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2. Januar 2020: Von Reinhard Haselwanter an Tobias Schnell

Ich bin sicher nicht (mehr) so firm im Luftrecht wie Du, und ich gehe davon aus, dass "bei uns" tatsächlich neue Verfahren eingeführt wurden, welche der besonderen Topographie geschuldet sind. Bei sicherer Einhaltung der Untergrenzen sind das aus meiner Sicht auch sichere Verfahren. Bei einer Ceiling von 2.000 ft. AGL sollte auch ein sicherer Abschluß dieses Fluges unter VMC möglich sein (wie bei einem Y-Flugplan ja auch). Dass bei diesem Unfall mitausschlaggebend war, ist für mich jedenfalls klar. Aber wie schon von anderen geschrieben: da gibt es sicher eine Menge weiterer Faktoren (eigene Kinder im LFZ, getthereitis, etc.).


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