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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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3. Februar 2017: Von Richard Georg an T. Magin

wie ist das? wenn der Pilot FI ist, dann ist ja ein FI an Bord?

Kann der dann anfliegen?

3. Februar 2017: Von T. Magin an Richard Georg

Da hab ich nicht nach gefragt. Aber das beleuchtet ja die Frage "welcher FI rated den FI". Ich würde vermuten (aber eben nur vermuten), dass FIs aus Sicht EDFM die besseren Piloten sind und sich daher nicht gegenseitig prüfen müssen.

3. Februar 2017: Von  an T. Magin Bewertung: +2.33 [3]

Die ganze Angelegenheit ist ein schlechter Witz und widerspricht m.E. allen rechtstaatlichen Grundsätzen. Entweder man hat eine IFR-Qualifikation, oder man hat sie eben nicht. Für mich ist das ein Akt staatlicher Willkür, gegen den man vorgehen müsste.

3. Februar 2017: Von T. Magin an 

Alexis, da geb ich Dir völlig recht. Bin aber auch froh, dass "nur" IFR betroffen ist und nicht auch VFR. Wie z.B. in Samedan ...

3. Februar 2017: Von Erik N. an T. Magin

Bei Samedan kann man ja wenigstens noch die Höhe anführen. Kompliziert ist es zwar nicht, und der Onlinetest ist auch machbar, aber man muss da halt mit einem FI erst mal hin. Was macht eigentlich der Oligarchenpilot aus Moskau - fliegt der da erst mal selber vorbei und übt ?

Aber für einen normalen Verkehrslandeplatz mitten in Deutschland so ein Theater zu machen, ist schon hanebüchen.

4. Februar 2017: Von Alexander Patt an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

Der geht alle sechs Monate in den Simulator und übt. Je nach Wetter und Flugzeugmuster kann die Gegend tatsächlich recht kompliziert werden.

4. Februar 2017: Von Willi Fundermann an Erik N.

Was macht eigentlich der Oligarchenpilot aus Moskau - fliegt der da erst mal selber vorbei und übt ?

Villeicht kommen deswegen, sehr zum Leidwesen der Schweizer, immer weniger von denen nach St. Moritz? Aber im Ernst: der hat´s i.d.R. einfacher. Mit Flugzeugen "Cat A" muss in jedem Fall erst eine Einweisung mit einem FI/CRI, der "LSZS current" ist, erfolgen, außer man hat eine "Bergflugberechtigung". Mit Flugzeugen "Cat B" und größer, die der gemeine Oligarch zumeist operieren lässt, darf man bei CAVOK einfach so anfliegen, ansonsten reicht ein Anflug unter Aufsicht eines Piloten, der "LSZS current" ist. Wobei CAVOK in LSZS aber immerhin bedeutet: keine Wolke unter 15600 ft AMSL! Und falls der Oligarch mit seinem Heli kommt: die brauchen keinerlei praktische Einweisung.

@ Alexander: Ne, is nix mit Simulator. Die Regeln erfordern einen "flight into LSZS", wenn man dort in den letzten 24 Monaten nicht gelandet ist.

4. Februar 2017: Von Alexander Patt an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Die eine "reale" Landung in 24 Monatenmachen wir ohnehin, die Simulator-Trainings sind selbstauferlegt - und meiner Ansicht nach absolut sinnvoll. Gesunder Menschenverstand ist auch in hochregulierten Umgebungen nicht verboten.

4. Februar 2017: Von Erik N. an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Mit Flugzeugen "Cat A" muss in jedem Fall erst eine Einweisung mit einem FI/CRI, der "LSZS current" ist, erfolgen, außer man hat eine "Bergflugberechtigung"

Naja, Einweisung klingt dramatischer als es ist. Als ich im Dezember nach Samedan geflogen bin, hatte ich nur den bestandenen Onlinetest dabei und meinen Fluglehrer; von LSZS current war da nix. Lief ehrlich gesagt super easy, wir sind einfach über den Julier angeflogen, dann 2000ft Sinkrate und direkt gelandet. Dann erst zum Zoll, dann ins Büro, da gibts nen Stempel "Engadin Airport" auf den Testausdruck und ins Flugbuch, das war's dann auch. Jetzt darf ich 1 Jahr alleine dort hin, und der Anflug innerhalb des Jahres gilt als Verlängerung.

Gefragt, ob mein Co ein FI war, hat keiner.

4. Februar 2017: Von Alfred Obermaier an Erik N. Bewertung: +4.00 [4]

Erik, diese easy going "Einweisung" darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass bei einem incident/accident vom BAZL sehr genaue Fragen nach Form und Inhalt der "Einweisung" gestellt werden und diese sollten dann zufriedenstellend beantwortet werden können

Es geht nicht nur um das Abfliegen der verschiedenen Ein-/Ausflugpunkte sondern auch um das spezielle Mikroklima im Engadin bei verschiedenen Wetterlagen. Es hat also mit Verantwortung zu tun so eine "Einweisung".

Wo kein Kläger, da kein Richter. Das war schon immer so und wenn wir vom Rathaus kommen sind wir alle klüger.

All the best

5. Februar 2017: Von Erik N. an Alfred Obermaier

Lieber Alfred, das ist mir schon klar. Ich bin da in einer etwas exponierten Situation, weil ich dort aufgewachsen bin und die lokalen Verhältnisse, jeden Hügel und die möglichen Wetterkapriolen sehr gut kenne. Klar, das weiß dort keiner und man kann es nicht verallgemeinern. Es herrschte Götterwetter und es war daher wirklich "easy" - auch das relaxte Verhalten dort vor Ort war halt eben: easy. Kein Mensch hat nach den Berechtigungen des FI gefragt.

5. Februar 2017: Von Alfred Obermaier an Erik N.

Erik, das nenne ich "Heimvorteil", den kann Dir kein FI wegnehmen.

5. Februar 2017: Von T. Magin an Alfred Obermaier

Na Du gehörst doch dort auch schon zum Inventar ;-) Gilt die Einweisung ein oder zwei Jahre? Ich dachte zwei?

5. Februar 2017: Von Willi Fundermann an T. Magin

Die "Einweisung" ist erforderlich, wenn man noch nie, oder nicht in den letzten 24 Monaten dort gelandet ist. Ist ja mittlerweile vom Thema Mannheim etwas entfernt, aber wen es interessiert: kann man alles auf der Homepage des Engadin Airport nachlesen. Guckst Du hier: https://www.engadin-airport.ch/Fuer-Piloten.7.0.html

5. Februar 2017: Von Willi Fundermann an Erik N.

Bleibt für Euch zu hoffen, dass nicht auch noch das BAZL hier mitliest ;-)

5. Februar 2017: Von T. Magin an Willi Fundermann Bewertung: +2.00 [2]

Ja, weiss ich, eine der Forumsikonen hat mir den Flug ja persoenliuch abgezeichnet ;-) Ich war mir nur nicht mehr sicher ob ein oder zwei Jahre Gültigkeit. Hatte naemlich just gestern die Anfrage von Freunden, ob wir nicht mal nach St. Moritz fliegen - von Mannheim aus. Und damit sind wir wieder beim Thema.

30. Juni 2017: Von Bernhard Sünder an T. Magin

Also ich musste letzte Woche geschäftlich nach Mannheim mit einer C340 (ME): Meine Erlebnisse:

  1. Egal ob VFR oder IFR, 3 Starts/Landungen sind erforderlich.
  2. Ich bin nach Speyer geflogen, habe dort einen CRI oder FI (?) eingeladen (nochmal vielen Dank!)
  3. Dieser hatte kein ME CRI (oder FI), hat sich aber von Mannheim bestätigen lassen, dass das trotzdem geht.
  4. Also bin ich als PIC mit FI/CRI als "Passagier" dreimal in Mannheim mit TaG aufgeschlagen, anschließend zurück nach Speyer und wieder alleine mach Mannheim geflogen.
  5. Wo bleibt der Umwelt Aspekt? 3mal zusätzliche Lärmbelästigung...
  6. Lob an Mannheim: Es werden keine Landegebühren für die 3 Landungen genommen.
  7. Von einem Nachtflug war nicht die Rede.
  8. Nun darf ich wieder 6 Monate nach Mannheim fliegen.
30. Juni 2017: Von  an Bernhard Sünder

Das ist so ein Schwachsinn – unglaublich. Wofür macht man eigentlich Piloten-Lizenzen, Überprüfungsflüge etc.? Bei Courchevel sehe ich es ja noch ein ... aber Mannheim?

Da ist es einfacher nach Speyer zu fliegen und sich einen Mietwagen zu nehmen. Ich jedenfalls würde diesen Platz boykottieren. Aber ich rede mich natürlich leicht ... hab' ja dort nichts zu tun.

30. Juni 2017: Von  an  Bewertung: +1.00 [3]

AvC: dann blockiere deine tastatur!

mfg

ingo fuhrmeister

30. Juni 2017: Von Michael Münch an Bernhard Sünder

Naja, Mannheim ist ja auch brandgefährlich und äußerst anspruchsvoll im An-/Abflug. Sooo viel Hindernisse und dann noch die Dichtehöhe und was weiß ich was ..... da kann nicht einfach so jeder mal landen, das geht nicht, da könnte ja jeder kommen....fehlt nur noch die Vereinigung Cockpit mit ihrer roten Laterne jedes Jahr.

30. Juni 2017: Von B. S.chnappinger an Erik N.

In Samedan sind Berufspiloten von der praktischen Einweisung befreit (vermutlich hat man übersehen, dass dort mehr Unfälle mit Berufspiloten als mit "Hobbypiloten" passiert sind).

30. Juni 2017: Von Kilo Papa an  Bewertung: +1.00 [1]

Natürlich ist diese Regelung, so wie sie ist, wenig sinnvoll. Der Platz an sich hab nun aber mal seine Ecken und Kanten. Häufig würde es vermutlich genügen, wenn man sich mal ein wenig mit dem Flugplatz,den man anfliegen möchte, vor dem Flug vertraut macht, das gilt aber nicht nur für Mannheim versteht sich.

Diese Regelung geht nicht vom Flugplatz aus, was da deine Anregung, den Platz zu boykottieren, soll ist mir unverständlich. Wunderbare Ausflugsziele in der Umgebung. Heidelberg, Mannheim selbst hat auch sehr schöne Ecken, die Pfalz, der Odenwald, selbst Frankfurt erreicht man fast schneller als von Egelsbach aus und freundlicher als in Mannheim wird man an wenigen Plätzen "bedient". Nicht zuletzt bleibt ein wichtiger Faktor: man kann IFR dort anfliegen und Zoll gibts auch. Zumindest IFR komme ich nicht nach Speyer, also eine ganz bescheidene Alternative für einige! Der Flugplatz selbst kann für diese Regelung am allerwenigsten!

Ich fliege gerne von und nach Mannheim, für diese "Einweisung" stehe ich gerne zur Verfügung...

30. Juni 2017: Von  an Kilo Papa

Sorry, aber da ich da nicht hin muss, würde ich auch nie hinfliegen. Ich finde diese Bevormundung unerträglich. In der Gegend kann ich auch zu anderen Plätzen fliegen.

Hier geht es doch um GRUNDSÄTZLICHES: Man macht für sehr viel Geld, mit sehr viel Aufwand zB das IFR-Rating – und dann kommt irgendeine Behörde und beschneidet willkürlich und und ohne nachvollziehbaren Grund meine Rechte wieder.

Hamburg kann ich anfliegen wenn ich mir telefonisch einen Slot geholt habe. Und wenn ich JFK in New York anfliegen will, gebe ich einen IFR-Flugplan auf und fliege hin. Ich bin auch schon mit einer C-152 in Dallas-Fort Woth gelandet, ... sechs parallele Bahnen. Komisch, ging ganz ohne Einweisung.

Ich war schon früher drei Mal in Mannheim. Ich wüsste gern mal, was an diesem Anflug so "besonders" sein soll.

Boykottieren wäre für mich das Mittel der Wahl, da dann vielleicht Druck entsteht. Andere Möglichkeiten haben Piloten kaum.

30. Juni 2017: Von Alfred Obermaier an B. S.chnappinger

Sorry Bernd, alle, auch Berufspiloten (für Airplane Cat, A, B and higher, Helicopter) haben nach meiner Kenntnis für LSZS eine Online Familiarization zu erledigen, die wiederum nicht älter als 12 Monate sein darf. Piloten mit Bergflugrating (MOU-License) sind davon befreit.

https://engadin-airport.ch/fileadmin/user_upload/Qualification-Currency-Requalification.pdf

Ob nun solche "Familiarization" (zB jetzt auch für Zürich) nötig sind, steht auf einem anderen Blatt, denn mE würde das in eine ordentliche Flugvorbereitung gehören.

30. Juni 2017: Von Alfred Obermaier an 

Alexis, volle Zustimmung.

Auch ich war regelmäßig in Mannheim, jetzt schon einige Zeit nicht mehr und ich frage mich was sich geändert hat? Sind denn die (Müll)Berge im Anflug gewachsen oder wurde die BAB angehoben oder sind die Winde stärker oder schwächer geworden? Nobody knows .... (but the RP).


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