Wer aus tatsächlich jahrelangen Bearbeitungsfristen für ATO-Anträge noch nicht den Schluss gezogen hat, dass im zuständigen Referat L1 chaotische Zustände herrschen, der kann sich nun anhand einer ganz einfachen Tatsache überzeugen lassen. Das Luftfahrtbundesamt (LBA) kann schon seit geraumer Zeit keine Liste der durch das Amt zugelassenen Flugschulen und deren Genehmigungsumfang vorlegen. Wer eine Flugschule sucht, der sucht ziemlich lange.

Das Wasser steht schon lange nicht mehr nur bis zum Hals: Das Referat L1 ist selbst mit den einfachsten Aufgaben einer Zulassungsbehörde überfordert. |
Wir wollen ja gar nicht unverschämt werden und verlangen dass z.B. die bei Landesbehörden und beim LBA zugelassenen Schulen in einer Liste zusammengefasst werden. Oder gar ein europaweites Verzeichnis aller EASA-FCL-Schulen.
Nee, nee. Wir mögen den Föderalismus in der Luftfahrtverwaltung. Er ist zeitgemäß und praktisch. Denn wer z.B. einen PPL, ein Kunstflug-Rating oder eine Schleppberechtigung erwerben möchte, der sucht bestimmt gerne bei jeder Landesbehörde einzeln auf der Website.
Er ist in diesem Fall aber noch deutlich besser dran, als ein Pilot, der Kurse für IR, Typerating oder Lehrberechtigung sucht. Für diese zumeist beim LBA genehmigten Schulen und Kurse gibt es nämlich zurzeit gar kein Verzeichnis. Wenn die Schule nicht durch Zufall eine durch Google auffindbare Webseite hat, kann man im Telefonbuch blättern.
Eher zufällig sind wir auf diesen Umstand gestoßen. Als wir begannen den Umfang für die Ausbildungshandbücher unseres neu in die
ATO gekommenen Musters P180 Avanti abzuschätzen, wollten wir wissen, wer in Deutschland eine solche Ausbildung anbietet. Vielleicht hätte man ein Ausbildungsprogramm ja kaufen oder anderweitig zusammenarbeiten können.
Längeres Suchen auf der
Website des LBA brachte kein Ergebnis. Keine Liste. Im Referat L1 ging niemand ans Telefon. Wir fragten bei der Presseabteilung nach. Dort bekommt man übrigens – das soll nicht unerwähnt bleiben – bei solchen allgemeinen Anfragen von Frau Cramer sehr schnell eine kompetente Antwort.
Diesmal jedoch konnte uns nicht einmal Frau Cramer helfen:
Die bisherige ATO-Liste muss umfangreich aktualisiert werden. Wir
arbeiten derzeit daran, kurzfristig eine neue Liste auf den
Internetseiten des LBA bereit zu stellen. Wir bitten Sie um etwas
Geduld.
Das war am 16. November 2015. Kein Grund loszurennen. Bestimmt muss die Liste nur in ein ansprechendes Layout gebracht, online gestellt und verlinkt werden. In drei Tagen ist sie spätestens wieder online – oder?
Nöö. Wer im Referat L1 irgendwas in Monaten zu bemessen versucht hat sich getäuscht. Nichts ist passiert. Nach wie vor gibt es keine Liste auf der Seite des zuständigen Referats L1. Wir können nur den Schluss ziehen, dass man im L1 metertief unter Wasser steht. Dass man restlos im Chaos steckt und den Überblick verloren hat.
Der Vorgang ist nicht nur ärgerlich, weil Ausbildungssuchende mehr oder weniger auf Zufall und Google angewiesen sind, er ist auch für die Schulen schädlich, da man im benachbarten Ausland natürlich sofort und schnell eine entsprechende Liste und Schule findet.
Der durch jahrelange Bearbeitungszeiten und wilde Auflagen bereits hohe Abwanderungsdruck des deutschen Ausbildungswesens ins Ausland wird dadurch weiter verstärkt.
Die Zustände im L1 sind aber auch problematisch, da kein Ausbildungssuchender die Möglichkeit hat Zulassung oder Kursumfang einer in Aussicht genommenen Schule zu überprüfen.
Bleibt die Frage, weshalb das Verkehrsministerium derartige Zustände in einer Fachbehörde weiterhin ungerührt hinnimmt.