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19. Dezember 2016: Von  an Johannes König

Eine Verkehrssicherungspflicht hat der Staat für seine Straßen auch. Trotzdem können die vereist sein oder sich Tiere darauf aufhalten. Sorry, aber ich sehe da in der Sache keinen Unterschied.

Der Unterschied ist nur in den Köpfen...

Irrtum, im Zivilrecht ist das nunmal anders geregelt. Haftungsausschluss musst du erstmal hinbekommen (woher kommen wohl die gemeindlichen Hinweise "nur eingeschränkter Räumdienst auf Gemeindestraßen"?). Und das bei VLPs mit Betriebspflicht, dann die Frage, wie oft müsste jemand die Piste kontrollieren wenn PPR ohne Flugleiter etc. Ich gebe dir von der Intention her völlig recht, eine Beschreibung in AIP oder Anflugblatt "Bahn leicht wellig" sollte reichen, aber dem ist nicht so. De lege lata. Derzeit. Leider.

Frische Maulwurfshügel auf einer Bahn auf einem primären Segelflugplatz? Äste, zum Apportieren von Hundeeignern da hingeworfen und dann doch nicht geholt? Nicht jeder fliegt eine DA 40 Tundra oder Carbon Cub?

Und bei den Straßen gibt es eher gut organisierte Straßenwacht, kommunale Baubetriebe mit Zusatzaufgaben, Gemeindearbeiter, Berliner Studenten zum Streuen und Räumen des Wohnblocks etc. Wie oft müsste der Platzbetreiber nachgucken? Würde dann ein einziger Vereinsvorstand eines Grasplatzes oder der zuständige Bürgermeister eines Kaff-VLPs dann haften wollen? Nope. Und wenn wir freiverantwortlich ohne PPR überall landen wollen, werden wir das Risiko in Kauf nehmen müssen.

Wenn das geregelt ist, gerne noch vollautomatische Tankstellen per Kreditkarte und auch ohne Eichung, wir messen ja schon aus Eigeninteresse meist recht genau, wie voll wir tanken...


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