Sehr geehrter Herr Brill
Einer der von Ihnen genannten Punkte, bestimmte Berufspiloten über 60 Jahren zu drangsalieren, ist nicht richtig und sollte vor dem Hintergrund meiner beruflichen Kenntnis richtig dargestellt werden.
Hintergrund der Problematik ist das bestehende Gesetz, hier VO(EU) 1178/2011 FCL .065 . Dies verbietet schlichtweg kommerziell single hand im Alter ab 60 Jahren zu fliegen. Die Problematik wurde in den vergangenen Jahren schon mehrfach beschrieben, z.B. durch die AOPA:
https://aopa.de/interessen-vertretung/behoerden-lizenzierung/mit-60-zum-alten-eisen-easa-schickt-piloten-in-den-vorzeitigen-ruhestand.html
Jetzt drangsaliert Deutschland nicht diese Piloten, im Gegenteil, es sucht einen Weg aufgrund der EU-Verordnungen. Und dieser Weg ist möglich vor dem Hintergrund von VO(EG) 216/2008 Art 14 Abs 6 bzw. VO(EU) 290/2012 ARA.GEN 120.
Jedes Land kann Wege beschreiben, das Schutzniveau dass durch die Gesetze beschrieben ist, durch bisher unbeschriebene Wege zu begehen. Ein solches Beispiel ist der Weg der CAA, insulinpflichtigen Piloten das Fliegen zu ermöglichen.
Und solch ein Verfahren plant Deutschland, um über 60 jährigen Piloten das kommerzielle single hand Fliegen zukünftig zu ermöglichen. Dazu muss es nachweisen, dass diese Piloten eine gleichartige Handlungssicherheit haben wie Piloten jüngeren Alters. Dies kann z.B. dadurch geschehen, dass die Piloten dieser Altersgruppe Leistungstests unterzogen werden, um genau dies nachweisen zu können.
Es bietet sich hier also eine Chance, die die deutsche Luftfahrtverwaltung initiiert. Mit Beginn eines solchen Verfahrens dürfen diese Piloten sofort weiter tätig sein. Wenn diese Tests dann durchgeführt werden und positiv verlaufen, ist dies auch ein Argument für die Verkehrswelt jenseits der Luftfahrt. Wenn sie negativ verlaufen wäre leider FCL.065 bestärkt.
Quintessenz: es ist aus meiner Sicht ein Beispiel für ein operatives Denken und den Willen neue Pfade zu gehen, nicht ein Beispiel gegen die Behörden!
Mit Fliegergruß
Ulrich Werner