Annex II Flugzeuge Nachprüfung der Lufttüchtigkeit.
Bisher wurde im Forum ausgiebig über die Verfahren mit
Annex II Flugzeugen im Flugbetrieb diskutiert und letztlich
besteht nun offensichtlich Klarheit darüber, wie mit solchen
Flugzeugen im Betrieb und der Ausbildung verfahren werden
muß. Nicht aber die Situation des Prüfpersonals, welche ja
auch dazu beitragen, das die Flugzeuge sicher in die Luft
kommen.
Mich interessiert einmal die Meinung von sachkundigen
Personen, wie es eigentlich mit der Nachprüfung der vor-
genannten Flugzeuge steht. Bisher wurden diese Flugzeuge
durch die LBA Prüferlaubnis NP1 ( vormals Klasse 1 ) abgedeckt.
Weder die LBA Außenstellen noch die LTB,s wissen derzeit
genau wie zu verfahren ist. Wird die Lufttüchtigkeit diese Flug-
zeuge jetzt ebenfalls aufgrund eines IHP,s und ARC bescheinigt,oder
gibt es nach wie vor die Jahresnachprüfung mit dem Nachprüf-
schein Nr.5.
Im geänderten BGBL Jahrgang 2013 Teil I Nr.9 vom 25.Februar 2013
Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung,
die Zulassung und den Betrieb von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrt-
personal und die Kosten der Luftfahrtverwaltung kann ich nichts verwert-
bares zu diesen Thema finden.
Perönlich bin ich von der Regelung im Umgang mit Annex II Flugzeugen
insoweit betroffen, indem das LBA meine NP1 Lizenz bis 5700 kg. ersatzlos
gestrichen hat, da ich zur Zeit zu wenig Flugzeuge dieser Kategorie geprüft
hätte, jedoch als Inhaber einer B1 und C für Ganzmetallflugzeuge zuz.Turboprop-
Flugzeugen der Muster Beech, Piper,Cessna und Socata aktiv Prüftätigkeit
in LTB,s nachweisen kann und seit 44 Jahren als Prüfer mit eben diesen
älteren Flugzeugen aufgewachsen bin, mir aber jetzt die Fähigkeit aufgrund
bestehender Vorschriften aberkannt wird und diese Flugzeuge nicht mehr
prüfen darf.
Meine Bitte an Prüferkollegen, welche eventuell ebenfalls mit dieser
Problematik zu tun haben, wie zu verfahren ist und bitte um sachkundige
Diskusion.