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29. Juni 2005 Jan Brill

Luftrecht: Luftverkehrssicherheitsgesetz


Handeln statt jammern - Petition gegen Zuverlässigkeitsprüfung

Pilot und Flugzeug ist mehr als eine Fachzeitschrift. Wir handeln, wo andere klagen – wir berichten, wo viele wegschauen. Und wir beziehen Stellung: Unterstützen Sie die Sammelpetition der Initiative JAR-CONTRA gegen die geplante Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten. Welche Auswirkungen diese Zuverlässigkeitsüberprüfung haben kann, darüber haben wir online und im Heft mehrfach berichtet. In der Juliausgabe hatten wir die Petition abgedruckt, nun liegt sie auch zum Herunterladen bereit. Zeigen Sie Flagge und stellen Sie sich gegen eine irrationale Sicherheitshisterie. Fordern Sie eine rationale, bürgerliche und auf der Freiheit und Verantwortung des Einzelnen fußende Politik in der Luftfahrt!

Hier können Sie den Petitionstext als PDF mit einer Unterschriftenliste herunterladen.

Sammelpetition
gegen die geplante Zuverlässigkeitsüberprüfung
gemäß §7 LuftSiG


An den
Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1

11011 Berlin


Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits mit Schreiben vom 23.03.2005 hatte der Deutsche Aero Club e.V. gegenüber dem Bundesminister des Innern seinen scharfen Protest u.a. gegen die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Privatpiloten gemäß § 7 LuftSiG zum Ausdruck gebracht.

Das Gesetz beschneidet die freiheitlichen demokratischen Rechte einer Gruppe von Bundesbürgern in unnötiger und unzumutbarer Art und Weise. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung stellt eine bürokratische Maßnahme dar, die völlig ungeeignet ist, mehr Sicherheit vor Terroranschlägen zu erzeugen, selbst wenn man unterstellen würde, dass sich potenzielle Terroristen gesetzestreu einer Überprüfung unterziehen würden.
Konsequenterweise müsste man diverse andere Bevölkerungsgruppen, von denen im Gegensatz zu den Luftsportlern und Privatpiloten bereits nachweislich Terrorgefahren ausgegangen sind, gleichfalls einer Zuverlässigkeitsüberprüf­ung unterziehen. Dies würde beispielsweise für alle Bahnreisenden gelten (Terroranschlag in Madrid). Offenbar schreckt der Gesetzgeber vor diesem Schritt dann doch zurück und hält ihn nicht für umsetzbar, weil er den Unmut der Wähler deutlich zu spüren bekäme und fürchtet. Anders verhält es sich gegenüber der Minderheit der Luftsportler und Privatpersonen.
Dabei ist das Gefährdungspotential unserer Sportgeräte, der Motorsegler oder einmotorigen Sportflugzeuge, aufgrund ihres Gewichts und Ihrer maximalen Geschwindigkeit nicht höher einzustufen, als das Gefahrenpotenzial eines Pkw auf deutschen Straßen. Der in der Diskussion oft herangezogene Vergleich mit dem Frankfurter Irrflieger oder den Ereignissen des 11. September in New York geht daher an der Sache vorbei und ist völlig absurd. Vergleicht man nämlich das Gefährdungspotential eines Passagierflugzeuges mit demjenigen eines Motorseglers, ergibt sich ein ähnliches Masseverhältnis, wie im Vergleich eines 40 -Tonnen-LKWs mit einem Fahrrad.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG ist nach alledem

  • ungeeignet, den angestrebten Erfolg zu erreichen oder zu fördern,
  • nicht erforderlich, da von den betroffenen Luftsportlern keine erhöhte Gefahr ausgeht,
  • nicht angemessen, da anderweitig wesentlich größere Gefahren für die Allgemeinheit

bestehen, die nicht durch eine vergleichbare Überprüfungsmaßnahme abgewendet werden sollen und der Nachteil für die Betroffenen in keinem Verhältnis zum angestrebten Ziel und zum verfolgten öffentlichen Interesse steht.

Es ist daher unangemessen, eine sportbegeisterte Bevölkerungsgruppe als potenzielles Sicherheitsrisiko zu diskriminieren und unter generellen Terrorverdacht zu stellen. Hierdurch wird der Luftsport in Deutschland massiv eingeschränkt und das Ehrenamt stark zurückgedrängt. All dieses verträgt sich nicht mit den sonstigen Bemühungen der deutschen Politik zur Verstärkung und Förderung des Ehrenamtes und des Sports.

Unannehmbar ist auch die derzeitige Umsetzung des Gesetzes, solange die Durchführungsverordnung fehlt, die notwendigerweise Art und Umfang von Überprüfungsmaßnahmen festlegt. Als Begründung für die sofortige Umsetzung des Gesetzes wird ein Fall im Land Brandenburg herangezogen, bei dem ein Bürger – vermutlich arabischer Herkunft – unter falschem Namen versucht hat, die Privatpilotenlizenz zu erwerben. Nun muss ein Einzelfall herhalten, um jedweder Art von Behördenwillkür Tür und Tor zu öffnen.

Die Bandbreite der Auslegungen und der Maßnahmen bei der Umsetzung des Gesetzes in den Bundesländern reicht derzeit vom völligen Verzicht auf Überprüfung über die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Bewerbern, welche erstmals die Privatpilotenlizenz erwerben, bis hin zur Überprüfung der Piloten bei jeglicher Lizenzverlängerung. Die Kosten liegen dabei zwischen €20 und €200.
Diese Petition richtet sich gegen das Luftsicherheitsgesetz und insbesondere gegen die ungerechte, absurde, wirkungslose und teure Zuverlässigkeitsüberprüfung.

Ich fordere:

  1. die Aufhebung, hilfsweise die Abänderung von §7 LuftSiG dahingehend, dass die Durchführung einer Zuverlässig­keitsüberprüfung für Privatpiloten und Luftsportler nicht erfolgt.
  2. Hilfsweise fordern wir: die Abfassung der in Arbeit befindlichen Durchführungsverordnung für das Luftsicherheitsgesetz so vorzunehmen, dass die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Privatpiloten und Luftsportlern (Nutzern von Kleinflugzeugen) gesondert geregelt wird,
  3. die Aussetzung der Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7LuftSiG bis zum Inkrafttreten der Durchführungsverordnung.


Der Deutsche Aero Club e.V. als Interessenvertretung der Luftsportler in Deutschland prüft derzeit alle notwendigen Rechtsmittel. Die Luftsportler in Deutschland werden die völlig überzogenen Beschneidungen ihrer demokratischen und staatsbürgerlichen Rechte durch dieses Gesetz nicht akzeptieren und hinnehmen.

Wir erwarten daher vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine schnelle und wirksame Stellungnahme. Die Flugsaison 2005 ist bereits im Gange und die entstandene Rechtssituation kann und darf im Luftsport und seinen gemeinnützigen fast 1.000 Luftsportvereinen nicht dazu führen, dass die Ausübung unseres Sportes existenziell eingeschränkt und damit der Fortbestand des Luftsportes gefährdet wird.


  
 
 




29. Juni 2005: Von Konrad Vogeler an Jan Brill
Die Entscheidung zur Petition wird noch eine ganze Zeit auf sich warten lassen. Um so besser! Es können dann mehr unterschreiben.

Bis dahin wird es uns alle erwischen.
Wir sollten uns aber nicht wortlos ergeben sondern ein paar Fragen stellen:

https://jarcontra.csa-gmbh.com/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=258&Itemid=73

Der Text ist zur individuellen Anpassung freigegeben.

Irgendwie habe ich nicht mitbekommen, dass wichtige Rechte und Freiheiten im Namen des Rechtes und der Freiheit abgeschafft wurden.

Konrad
30. Juni 2005: Von Alexander Bubenik an Konrad Vogeler
Hallo Herr Vogeler!

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle ausdrücklich zu Ihrem Brief an den RP Dresden gratulieren und Ihnen meinen Respekt ausdrücken.

Da ich wie Sie Hochschullehrer (in Darmstadt) bin, werde ich mir erlauben, sobald das Thema auf mich zukommt, einge der von Ihnen zu Papier gebrachten Gedanken zu eigen zu machen. Ich hoffe Sie sind damit einverstanden.

Gerade wir als Staatsbedienstete sollten trotz Amtseid oder gerade wegen unseres Amtseides an dieser Stelle klar und kritisch Stellung beziehen. Sie haben hier ein hervorragendes Beispiel gegeben.

Profaxel
30. Juni 2005: Von Edgard L. Fuß an Alexander Bubenik
Dem kann ich mich nur anschließen.

Ein Ähnliches ist der Zwang zur Erteilung einer Einzugsermächtigung bei der Kfz An- oder Ummeldung für die Kfz-Steuer - angeblich gegen Steuersünder, aber absolut wirkungslos; der Zugriff aufs Konto dient nur der "Verwaltungsvereinfachung" - dafür werden Bürgerrechte ausgehöhlt!
Für ein Kfz habe ich die EZE erteilt und anschließend (problemlos)widerufen,
für ein zweites habe ich die EZE verweigert, der Kfz-Schein wurde daraufhin einbehalten - das Fahrzeug aber ist angemeldet, und so fahre ich quietschvergnügt weiter..

Es ist an allerhöchster Zeit, in solchen Fällen bürokratischen Schwachsinns zivilen Ungehorsam zu üben; Konrad hat ein hervorragendes Beispiel hierfür geliefert - und den trägen Haufen namens DAeC schlicht in die Ecke gestellt.

Danke!

Edgard
30. Juni 2005: Von  an Edgard L. Fuß
Hi,

am besten einfach ein nicht existierendes Konto angeben!

Grüße
Elmar

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