorgt nur für Rechtsunsicherheit und dann auch Normenerosion. Was meinst du, wie oft in Deutschland noch von der Notwendigkeit einer Schüleranmeldung ausgegangen wird (gibt's in FCL aber nicht mehr). Die Abschaffung der Funkzeugnisse ist noch ein gutes Beispiel. Von der ZÜP wollen wir gar nicht erst anfangen, um den Rahmen nicht zu sprengen.

Klare, einfache, nachvollziehbare, sinnvolle Normen. Weg mit wuchernder Bürokratie. Gesetze wieder schlank machen. Freiheit zulassen.

Ja, es gab sogar im NS-Staat sinnvolle Regelungen (Adhäsionsverfahren im Strafprozess, hat sich zwar nicht so durchgesetzt, aber ist Standard in vielen anderen Rechtstaaten), wieso müssen wir eine, welche direkt zur Judenverfolgung mal eingeführt wurde und uns ein Blockwartwesen bescherte, aufrechterhalten?

Das die Nazis die Luftaufsicht eingeführt haben ist hinreichend bekannt.

Ich vermute mal, das wissen weniger als 20% der Flieger. Kann mich täuschen, aber frag mal einen Raum voller Flugschüler. Oder den Stammtisch eines beliebigen Vereines. Ist aber für den Inhalt der Regelung sekundär. Und wie allergisch du darauf reagierst, ist eher bezeichnend für deine Kritikfähigkeit in dem Punkte.

Man kann nicht argumentieren das etwas nur schlecht ist weil es die Nazis eingeführt oder auch benutzt haben.

Stimmt. Siehe Adhäsionsverfahren. Der Flugleiterzwang hingegen ist überflüssig, selbst wenn er ab und an von engagierten netten Menschen ausgeübt wird. Die Institutions gehört unverzüglich abgeschafft.

Wer solche Argumente nötig hat, disqualifiziert sich selber.

Bedaure, wer solche Argumentationen gegen den Rest der Welt, auch der rechtstaatlich-zivilisierten, fortführt, hat ein viel zu enges Denken. Versuch mal, die Flugleiterpflicht an einem GA-Platz in Südfrankreich, Nordschweden oder in der Pilotenlounge in Teterboro den dortigen Kollegen von dir darzulegen. Viel Erfolg. Vielleicht bekommen die dich ja mal eingenordet. Außer an einem Platz mit maximalen Mischverkehr am Wochenende werden dir die Argumente ganz schnell ausgehen. Und auch dort genügt ein Startleiter, solange viele Stahlseile in die Luft gezogen werden.

4. August 2021: Von Erik N. an Holgi _______ Bewertung: +10.00 [10]

Die Nazis haben es eingeführt zur Verhinderung der Reichsflucht, die Bundesrepublik hat den Status übernommen, aber mit Sicherheit begründet. Davon zu schreiben, ist kein "Nazi-Spruch". Bitte sachlich bleiben.

4. August 2021: Von ch ess an Friedhelm Stille Bewertung: +2.00 [2]

...und wenn man sieht, wer am Anfang die bestehenden Gesetze übernommen/parlamentarisch abgesegnet hat, dann stellt man eine unangenehm grosse Schnittmenge vorher/nachher fest... Leider hat sich nie eine Sachkunde eingestellt, die das abgeschafft hätte. Vllt auch, weil in der Politik Leute das Sagen haben, die Kontrolle/Kontrollmöglichkeit positiv finden. FOF sollte ja langsam möglich werden, gut Ding will Weile haben.

4. August 2021: Von Willi Fundermann an Sven Walter Bewertung: +2.00 [2]

"Die RAF gibt es seit bald 30 Jahren nicht mehr, erste Instanz bei Staatsschutzdelikten ist aber immer noch das OLG (kann man normalen Richtern am AG/ LG nicht vertrauen?)."

Den Unfug hast Du vor ca. einem Jahr schon mal verbreitet, er wird durch Wiederholung nicht richtiger.

Die Zuständigkeit der OLG bei bestimmten Strafsachen ist nicht erst wegen der RAF eingeführt worden, sondern bestand im GVG (§ 120) bereits seit 1969, wurde seither mehrmals modifiziert und geht zurück auf eine Verordnung von 1924! Vor dieser Regelung von 1969 war sogar der BGH erst- und letztinstanzlich für bestimmte "Staatsschutzdelikte" zuständig! Erst durch die "neue" Regelung wurde hier zumindest eine Rechtsmittelinstanz eingeführt. Mittlerweile sind die OLG bei bestimmten "Musterverfahren" auch im Zivilrecht erstinstanzlich zuständig.

14. Oktober 2021: Von Sven Walter an Willi Fundermann Bewertung: +3.00 [3]

"Die RAF gibt es seit bald 30 Jahren nicht mehr, erste Instanz bei Staatsschutzdelikten ist aber immer noch das OLG (kann man normalen Richtern am AG/ LG nicht vertrauen?)."

Den Unfug hast Du vor ca. einem Jahr schon mal verbreitet, er wird durch Wiederholung nicht richtiger.

Die Zuständigkeit der OLG bei bestimmten Strafsachen ist nicht erst wegen der RAF eingeführt worden, sondern bestand im GVG (§ 120) bereits seit 1969, wurde seither mehrmals modifiziert und geht zurück auf eine Verordnung von 1924! Vor dieser Regelung von 1969 war sogar der BGH erst- und letztinstanzlich für bestimmte "Staatsschutzdelikte" zuständig! Erst durch die "neue" Regelung wurde hier zumindest eine Rechtsmittelinstanz eingeführt. Mittlerweile sind die OLG bei bestimmten "Musterverfahren" auch im Zivilrecht erstinstanzlich zuständig.

Stimmt, Willi, Asche auf mein Haupt - zeigt, dass das, was man mal falsch (hier: In Kriminologie an der Uni) gelernt hat, dann noch ganz lange haften bleibt. Danke für den Hinweis!


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