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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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5. August 2017: Von Ulrich Dr. Werner an Jan Brill Bewertung: +1.00 [1]

Sehr geehrter Herr Brill

Einer der von Ihnen genannten Punkte, bestimmte Berufspiloten über 60 Jahren zu drangsalieren, ist nicht richtig und sollte vor dem Hintergrund meiner beruflichen Kenntnis richtig dargestellt werden.

Hintergrund der Problematik ist das bestehende Gesetz, hier VO(EU) 1178/2011 FCL .065 . Dies verbietet schlichtweg kommerziell single hand im Alter ab 60 Jahren zu fliegen. Die Problematik wurde in den vergangenen Jahren schon mehrfach beschrieben, z.B. durch die AOPA:
https://aopa.de/interessen-vertretung/behoerden-lizenzierung/mit-60-zum-alten-eisen-easa-schickt-piloten-in-den-vorzeitigen-ruhestand.html

Jetzt drangsaliert Deutschland nicht diese Piloten, im Gegenteil, es sucht einen Weg aufgrund der EU-Verordnungen. Und dieser Weg ist möglich vor dem Hintergrund von VO(EG) 216/2008 Art 14 Abs 6 bzw. VO(EU) 290/2012 ARA.GEN 120.

Jedes Land kann Wege beschreiben, das Schutzniveau dass durch die Gesetze beschrieben ist, durch bisher unbeschriebene Wege zu begehen. Ein solches Beispiel ist der Weg der CAA, insulinpflichtigen Piloten das Fliegen zu ermöglichen.

Und solch ein Verfahren plant Deutschland, um über 60 jährigen Piloten das kommerzielle single hand Fliegen zukünftig zu ermöglichen. Dazu muss es nachweisen, dass diese Piloten eine gleichartige Handlungssicherheit haben wie Piloten jüngeren Alters. Dies kann z.B. dadurch geschehen, dass die Piloten dieser Altersgruppe Leistungstests unterzogen werden, um genau dies nachweisen zu können.

Es bietet sich hier also eine Chance, die die deutsche Luftfahrtverwaltung initiiert. Mit Beginn eines solchen Verfahrens dürfen diese Piloten sofort weiter tätig sein. Wenn diese Tests dann durchgeführt werden und positiv verlaufen, ist dies auch ein Argument für die Verkehrswelt jenseits der Luftfahrt. Wenn sie negativ verlaufen wäre leider FCL.065 bestärkt.

Quintessenz: es ist aus meiner Sicht ein Beispiel für ein operatives Denken und den Willen neue Pfade zu gehen, nicht ein Beispiel gegen die Behörden!

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

6. August 2017: Von Wolff E. an Ulrich Dr. Werner Bewertung: +1.00 [1]

Wenn dem so ist, Dr. Werner, schön. Aber die restlichen Abteilungen haben genug Probleme und verhindern das fliegen. Das LBA soll das fliegen sicher machen, aber nicht, indem es das Fliegen durch "fragwürdige" Vorschriften unmöglich macht.

6. August 2017: Von Johannes König an Ulrich Dr. Werner

Hallo Herr Werner,

zunächst, ich bin weder über 60 Jahre noch Berufspilot, mich betrifft die Sache also nicht, entsprechend fehlt mir auch der praktische Einblick.

Ich will an dieser Stelle allerdings auf diesen PuF-Artikel aus 2014 verweisen. So wie ich das lese, hätte das LBA diese ganze Problematik schon damals aus der Welt schaffen können, durch eine einfache Formalie. Ob dieser Weg heute immernoch offenstünde, oder dank geänderter VOs heute verbaut ist, weiss ich allerdings nicht.

8. August 2017: Von Achmed Sharma an Ulrich Dr. Werner Bewertung: +1.00 [1]

Sehr geehrter Herr Dr. Werner,

das ist eigentlich nicht das ursprüngliche Thema, aber als 1960 Geborener lauf ich mit großen Schritten auf die FCL.065-Problematik zu.

Was meinen Sie mit "solch ein Verfahren plant Deutschland"? Gibt es da tatsächlich eine Initiative, die vom BMVI/LBA ausgeht oder zumindest unterstützt wird? Und gibt es da schon etwas greifbares?

Außerdem stellt sich mir die Frage, wie FCL.065 in Deutschland angewendet wird. Zitat FCL.065:

"The holder of a pilot licence who has attained the age of 60 years shall not act as a pilot of an aircraft engaged in commercial air transport except as a member of a multi-pilot crew."

Ist mit "commercial air transport" (CAT) tatsächlich nur AOC-Betrieb (also Part-CAT) gemeint? Oder ist damit auch z.B. der gewerblich spezialisierte Flugbetrieb (Part-SPO) gemeint?


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