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Sammelpetition
gegen die geplante Zuverlässigkeitsüberprüfung
gemäß §7 LuftSiGAn den
Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits mit Schreiben vom 23.03.2005 hatte der Deutsche Aero Club e.V. gegenüber dem Bundesminister des Innern seinen scharfen Protest u.a. gegen die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Privatpiloten gemäß § 7 LuftSiG zum Ausdruck gebracht.
Das Gesetz beschneidet die freiheitlichen demokratischen Rechte einer Gruppe von Bundesbürgern in unnötiger und unzumutbarer Art und Weise. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung stellt eine bürokratische Maßnahme dar, die völlig ungeeignet ist, mehr Sicherheit vor Terroranschlägen zu erzeugen, selbst wenn man unterstellen würde, dass sich potenzielle Terroristen gesetzestreu einer Überprüfung unterziehen würden.
Konsequenterweise müsste man diverse andere Bevölkerungsgruppen, von denen im Gegensatz zu den Luftsportlern und Privatpiloten bereits nachweislich Terrorgefahren ausgegangen sind, gleichfalls einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen. Dies würde beispielsweise für alle Bahnreisenden gelten (Terroranschlag in Madrid). Offenbar schreckt der Gesetzgeber vor diesem Schritt dann doch zurück und hält ihn nicht für umsetzbar, weil er den Unmut der Wähler deutlich zu spüren bekäme und fürchtet. Anders verhält es sich gegenüber der Minderheit der Luftsportler und Privatpersonen.
Dabei ist das Gefährdungspotential unserer Sportgeräte, der Motorsegler oder einmotorigen Sportflugzeuge, aufgrund ihres Gewichts und Ihrer maximalen Geschwindigkeit nicht höher einzustufen, als das Gefahrenpotenzial eines Pkw auf deutschen Straßen. Der in der Diskussion oft herangezogene Vergleich mit dem Frankfurter Irrflieger oder den Ereignissen des 11. September in New York geht daher an der Sache vorbei und ist völlig absurd. Vergleicht man nämlich das Gefährdungspotential eines Passagierflugzeuges mit demjenigen eines Motorseglers, ergibt sich ein ähnliches Masseverhältnis, wie im Vergleich eines 40 -Tonnen-LKWs mit einem Fahrrad.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG ist nach alledem
- ungeeignet, den angestrebten Erfolg zu erreichen oder zu fördern,
- nicht erforderlich, da von den betroffenen Luftsportlern keine erhöhte Gefahr ausgeht,
- nicht angemessen, da anderweitig wesentlich größere Gefahren für die Allgemeinheit
bestehen, die nicht durch eine vergleichbare Überprüfungsmaßnahme abgewendet werden sollen und der Nachteil für die Betroffenen in keinem Verhältnis zum angestrebten Ziel und zum verfolgten öffentlichen Interesse steht.
Es ist daher unangemessen, eine sportbegeisterte Bevölkerungsgruppe als potenzielles Sicherheitsrisiko zu diskriminieren und unter generellen Terrorverdacht zu stellen. Hierdurch wird der Luftsport in Deutschland massiv eingeschränkt und das Ehrenamt stark zurückgedrängt. All dieses verträgt sich nicht mit den sonstigen Bemühungen der deutschen Politik zur Verstärkung und Förderung des Ehrenamtes und des Sports.
Unannehmbar ist auch die derzeitige Umsetzung des Gesetzes, solange die Durchführungsverordnung fehlt, die notwendigerweise Art und Umfang von Überprüfungsmaßnahmen festlegt. Als Begründung für die sofortige Umsetzung des Gesetzes wird ein Fall im Land Brandenburg herangezogen, bei dem ein Bürger vermutlich arabischer Herkunft unter falschem Namen versucht hat, die Privatpilotenlizenz zu erwerben. Nun muss ein Einzelfall herhalten, um jedweder Art von Behördenwillkür Tür und Tor zu öffnen.
Die Bandbreite der Auslegungen und der Maßnahmen bei der Umsetzung des Gesetzes in den Bundesländern reicht derzeit vom völligen Verzicht auf Überprüfung über die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Bewerbern, welche erstmals die Privatpilotenlizenz erwerben, bis hin zur Überprüfung der Piloten bei jeglicher Lizenzverlängerung. Die Kosten liegen dabei zwischen 20 und 200.
Diese Petition richtet sich gegen das Luftsicherheitsgesetz und insbesondere gegen die ungerechte, absurde, wirkungslose und teure Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Ich fordere:
- die Aufhebung, hilfsweise die Abänderung von §7 LuftSiG dahingehend, dass die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten und Luftsportler nicht erfolgt.
- Hilfsweise fordern wir: die Abfassung der in Arbeit befindlichen Durchführungsverordnung für das Luftsicherheitsgesetz so vorzunehmen, dass die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Privatpiloten und Luftsportlern (Nutzern von Kleinflugzeugen) gesondert geregelt wird,
- die Aussetzung der Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7LuftSiG bis zum Inkrafttreten der Durchführungsverordnung.
Der Deutsche Aero Club e.V. als Interessenvertretung der Luftsportler in Deutschland prüft derzeit alle notwendigen Rechtsmittel. Die Luftsportler in Deutschland werden die völlig überzogenen Beschneidungen ihrer demokratischen und staatsbürgerlichen Rechte durch dieses Gesetz nicht akzeptieren und hinnehmen.
Wir erwarten daher vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine schnelle und wirksame Stellungnahme. Die Flugsaison 2005 ist bereits im Gange und die entstandene Rechtssituation kann und darf im Luftsport und seinen gemeinnützigen fast 1.000 Luftsportvereinen nicht dazu führen, dass die Ausübung unseres Sportes existenziell eingeschränkt und damit der Fortbestand des Luftsportes gefährdet wird.