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14. Oktober 2021: Von Sven Walter an Willi Fundermann Bewertung: +3.00 [3]

"Die RAF gibt es seit bald 30 Jahren nicht mehr, erste Instanz bei Staatsschutzdelikten ist aber immer noch das OLG (kann man normalen Richtern am AG/ LG nicht vertrauen?)."

Den Unfug hast Du vor ca. einem Jahr schon mal verbreitet, er wird durch Wiederholung nicht richtiger.

Die Zuständigkeit der OLG bei bestimmten Strafsachen ist nicht erst wegen der RAF eingeführt worden, sondern bestand im GVG (§ 120) bereits seit 1969, wurde seither mehrmals modifiziert und geht zurück auf eine Verordnung von 1924! Vor dieser Regelung von 1969 war sogar der BGH erst- und letztinstanzlich für bestimmte "Staatsschutzdelikte" zuständig! Erst durch die "neue" Regelung wurde hier zumindest eine Rechtsmittelinstanz eingeführt. Mittlerweile sind die OLG bei bestimmten "Musterverfahren" auch im Zivilrecht erstinstanzlich zuständig.

Stimmt, Willi, Asche auf mein Haupt - zeigt, dass das, was man mal falsch (hier: In Kriminologie an der Uni) gelernt hat, dann noch ganz lange haften bleibt. Danke für den Hinweis!


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