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21. Juni 2019: Von Malte Höltken an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Achim: Nachtflug ohne sichtbaren und beleuchteten Boden ist IMC.

Das ist korrekt unterhalb von 3000 ft AMSL oder 1000 ft GND (was auch immer gerade höher ist). (vgl. SERA.5005(c)(3)(iii)). Darüber darf man auch VFR nachts über Wolken fliegen. (Wobei der Boden nur sichtbar, nicht zwingend beleuchtet sein muß).

Andreas: Nachts gelten die gleichen Minima wie tagsüber für die jeweiligen Lufträume.

Nicht ganz. Wolkenuntergrenze soll minimal 1500ft betragen, und die reduzierten Sichten im unkontrollierten Luftraum finden keine Anwendung. (vgl. SERA.5005(c)(3)(i) und SERA.5005(c)(3)(ii))

21. Juni 2019: Von Tobias Schnell an Malte Höltken Bewertung: +2.00 [2]

Darüber darf man auch VFR nachts über Wolken fliegen

Nicht alles, was legal ist, ist safe. Nicht alles, was illegal ist, ist unsafe.

21. Juni 2019: Von  an Tobias Schnell

Wenn man gar nicht in der Nacht fliegen darf – worauf alles hin deutet – dann erübrigen sich diese Fragen.

21. Juni 2019: Von Malte Höltken an Tobias Schnell

Korrekt, aber über das Risiko eines bestimmten Fluges habe ich ja auch keine Aussage getätigt.

21. Juni 2019: Von Tobias Schnell an Malte Höltken

Klar. Aber Achim hat mit seiner Aussage bzgl. IMC auch wohl eher das Faktische und nicht das Rechtliche gemeint...

21. Juni 2019: Von Malte Höltken an Tobias Schnell

In dem Sinne wäre es aber falsch (EDIT: Besser: In dem Sinne wäre es nicht ganz richtig.) Denn auch ein Flug über eine geschlossene Wolkendecke kann sehrwohl auch praktikabel VMC sein, während auch mit Erdsicht und nur 5km Flugsicht im Dunst Quasi-IMC herrschen. Im Gegenteil, die beleuchtung des Bodens kann in letztem Fall wesentlich störender und gefährlicher sein als der Flug über eine Wolkendecke.

Ich sehe das so: IMC ist IMC und VMC ist VMC. Was ein bestimmter Pilot in einer bestimmten Wetterlage in einer bestimmten Nacht sicher fliegen kann steht auf einem ganz anderen Blatt.


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