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5. August 2017 Jan Brill

Behörden: LBA erneuern


Zustände beim LBA: Ihre Erfahrungen sind wichtig!

Die Zustände in zahlreichen Refe­raten des Luftfahrtbundesamts sind nicht nur der EASA als äußerst kritikwürdig aufgefallen. Aufgerüttelt durch einen betroffenen Berufspiloten aus Köln, der die volle Ladung Trägheit und Inkompetenz der flugmedizinischen Abteilung abbekam, interessiert sich inzwischen der Berichterstatter Luftfahrt im Verkehrsausschuss für die skandalösen Zustände bei der Behörde. Ohne Feedback von uns kann dieser jedoch seine Arbeit kaum verrichten.


Auszug aus der Webseite von Stefan Bitterle www.lba-erneuern.de. Sein Ziel: Die Auflösung und Neugründung der Behörde.
Zumindest in der Abteilung L - Luftfahrt­personal kann man inzwischen nicht mehr von einzelnen Missständen sprechen. Die Abteilung steht lichterloh in Flammen.

Was genau Stefan Bitterle auf dem Weg zu einem Klasse 1 Medical widerfahren ist, können Sie in seinem Blog nachlesen. Wer häufiger mit der Behörde und insbesondere dem Referat L5 zu tun hat, wird sich gruseln, aber kaum überrascht sein.

Auch die Leser dieses Magazins kennen die regelmäßige und leider umfangreiche Berichterstattung über das Unvermögen der Behörde, ihre gesetzlichen Aufgaben wahrzunehmen.

Wir wollen uns hier nicht in Einzelheiten verlieren und stattdessen in einer kurzen Liste die unserer Ansicht nach systemischen Ur­sachen und Symptome nochmals kurz rekapitulieren:

  • Die Abteilung Flugmedizin findet keinen geeigneten Mittelweg zwischen totaler Kontrolle und Datensammelwut auf der einen und der schlichten Nichterfüllung ihrer Aufgaben auf der anderen Seite. Nach wie vor sind viele Piloten mangels Medical-Akte in Deutschland gefangen und können Jobs (mit Lizenzumzug) z.B. in Österreich nicht antreten. Auf der anderen Seite schwingt sich das Referat unter Dr. Andreas Kirklies (selber kein Fliegerarzt!) zum Alleinentscheider in allen medizinischen Sachverhalten auf und degradiert die flugmedizinischen Untersuchungsstellen zu bloßen Datensammelstellen.

  • Die Aufarbeitung der jahrelangen und gerichtlich festgestellten Arbeitsverweigerung bei der Genehmigung von Flugschulen kommt nicht voran. Der Umstand, dass Audit und Genehmigung in unterschiedlichen Referaten angesiedelt sind, schafft zudem enorm lange und komplizierte Wege.

  • Das Referat L1 baut hohe Hürden bei der Integration von Kunden­flugzeugen in Ausbildungs­organisationen auf und behindert damit didaktisch sinnvolle Ausbildung auf dem Flugzeug, das der Pilot auch wirklich fliegt. Hier hat die EASA mit der Nicht-Einstufung von Kundenflugzeigen als „Betrieb gegen Entgelt“ goldene Brücken gebaut, über die das LBA aber aus unerfindlichen Gründen nicht geht.

  • Das Referat L1 ist nach wie vor nicht in der Lage, eine Liste der genehmigten Ausbildungsorganisationen mit den genehmigten Kursen zu veröffentlichen. Ein Armutszeugnis und zudem ein echter Wettbewerbsnachteil für Flugschulen in Deutschland.

  • Berufspiloten über 60 Jahre im Hub­schrauber-Rettungsdienst werden mit Auflagen drangsaliert, die nur noch als Unverschämtheit zu bezeichnen sind. So verlangt die Behörde jetzt eine regelmäßige psychologische Untersuchung dieser erfahrenen Besatzungsmitglieder. Nichts davon wird von der EASA gefordert.

  • Das Telefon-Hotline-Prinzip bei der Lizenzierung (L4) hat sich als weitgehend untauglich erwiesen. Eine kurze Rückfrage zu einer E-Mail oder einem Schreiben kann nicht telefonisch an die Sachbearbeiterin gerichtet werden, da die Hotline „nicht verbinden darf“. Das schafft Aufwand, Schreibarbeit und jede Menge Verwirrung, wenn man den ganzen langen Sachverhalt der oder dem armen Mitarbeiter erklären muss, der gerade das Pech hatte, abzuheben.

  • Das Unvermögen des Referats L4, E-Mails im Antrags- und Schriftverkehr anzunehmen, sorgt selbst innerhalb der Behörde nur noch für sarkastisches Gelächter. Berichte von Prüfern müssen z.B. per Post oder Fax geschickt werden. Ein irrer Aufwand.

  • Das für Prüfer zuständige Referat L11 verunsichert mit der (durch was eigentlich motivierten?) Ausdünnung der Leitenden Prüfer (Senior Examiner) genau die Prüferkollegen, die noch am dichtesten an der Behörde dran waren und am ehesten die administrativen Abläufe verstanden hatten und im Feld erklären und vermitteln konnten.
    Dazu wird Sachverstand und jahrelange Prüfer-Erfahrung im Referat L11 eher gering bewertet, um es einmal vorsichtig auszudrücken. Das Klima dort als angespannt zu bezeichnen ist eher untertrieben.
    Dafür vergammelt die früher eigentlich sehr hilfreiche ILIAS-Plattform. Fachliche Fragen, die für eine regelkonforme Prüfertätigkeit wichtig wären, z.B. zu PBN-Bescheinigungen oder der Aufbewahrung von Prüfungsberichten, werden seit Monaten nicht mehr beantwortet.

  • Im Bereich Technik hat sich bei zahlreichen Sachfragen ein absurdes Hin- und Her zwischen den Außenstellen und Braunschweig selbst entwickelt. Der Sicherheit im Luftverkehr dient dies ganz bestimmt nicht.

  • Das Referat B 2 Flugbetrieb weigert sich als einzige uns bekannte EASA-Behörde, für Flugzeuge, die in einem AOC gemeldet sind, auch die Nutzung in einer ATO zuzulassen. Hiermit stellt sich das LBA zwar nicht gegen den Text der VO 965/2012, aber gegen die erklärte Absicht der EASA. Dies bedeutet praxisferneres und weniger effizientes Training für die Berufspiloten in Deutschland.

  • Findings der EASA bei den zurückliegenden Audits der Behörde blieben zu einem erheblichen Teil ganz einfach unbeantwortet.

  • Das Arbeitsklima ist nach Aussagen langjähriger Mitarbeiter auch für die Beschäftigten unerfreulich schlecht.

Unter der Adresse www.lba-erneuern.de hat Stefan Bitterle, selbst früher Journalist bei WDR und Deutschlandfunk, nun einen Aufruf gestartet. Sein Ziel ist nichts weniger als die Auflösung und Neugründung einer Behörde, die zwölf Jahre Zeit hatte, sich auf die neue EASA-Welt vorzubereiten, und nun mit der Implementation der (zugegebenermaßen nicht ganz einfachen) EU-Regeln und Standards heillos überfordert ist.

Er hat dafür Gehör beim Berichterstatter Luftfahrt im Verkehrsausschusses des Bundestages, Arno Klare, SPD, MdB, gefunden. Diesem sind die Zustände der Behörde offenbar neu. Helfen wir ihm mit Infor­mationen über das tagtägliche Staats­versagen in Braunschweig.

+49 30 22777970 Berlin
+49 208 4593560 Wahlkreis Mülheim/Ruhr
arno.klare@bundestag.de



Bewertung: +9.33 [10]  
 
 




5. August 2017: Von Ulrich Dr. Werner an Jan Brill Bewertung: +1.00 [1]

Sehr geehrter Herr Brill

Einer der von Ihnen genannten Punkte, bestimmte Berufspiloten über 60 Jahren zu drangsalieren, ist nicht richtig und sollte vor dem Hintergrund meiner beruflichen Kenntnis richtig dargestellt werden.

Hintergrund der Problematik ist das bestehende Gesetz, hier VO(EU) 1178/2011 FCL .065 . Dies verbietet schlichtweg kommerziell single hand im Alter ab 60 Jahren zu fliegen. Die Problematik wurde in den vergangenen Jahren schon mehrfach beschrieben, z.B. durch die AOPA:
https://aopa.de/interessen-vertretung/behoerden-lizenzierung/mit-60-zum-alten-eisen-easa-schickt-piloten-in-den-vorzeitigen-ruhestand.html

Jetzt drangsaliert Deutschland nicht diese Piloten, im Gegenteil, es sucht einen Weg aufgrund der EU-Verordnungen. Und dieser Weg ist möglich vor dem Hintergrund von VO(EG) 216/2008 Art 14 Abs 6 bzw. VO(EU) 290/2012 ARA.GEN 120.

Jedes Land kann Wege beschreiben, das Schutzniveau dass durch die Gesetze beschrieben ist, durch bisher unbeschriebene Wege zu begehen. Ein solches Beispiel ist der Weg der CAA, insulinpflichtigen Piloten das Fliegen zu ermöglichen.

Und solch ein Verfahren plant Deutschland, um über 60 jährigen Piloten das kommerzielle single hand Fliegen zukünftig zu ermöglichen. Dazu muss es nachweisen, dass diese Piloten eine gleichartige Handlungssicherheit haben wie Piloten jüngeren Alters. Dies kann z.B. dadurch geschehen, dass die Piloten dieser Altersgruppe Leistungstests unterzogen werden, um genau dies nachweisen zu können.

Es bietet sich hier also eine Chance, die die deutsche Luftfahrtverwaltung initiiert. Mit Beginn eines solchen Verfahrens dürfen diese Piloten sofort weiter tätig sein. Wenn diese Tests dann durchgeführt werden und positiv verlaufen, ist dies auch ein Argument für die Verkehrswelt jenseits der Luftfahrt. Wenn sie negativ verlaufen wäre leider FCL.065 bestärkt.

Quintessenz: es ist aus meiner Sicht ein Beispiel für ein operatives Denken und den Willen neue Pfade zu gehen, nicht ein Beispiel gegen die Behörden!

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

6. August 2017: Von Wolff E. an Ulrich Dr. Werner Bewertung: +1.00 [1]

Wenn dem so ist, Dr. Werner, schön. Aber die restlichen Abteilungen haben genug Probleme und verhindern das fliegen. Das LBA soll das fliegen sicher machen, aber nicht, indem es das Fliegen durch "fragwürdige" Vorschriften unmöglich macht.

6. August 2017: Von Johannes König an Ulrich Dr. Werner

Hallo Herr Werner,

zunächst, ich bin weder über 60 Jahre noch Berufspilot, mich betrifft die Sache also nicht, entsprechend fehlt mir auch der praktische Einblick.

Ich will an dieser Stelle allerdings auf diesen PuF-Artikel aus 2014 verweisen. So wie ich das lese, hätte das LBA diese ganze Problematik schon damals aus der Welt schaffen können, durch eine einfache Formalie. Ob dieser Weg heute immernoch offenstünde, oder dank geänderter VOs heute verbaut ist, weiss ich allerdings nicht.

8. August 2017: Von Achmed Sharma an Ulrich Dr. Werner Bewertung: +1.00 [1]

Sehr geehrter Herr Dr. Werner,

das ist eigentlich nicht das ursprüngliche Thema, aber als 1960 Geborener lauf ich mit großen Schritten auf die FCL.065-Problematik zu.

Was meinen Sie mit "solch ein Verfahren plant Deutschland"? Gibt es da tatsächlich eine Initiative, die vom BMVI/LBA ausgeht oder zumindest unterstützt wird? Und gibt es da schon etwas greifbares?

Außerdem stellt sich mir die Frage, wie FCL.065 in Deutschland angewendet wird. Zitat FCL.065:

"The holder of a pilot licence who has attained the age of 60 years shall not act as a pilot of an aircraft engaged in commercial air transport except as a member of a multi-pilot crew."

Ist mit "commercial air transport" (CAT) tatsächlich nur AOC-Betrieb (also Part-CAT) gemeint? Oder ist damit auch z.B. der gewerblich spezialisierte Flugbetrieb (Part-SPO) gemeint?

9. August 2017: Von Guido Frey an Jan Brill

Um mal wieder auf das eigentliche Thema zurückzukommen, hier eine Frage an alle:

Wer hat Herrn Klare denn inzwischen Infos zukommen lassen?

Mein Schreiben ist gerade per Post rausgegangen (Die IT des Bundestages ist wohl nicht in der Lage verschlüsselte Mails zu empfangen und zu versenden. Nach diversen Hackerangriffen auf den Bundestag und in der Post-Snowden-Zeit ein spannendes Detail. Aber das ist schon wieder ein anderes Thema...).

11. August 2017: Von Frerk Rosenbrock an Jan Brill Bewertung: +2.00 [2]

Auch wenn es nicht in den Trend passt, muß ich das LBA T4 Frau Schlüter für die schnelle Ausstellung meines Permit to Fly loben. Meine alte PTF läuft am 20.08.2017 ab. Nach der Jahresnachprüfung am 2.8. wurde der Antrag auf Verlängerung am 3.8. an das LBA gesandt, konnte also erst am Freitag, den 4.8. in Braunschweig sein. Bereits am Dienstag, den 9.8. wurde das neue PTF ausgestellt und kam am Freitag, den 11.8.17 per Einschreiben bei mir an. Gesamtzeit eine Woche inklusive 1 Wochenende und 2 Zustellungen per Post. Wenn man bedenkt, dass die Post im LBA noch mit der Hauspost verteilt werden muß, kann die Bearbeitungszeit max. 2 Tage betragen haben.

11. August 2017: Von Chris _____ an Frerk Rosenbrock Bewertung: +2.00 [2]

Ein einfacher Verwaltungsakt hat in netto zwei Tagen geklappt. So what. Dass man das überhaupt hervorheben muss.

11. August 2017: Von Thomas Endriß an Frerk Rosenbrock Bewertung: +2.00 [2]

Auch ich kann über Frau Schlüter nur Positives berichten.

September 2015 neuen Flieger gekauft, Montag hingeschickt, Freitag war Zulassungbescheinigung da.

Alten Flieger im Dezember 2015 verkauft, kurz vor Weihnachten, an einen Slowenen, der die deutsche Zulassung behalten wollte. Erstklassig telefonisch beraten worden, Laufzeit vier (!) Tage inclusive Postversand.

Ja, das ist ein einfacher Verwaltungsakt, aber wohl nicht der einzige, der von Frau Schlüter in den Tagen bearbeitet worden sein dürfte. Solange es dafür noch keinen Onlineservice gibt, kann ich mich wirklich nicht beschweren.


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