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15. August 2013: Von Fliegerfreund Uwe an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Hier die Offizelle Antwort vom LBA

> Der Jahresnachprüfschein wurde gemäß der bis März 2013 geltenden
> Fassung der LuftGerPV mit einer Gültigkeit von 12 Monaten ausgestellt.
> Das LBA konnte auf Antrag bei Vorliegen besonderer Bedingungen, den
> Zeitraum der Gültigkeit verlängern. Verkürzen lässt sich die Gültigkeit
> nicht. Die Gültigkeit endet auch nicht mit der Einführung der neuen
> Fassung der LuftGerPV. Die nächste Prüfung, dann nach der jetzt
> geltenden Fassung der LuftGerPV, ist 12 Monate nach Ausstellung des
> letzten Prüfscheines fällig. Das LBA hat nie nach einer entsprechenden
> Lösung für die weitere Gültigkeit von Prüfscheinen gesucht, das war
> von Anfang an klar

> Wer die 100h-Kontrolle durchführt, richtet sich nach den Festlegungen
> des Part-M. I.d.R. werden die während einer 100h-Kontrolle anfallenden
> Arbeiten in dem Umfang sein, dass ein qualifizierter Pilot/Owner diese
> Arbeiten durchführen und bescheinigen darf. Eine abschließende Bewertung
> muß der Pilot/Owner treffen, wenn er die erforderlichen Arbeiten der
> 100-Stundenkontrolle mit den in Anlage VIII zu Teil-M beschriebenen
> Umfang vergleicht. Ggf. müssen einige Arbeiten durch einen Lizenzierten
> Freigabeberechtigten oder durch einen genehmigten Betrieb durchgeführt
> werden. Gleiches gilt natürlich, wenn sich der Pilot/Owner dafür als
> nicht qualifiziert einschätzt

Fazit: JNP wird für 12 Monate ausgestellt und die 100er Kontrolle wird anerkannt. Es hat sich nichts geändert, wenigstens was die Annex 2 Flieger angeht. Meine Rechnung wird nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung entsprechend geändert und damit ist die Sache nun geklärt!

UK

15. August 2013: Von Justus SJ an Fliegerfreund Uwe
Naja,

aber irgendwie auch wieder nicht, Uwe.

die neue Fassung der LuftGerPV verweist auch auf 2042/2003 und Part M etc, sollte sich der Eigentümer nicht ganz sicher sein, was zu tun ist..

https://www.buzer.de/gesetz/10513/index.htm


Und genau da kommt dann wieder das Problem, was in diesem Thread

https://www.pilotundflugzeug.de/forum/2013,02,08,19,0228482

schon angesprochen wurde.

Das LBA hat die Group 3 noch nicht geändert, kann es eigentlich auch nicht, da es ja eine EASA Gruppe ist. Somit müsste die EASA erstmal die ganzen nationalen Muster aus jedem EASA-Land finden und in die Gruppe übernehmen. Erst dann könnte man EASA-Zugelassene Betriebe (Wartung und CAMO) auch auf ehemals Annex-2 Flugzeuge "loslassen".

Bisher gibt es hier und da noch Annex 2 Betriebe mit einer LBA-xxx Nummer, aber diese werden nicht mehr auditiert und werden im Laufe des Jahres immer weniger.

Was dann?

2 Beiträge Seite 1 von 1

 

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