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29. März 2004 Redaktion

Infrastruktur: Fliegen ohne Flugleiter


Fliegen ohne Flugleiter: Bayern zeigt, wie es geht

Die Initiative, Fliegen ohne Flugleiter, die unsere Redaktion zusammen mit dem Verkehrslandeplatz Schönhagen gestartet hat, zeigt Wirkungen. Die zuständige Landesluftfahrtbehörde in Brandenburg hat Anhörungen unter Flugplatznutzern und Landeplatzbetreibern vorgenommen und ist auf einhellig befürwortende Resonanz gestoßen. Sehr positiv zu dem Antrag des Verkehrslandeplatzes Schönhagen hat sich der für den Norden Brandenburgs und für Mecklenburg-Vorpommern zuständige Luftsicherheitsinspektor Jens Eisenreich ausgesprochen. Aber auch die lokalen Sektionen des Deutschen Aeroclubs in Brandenburg und Berlin unterstützen die Initiative.

Und die Sache zieht Kreise: Wie wir aus dem Landesamt für Bauen Verkehr und Straßenwesen (LBVS) erfahren, hat inzwischen mit dem Flugplatz Eisenhüttenstadt (EDAE) ein weiterer Brandenburger Verkehrslandeplatz Fliegen ohne Flugleiter beantragt: “Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten”, wie Flugplatzgeschäftsführer Ekkehard Pohle offiziell seinen Antrag vor der Behörde begründete.

Fliegen ohne Flugleiter ist eine Thematik, über die sich ein Streit heute nicht mehr lohnt. Landauf landab sind Flugplätze an Grenzen gestoßen, in denen personalwirtschaftlichen Reserven für Überstunden oder für Bereitschaftsdienste nicht mehr vorhanden sind. Die Zeit ist reif, dass wir Fliegen ohne Flugleiter bundesweit einführen. Praktiziert wird es in Deutschland bereits an ausgewählten Landeplätzen in Nord- und Südbayern, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern.

Keine Unfälle in sechs Jahren Praxis

Viele Piloten haben der Redaktion von Pilot und Flugzeug geschrieben und uns bestärkt. Vorbehalte und Ablehnung erreichten uns ausschließlich von Beauftragten für Luftfahrtsicherheit (BfL). Von denen aber hatte keiner je Erfahrungen mit Praktiken in den USA, in Frankreich oder Dänemark gemacht.

Während Regierungsdirektor Joachim Leyerle mit seiner Brandenburger Behörde LBVS noch angstvoll sinniert, ob er es denn wagen dürfe, mit einem Modellversuch, Fliegen ohne Flugleiter, am Verkehrslandeplatz Schönhagen vorzupreschen, gegen den Trend in der Bund-Länder-Kommission, erhielten wir Post von der Regierung von Oberbayern.

Der Leiter des Luftamts Südbayern, Uwe Büchner, teilte uns mit, dass in Bayern Fliegen ohne Flugleiter kein Streitpunkt mehr sei. Denn an 15 oberbayerischen Landeplätzen wird es seit Jahren problemlos praktiziert.

“Unfälle oder gefährliche Situationen, die auf Flugbetrieb ohne Flugleiter zurückzuführen wären, sind dem Luftamt Südbayern nicht bekannt”, heißt es wörtlich in dem Schreiben der Regierung von Oberbayern.

Und wie das praktisch geht, wie die Landeplätze ihrer bürokratischen Pflicht nachkommen, das Hauptflugbuch korrekt zu führen, auch darüber gibt uns Luftamtsleiter Büchner Auskunft: “Im Hauptflugbuch müssen auch alle Flugbewegungen ohne Flugleiter lückenlos erfasst werden. Zu diesem Zweck ist an geeigneter Stelle auf dem Flugplatzgelände ein Meldeblock mit Kugelschreiber sowie ein Schlitzkasten anzubringen. Die Flugzeugführer haben vor dem Start beziehungsweise nach der Landung ein Blatt des Meldeblocks mit den zur Führung des Hauptflugbuchs erforderlichen Angaben auszufüllen und in den Schlitzkasten zu werfen.”

Heiko Teegen machte 1996 den Anfang

Auf telefonische Nachfrage im Büro von Uwe Büchner erhielten wir die Auskunft, dass die liberale oberbayerische Regelung wohl auf Heiko Teegen zurückzuführen sei, der am Montag, dem 13. Mai 1996 früh um sieben Uhr von Straubing zur ILA nach Berlin fliegen wollte und dies offiziell beantragt und auch genehmigt bekommen hatte.

Kein “Beauftragter” musste für diesen Messe-Frühstart um die letzte Stunde seines wohlverdienten Nachtschlafs gebracht werden. In der Folge waren es dann immer wieder Geschäftsreiseflieger, die für einzelne ihrer VFR-Flüge Start oder Landung an bayerischen Verkehrslandeplätzen ohne Flugleiter beantragt haben.

Um die Praxis der Einzelgenehmigung zu vereinfachen, haben vor etwa sechs Jahren die Verkehrslandeplätze Eggenfelden, Landshut und Straubing eine generelle Erlaubnis für Fliegen ohne Flugleiter erwirkt und vom Luftamt Südbayern auch erhalten. Diese Genehmigung wird für jeweils ein Jahr erteilt und wurde nach Vorliegen eines Berichts über die Erfahrungen der letzten Saison jeweils auch verlängert.

Es gebe auch keine versicherungsrechtliche Grauzone bei Fliegen ohne Flugleiter, erklärt der Leiter des südbayerischen Luftamts gegenüber der Redaktion von Pilot und Flugzeug: “Der Flugplatzhalter muss mit seinem Versicherungsunternehmen abklären, ob eine Erhöhung der Deckungssumme erforderlich ist.”

Wir haben bei den drei Verkehrslandeplätzen nachgefragt. Keiner musste bei der Versicherung draufzahlen.
Adomatis.

Mehr zu Fliegen ohne Flugleiter im Maiheft von Pilot und Flugzeug


  
 
 




30. März 2004: Von  an Redaktion
Ist ja bemerkenswert.

Weltweit braucht es keine Flugleiter (wohlverstanden sogar für IFR-Anflüge) - und jetzt soll dies sogar in Deutschland möglich sein...

Anschluss an die Zivilisation der Mündigen ! Congratulations !!
30. März 2004: Von Andreas Faulhaber an Redaktion
Wenn man dann auch noch mit der Funktaste das Licht anschalten könnte (soll technisch ja möglich sein:-)), kann man den Wochenendbesuch bei Freunden sogar mit dem Abendessen beenden. Allein der Gedanke macht schon Spaß.
8. April 2004: Von arne an Redaktion
Ob da unser RP Darmstadt mitmacht?
Momentan "erlaubt" dieser mir noch nicht einmal auf einem einsamen Segelflugplatz als EINZIGER (natürlich mit Aussenlandegenehmigung) weitere sachkundige Personen zu benennen!!!

Als Frankreichfan erlebe ich daher regelmässig folgende Szene:
Um in Michelbach zu starten, muss ich einen Flugleiter finden (Gesamt-Mitglieder:15) und auf den Platz bemühen, der mir dann einsam und alleine beim Start zuschaut.
Drei Stunden später lande ich dann in LFNV auf einem Grasplatz - alleine, ohne Flugleiter - und völlig legal!

Arne Hofmann
----------------------------------------------------------

From: "Strubel, Thomas"

To:"'arne.hofmann@pcb-pool.com'"

Subject:
AW: AW: AW: Außenlandegenehmigung für
den Flugplatz Michelbach

Date sent: Mon, 1 Sep 2003 11:04:22 +0200

> Sehr geehrter Herr Hofmann,
> grundsätzlich muß ein Flugleiter zur Verfügung stehen.
> In Ausnahmefällen kann auch eine sachkundige Person den
> Flugleiter ersetzen.
> Als sachkundige Person wurde für den Flugplatz Michelbach
> Herrn Andreas Siefer bestellt.
> Mit freundlichen Grüßen
> Im Auftrag
> Strubel
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Arne Hofmann (Beta LAYOUT GmbH)
> [mailto:arne@pcb-pool.com]
> Gesendet am: Dienstag, 26. August 2003 09:55
> An: Strubel, Thomas
> Betreff: Re: AW: AW: Außenlandegenehmigung für den Flugplatz
> Michelbach
>
> Hallo Herr Strubel,
> die von Ihnen erteilte Aussenlandegenehmigung wird von mir
> wahr genommen und spart durch die kurze Anreise zu Firma
> und Wohnort jede Menge Zeit.
> Vielen Dank nochmals.
>
> Die Problematik hierbei ist jedoch, während der Woche
> einen Flugleiter
> zu finden, der sich dann für einen einmaligen Start
> (oder Landung) von
> seiner Arbeitsstelle zum Flugplatz begeben muss.
> Deshalb meine Frage: Wäre es denkbar, ein oder zwei
> Mitarbeiter von
> mir sachkundig zu machen, um einen Start oder eine
> Landung zu ermöglichen. Selbstverständlich dann mit der
> Einschränkung, dass unsere Robin das einzige Flugzeug ist,
> das zu diesem Zeitpunkt startet
> oder landet.
> Mit freundlichem Gruss
> Arne Hofmann
8. April 2004: Von Jan Brill an arne
Hallo Herr Hofmann,

unter flugbetrieblichen, sicherheitstechnischen oder sonst irgendwelchen rationalen Gesichtspunkten ist die Antwort völlig klar. Nein, Sie brauchen den Flugleiter natürlich nicht! Aber das ist ein alter Hut und wird von uns nicht nur regelmäßig aufgeschrieben, sondern auch - wie Sie richtig sagen - überall auf der Welt fleissig praktiziert.
Nicht so in Deutschland: Dummerwiese sitzen die Genehmigungsbehörden formal am längeren Hebel. Ob duch diesen hirnrissigen Flugleiterfetischismus Vermögen vernichtet wird, Infrastruktur unbenutzbar bleibt oder Flugzeuge am Boden verotten ist einigen Genehmigungsbehörden leider nach wie vor ziemlich egal.

Vielleicht können wir versuchen herauszufinden aus welchen Gründen man in Michelbach immer Publikum zum Fliegen braucht.

MfG
Jan Brill
20. April 2004: Von herbertgiele an Redaktion
Was bin ich froh, dass ich hier in Frankreich ohne alle diese allzu oft anmassenden Flugleiter fliegen kann. Flugleiter sind auf franz. Plaetzen die Ausnahme, erst recht am Wochenende, aber wer gibt schon gerne zu, dass seine Position ueberfluessig ist.
21. April 2004: Von  an arne
Hallo, das Ganze hört sich an wie Don Quischote und der Kampf gegen Windmühlen. Solange in Darmstadt oder sonst irgendwo im RP Leute sitzen, die vom Fliegen keine Ahnung haben, oder meinen diese zu haben, weil Sie einen CPL besitzten, wird sich dieses Problem nicht ändern. Das Dilemma mit den FAR-FCL Scheinen in Darmstadt habe ich noch nicht vergessen. Ganz Deutschland stellt FCL-Lizenzen aus, zertifziert alte Flugschulen zu FCL Flugschulen, nur RP Darmstadt nicht.

Hier der Vorfall :

Das Luftfahrtdezernat des Regierungspräsidiums Darmstadt tat seit Einführung von JAR-FCL hartnäckig alles, um seinen Flugschulen das Leben schwer zu machen: Bereits zugelassene Flugschulen durften nicht wie im Rest der Republik als registrierte Ausbildungseinrichtungen (Registered Facility, RF) nach JAR-FCL ausbilden, sondern sollten hierzu den Status eines Ausbildungsbetriebes für Flugausbildung (Flight Training Organisation, FTO) anstreben. FTO zu werden ist aber alles andere als einfach, bereits das Erstellen von umfangreichen Ausbildungshandbüchern stellt für kleine Flugschulen eine große Hürde dar.

Als sich die ersten betroffenen Flugschulen im Sommer bei uns gemeldet haben, wurden wir sofort tätig: Alles gute Zureden und Erklären half jedoch nichts. Wir haben telefoniert, sind mit einem Flugschulinhaber nach Darmstadt gefahren, haben die Gesetzestexte vorgelegt und diskutiert. Auch der Hinweis, daß alle anderen RPs in Deutschland anders verfahren, blieb fruchtlos: Wenn einem Autofahrer auf der Autobahn 100 Fahrzeuge entgegenkommen, sollte er ja auch mal überlegen, wer denn der Geisterfahrer ist. Weiter haben wir Hilfestellung vom Bundesverkehrsministerium in Bonn angefordert und erhalten, doch selbst diese eindeutigen Hinweise wurden ignoriert.

Die südhessischen Gesetzesinterpretationen waren eben anders. Trotz erster Erlasse von der Aufsichtsbehörde in Wiesbaden hat man sich immer neue Hürden einfallen lassen. So musste sich eine Flugschule anhören: „Eine FTO ist für JAR-FCL Schulung nicht mehr notwendig, aber die Ausbildungshandbücher müssen trotzdem geschrieben werden. Schriftlich? Nein, schriftlich geben wir diese Anforderung nicht heraus.“ In Wiesbaden hat man jetzt durchgegriffen und dem Trauerspiel ein Ende bereitet:

Mit Schreiben vom 27. November 2003 erhielten wir in Kopie den Erlass, aus dem hervorgeht, daß ab sofort alle Flugschulen, die vor dem 30. April 2003 als registrierte Ausbildungseinrichtungen zugelassen waren, alle Ausbildungen auch nach JAR-FCL Standard durchführen dürfen.

Die Flugschulen können endlich weiterarbeiten, nachdem viele Interessenten für eine Flugausbildung abgesprungen bzw. in die Zuständigkeitsbereiche kompetenter Luftfahrtbehörden abgewandert sind. Der hierdurch entstandene wirtschaftliche Schaden ist hoch, im Detail jedoch nur schwer zu belegen, einzelne Flugschulen prüfen derzeit noch die Aussichten von Amtshaftungsklagen. Quelle war die Aopa.de

Wenn das nicht ohne Weisung von oben klappt, wie soll dann ein Betrieb ohne Flugleiter gehen. Aus meiner Sicht wäre da wohl nur ein Kompromiss möglich, zumindestens im ersten Schritt. Die Woche über bis 15:00 kein Flugleiter und jeder startet nach eigenem Ermessen. Am Wochenende von mir aus einen Flugleiter, da dann auch mehr Verkehr ist. Aber man könnte dann wenigstens morgens um 6 raus und abends um 22.00 Uhr wieder rein, ohne diese Bürokratie und einem nutzlosen Zuschauer.
28. April 2004: Von Eckehard Günther an Redaktion
Hallo,
macht so weiter und unterstützt alle Bemühungen, das Fliegen ohne Flugleiter zu etablieren! Ich komme gerade von einem Fliegerurlaub aus Florida zurück. Man kann sich nur wundern, warum wir Deutsche so schwerfällig sind. Wir sind doch auch nicht "dümmer" als amerikanische Piloten.
Egelsbach ist kleiner als so mancher Platz wie z.B. Ocala in Florida. Da fliegt man ohne Flugleiter, und hat dennoch einen opolenten Service am Boden!!!
Fliegen ohne Flugleiter muss kommen!!
16. Dezember 2016: Von Andreas KuNovemberZi an Redaktion Bewertung: +2.00 [2]

Dieser Thread und der letzte Post sind bald 13 Jahre alt.
Die Inhalte sind unverändert gültig.
Geändert hat sich von ganz vereinzelten Ausnahmen abgesehen: nichts.
Frustration.

Ich muss am Vormittag des 24.12. nach Düsseldorf und am 26.12. abends oder 27.12. morgens zurück. Früher war wenigstens Mönchengladbach noch bis 14:00 offen an Heiligabend (und Silvester).

Aktuell für 24., 25., 26., 31.12. und 01.01.: Essen zu, Mönchengladbach zu.
Natürlich kann ich mit Slot nach EDDL. Kostet für unsere Twin aber 300 EUR und endet sicher wieder in 3 Mal verschobenen CTOTs.

Selbstverständlich würde ich eine Haftungsfreistellung unterzeichnen, wenn man ohne Flugleiter landen dürfte. Aber solche Plätze einfach dicht machen, obwohl es erwiesenermaßen in anderen Ländern problemlos und sicher funktioniert, ist ein Unding. Und das war es auch schon vor 13 Jahren.

16. Dezember 2016: Von Alfred Obermaier an Andreas KuNovemberZi

Update ... auch in Bayern geht's (nahezu) nicht mehr.

16. Dezember 2016: Von Johannes König an Andreas KuNovemberZi

Wer soll denn auch für was haften?

Haftet der Staat wenn du mit dem Auto in den Graben fährst?

16. Dezember 2016: Von Achim H. an Andreas KuNovemberZi

endet sicher wieder in 3 Mal verschobenen CTOTs

Geschätzte 95% der von uns bearbeiteten CTOTs sind auf Lufträume und nicht auf Flughäfen zurückzuführen. Die Gefahr, einen CTOT wegen des Zielplatzes zu bekommen, bei daneben gelegenen GA-Platz jedoch keinen, ist minimal.

16. Dezember 2016: Von Erik N. an Andreas KuNovemberZi

Noch gibts ja EDLE

16. Dezember 2016: Von Andreas KuNovemberZi an Achim H.

Meine Erfahrung: von und nach Düsseldorf bekommst Du welche.
Von und nach EDLE natürlich nicht.
Nach EDLN: selten.
Von EDLN: kommt vor, aber da Dich ATC wenns busy ist erst in 2000 und später 4000 ft hält: eher in nur etwa 30 % der Fälle und meist nicht gravierend verschoben. War aber auch tatsächlich schon schwierig.
Ebenso in EDDB, wenn Obama in EDDT landet.

Natürlich könnte man jetzt nach EDDL mit Y-FPL rein, aber da freuen sich die Controller sicher und das würde ich auch nur bei wirklich gutem Wetter machen wollen.

@ Erik:
EDLE und EDLN zu.

16. Dezember 2016: Von Roland Schmidt an Andreas KuNovemberZi

Für EDLE gibt's ab 2017 übrigens Einschränkungen der Betriebszeiten (vorher waren die PPR-Zeiten noch reguläre Betriebszeiten):

____________________________________________________________________________

NEUE Öffnungszeiten ab 02.01.2017:

07:30 Uhr loc bis 21:30 Uhr loc;

PPR von 06:00 Uhr loc bis 07:30 Uhr loc und 21:30 Uhr loc bis 22:00 Uhr loc

nach Beantragung bis spätestens zum Vortag des Ereignisses möglich.

____________________________________________________________________________

Ab 2024 werden die Betriebszeiten dann weiter bis auf "Null" reduziert - ohne PPR......

16. Dezember 2016: Von  an Johannes König

Verkehrssicherungspflicht als Stichwort - wer macht ein Snowtam oder warnt vor Rentieren mit roten Nasen auf der Piste ;-).

Daher ergibt die Enthaftungserklärung derzeit noch sehr viel Sinn. Eine gesetzgeberische Erleichterung (zu PPR Zeiten grundsätzlich Enthaftung, beispielsweise) wäre sehr wünschenswert, direkt nach Einführung FOF.

16. Dezember 2016: Von B. Quax F. an Andreas KuNovemberZi

Außenstarterlaubniss? Wenn der Flughafen Dich unterstützt könnte es klappen?

16. Dezember 2016: Von Johannes König an 

Eine Verkehrssicherungspflicht hat der Staat für seine Straßen auch. Trotzdem können die vereist sein oder sich Tiere darauf aufhalten. Sorry, aber ich sehe da in der Sache keinen Unterschied.

Der Unterschied ist nur in den Köpfen...

19. Dezember 2016: Von  an Johannes König

Eine Verkehrssicherungspflicht hat der Staat für seine Straßen auch. Trotzdem können die vereist sein oder sich Tiere darauf aufhalten. Sorry, aber ich sehe da in der Sache keinen Unterschied.

Der Unterschied ist nur in den Köpfen...

Irrtum, im Zivilrecht ist das nunmal anders geregelt. Haftungsausschluss musst du erstmal hinbekommen (woher kommen wohl die gemeindlichen Hinweise "nur eingeschränkter Räumdienst auf Gemeindestraßen"?). Und das bei VLPs mit Betriebspflicht, dann die Frage, wie oft müsste jemand die Piste kontrollieren wenn PPR ohne Flugleiter etc. Ich gebe dir von der Intention her völlig recht, eine Beschreibung in AIP oder Anflugblatt "Bahn leicht wellig" sollte reichen, aber dem ist nicht so. De lege lata. Derzeit. Leider.

Frische Maulwurfshügel auf einer Bahn auf einem primären Segelflugplatz? Äste, zum Apportieren von Hundeeignern da hingeworfen und dann doch nicht geholt? Nicht jeder fliegt eine DA 40 Tundra oder Carbon Cub?

Und bei den Straßen gibt es eher gut organisierte Straßenwacht, kommunale Baubetriebe mit Zusatzaufgaben, Gemeindearbeiter, Berliner Studenten zum Streuen und Räumen des Wohnblocks etc. Wie oft müsste der Platzbetreiber nachgucken? Würde dann ein einziger Vereinsvorstand eines Grasplatzes oder der zuständige Bürgermeister eines Kaff-VLPs dann haften wollen? Nope. Und wenn wir freiverantwortlich ohne PPR überall landen wollen, werden wir das Risiko in Kauf nehmen müssen.

Wenn das geregelt ist, gerne noch vollautomatische Tankstellen per Kreditkarte und auch ohne Eichung, wir messen ja schon aus Eigeninteresse meist recht genau, wie voll wir tanken...


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