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Wartung | Instandhaltung von Annex II Flugzeugen  
8. Februar 2013: Von Christian Weidner 
Moin!

Uns stellt sich derzeit die Frage, ob die in der LuftBO aufgeführten "einfachen Arbeiten", die der Pilot und Eigentümer an Flugzeugen machen darf, irgendwo aufgelistet sind, so wie es beim Part M und in den FARs zu finden ist.

Kann da jemand weiterhelfen, bitte?

MfG,

Christian Weidner
10. Februar 2013: Von Norbert S. an Christian Weidner
11. Februar 2013: Von Christian Weidner an Norbert S.
Dankeschön!
20. März 2013: Von Joachim Heinicke an Christian Weidner Bewertung: +1.00 [1]
Annex II Flugzeuge Nachprüfung der Lufttüchtigkeit.

Bisher wurde im Forum ausgiebig über die Verfahren mit

Annex II Flugzeugen im Flugbetrieb diskutiert und letztlich

besteht nun offensichtlich Klarheit darüber, wie mit solchen

Flugzeugen im Betrieb und der Ausbildung verfahren werden

muß. Nicht aber die Situation des Prüfpersonals, welche ja

auch dazu beitragen, das die Flugzeuge sicher in die Luft

kommen.

Mich interessiert einmal die Meinung von sachkundigen

Personen, wie es eigentlich mit der Nachprüfung der vor-

genannten Flugzeuge steht. Bisher wurden diese Flugzeuge

durch die LBA Prüferlaubnis NP1 ( vormals Klasse 1 ) abgedeckt.

Weder die LBA Außenstellen noch die LTB,s wissen derzeit

genau wie zu verfahren ist. Wird die Lufttüchtigkeit diese Flug-

zeuge jetzt ebenfalls aufgrund eines IHP,s und ARC bescheinigt,oder

gibt es nach wie vor die Jahresnachprüfung mit dem Nachprüf-

schein Nr.5.

Im geänderten BGBL Jahrgang 2013 Teil I Nr.9 vom 25.Februar 2013

Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung,

die Zulassung und den Betrieb von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrt-

personal und die Kosten der Luftfahrtverwaltung kann ich nichts verwert-

bares zu diesen Thema finden.

Perönlich bin ich von der Regelung im Umgang mit Annex II Flugzeugen

insoweit betroffen, indem das LBA meine NP1 Lizenz bis 5700 kg. ersatzlos

gestrichen hat, da ich zur Zeit zu wenig Flugzeuge dieser Kategorie geprüft

hätte, jedoch als Inhaber einer B1 und C für Ganzmetallflugzeuge zuz.Turboprop-

Flugzeugen der Muster Beech, Piper,Cessna und Socata aktiv Prüftätigkeit

in LTB,s nachweisen kann und seit 44 Jahren als Prüfer mit eben diesen

älteren Flugzeugen aufgewachsen bin, mir aber jetzt die Fähigkeit aufgrund

bestehender Vorschriften aberkannt wird und diese Flugzeuge nicht mehr

prüfen darf.

Meine Bitte an Prüferkollegen, welche eventuell ebenfalls mit dieser

Problematik zu tun haben, wie zu verfahren ist und bitte um sachkundige

Diskusion.

20. März 2013: Von Justus SJ an Joachim Heinicke
Hi Joachim,

dem kann ich mir nur anschließen, es ist alles unklar und keiner weiß Bescheid..

Müsste das LBA/EASA nicht die Annex II Muster in die Part-66 Musterlisten übernehmen, um sicherzustellen, dass dann auch das EASA Part 66 B/C Personal diese Muster freigeben darf? (Z.B. die Group-3 auf eben diese Muster erweitern)

Wie ist dann aber die Sachlage mit der CAMO?

Es heisst ja hier:

https://www.lba.de/DE/TechnischesPersonal/Personal/LuftPersV/Info_und_Form_LuftPersV.html?nn=23198

>Inhaber von Lizenzen nach Anhang III (Teil-66) der Verordnung ( EG) Nr. 2042/2003 können mit ihrer Lizenz ab dem 01.03.2013 auch Instandhaltungsmaßnahmen an Luftfahrzeugen, die dem nationalen Luftrecht unterliegen, freigeben<

und

>Es ist keine Übergangsregelung vorgesehen. Für die Prüfung der Lufttüchtigkeit und die entsprechenden Berechtigungen des technischen Personals für Luftfahrtgerät nach § 1 Absatz 1, Nr. 1 bis 6 und 9 bis 11 LuftVZO sind dann ausschließlich die Regelungen der Verordnung (EG) 2042/2003, Anhang I (Teil-M) anzuwenden.<

Also muss auch die CAMO ihr Scope of Work dementsprechend erweitern?

Fraglich ist, wieso das LBA 2 Tage vor dem 1.3.2013 noch Annex II Betriebe auditiert hat...

JSJ
21. März 2013: Von Joachim Heinicke an Justus SJ
Hallo Justus,

Danke für Deinen Beitrag.

Genau das ist das Problem. Erst vor kurzer Zeit hat das LBA meine pauschale

NP1 zusammengestrichen so das ich von Pauschal jetzt nur noch Experimental

Flugzeuge prüfen darf. Wissentlich das eine Änderung ansteht, gab es keine INFO.

Vielmehr wurde die Gebühr berechnet für eine Lizenz die es jetzt gar nicht mehr

gibt uns mit Grandfathers Right aber zugesichert wurde.

Die Annex II Flugzeuge werden in der Group 3 Liste gar nicht aufgeführt, dafür

findet man die Cessna 401/402/411/414 und 421 in der Group 1 Liste. Die Cessna

340 jedoch wieder in Group 3. Hier ist doch ganz klar zu erkennen, das diese Sach-

bearbeiter bei der EASA garnicht wissen von was sie reden.

Eine Erklärung zur Neuregelung ist in Aussicht gestellt. Für mich unerklärlich. So

eine Änderung sollte doch zuerst genau durchdacht sein und nicht schon bald wieder

geändert oder ergänzt werden. Daran, das wir als Prüfer im Moment mit Annex II

Flugzeugen komplett in der Luft hängen, denkt offensichtlich niemand.

25. November 2015: Von Joachim Heinicke an Justus SJ
Hallo Justus,

gibt es in der Zwischenzeit eine klare behördliche Regelung, wie die

Bescheinigung der Lufttüchtigkeit bei Annex II Flugzeugen

geregelt ist. Die Prüferlizenz nach Part 66 ist ja anerkannt und die

nationalen Privilegien außer Kraft gesetzt, aber immer noch haben

145 Betriebe mit der Anerkennung als Annex II Betrieb Probleme.

Wer erstellt das IHP und wer erteilt das ARC ?

Ist Dir etwas neues bekannt. Soll das ähnlich laufen wie bei ELA I

Flugzeugen und der Halter erstellt und genehmigt das IHP.

Laufen die Annex II Flugzeuge unter Full Group 3 ?

Es gibt Fälle, da wird der NPS Nr.5 nach der JNP noch zum LBA

ohne Beanstandung geschickt.

Für mich ist das immer noch nicht geregelt und die LBA Außenstellen

vertreten unterschiedliche Meinungen oder schwimmen auch noch.

Bin ich nicht am Laufenden ?

Bitte um Hilfe.

8. Juni 2016: Von Peter Schneider an Joachim Heinicke

Vielleicht hat sich das Thema schon erledigt. Falls nicht, hier eine etwas laienhafte Darstellung:

Kürzlich 3. Nachprüfung eines Annex II-Fliegers auf der Basis einer Verlängerung des Nachprüfscheins von 2013. Nun, 2 Wochen nach der 3. Verlängerung, dieselbe kassiert zugunsten des nun gültigen ARC Nr. xxx/16. Das hing mit der Anerkennung des LTB zusammen (das "genehmigte Unternehmen"), LBA-Genehmigungszeichen "LBA.MG.xxxx" und der Berechtigungsnummer des Prüfers.

Damit sollte das nun auch anderswo geregelt/zu regeln sein, wie z.B. beim CAMO der OUV.


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