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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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13. Februar 2025 16:34 Uhr: Von Toni S. an Michael Stock Bewertung: +5.00 [7]

Sinnvoll wäre es gewesen, nach dem Bekanntwerden der hochgradig manipulierten Grundlagen für den "Atomausstieg" erst einmal die dafür verantwortlichen Politiker anzuklagen und für die Vernichtung von mehreren Milliarden Volkskapital für mehrere Jahre in den Knast su schmeißen. Dann würde das in Zukunft nicht mehr passieren .....

Daß die jetzt abgeschalteten Kernkraftwerke alle nicht mehr reaktivierbar wären, glaube ich nicht. Das wird von den immer noch aktiven Verbrechern nur vorgeschoben, um das ideologische Ziel nicht zu gefährden.

Äußere mich hier eigentlich nie, sobald es thematisch abdriftet. Aber das Gehetze aus der blau-braunen Ecke von "Verbrechern", "Manupulation" und "anklagen von Politikern" ist einfach widerlich. Man muss nicht alle Meinungen und Entscheidungen gewählter Politiker gut heißen. Man kann welche wählen, die anders entscheiden. Aber eine andere Meinung als "Verbrechen" zu bezeichnen, ist so 1933!

13. Februar 2025 16:43 Uhr: Von Michael Söchtig an Toni S.

Außerdem ist der Teil der Kernindustrie, den Du für Bomben brauchst, noch da.

13. Februar 2025 17:06 Uhr: Von Michael Stock an Toni S. Bewertung: +0.00 [2]

Ich habe keine "Meinung" als Verbrechen verurteilt, sondern die vorsätzliche Zerstörung von Volksvermögen in Milliardenhöhe:

"Der BGH hat entschieden, dass ein Missbrauch im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 StGB oder auch § 266 Abs. 2 in Verbindung mit § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 StGB dann vorliegen kann, wenn ein Amtsträger vorsätzlich rechtswidrig, insbesondere jedoch vorsätzlich ermessenswidrig handelt.

Ein Amtsträger missbraucht demnach Befugnisse dann, wenn er innerhalb seiner gegebenen Zuständigkeit handelt. Ein Missbrauch der „Stellung" umfasst Handlungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs, aber unter Ausnutzung der gerade durch ein Amt gegebenen Möglichkeiten. In all diesen Fällen ist der Strafschärfungsgrund an den Missbrauch des tatsächlich innegehabten Amtes gekoppelt."

(BGH, Beschluss vom 14.08.2013 - 4 StR 255/13)

Das ist also nicht 1933, sondern 2013.

13. Februar 2025 17:08 Uhr: Von Sven Walter an Michael Stock

Witzig, dass ich dir 2 min zuvor gekommen bin. Bitte lies mal ein einziges Buch zum Thema, denn durch Zitate des BGH, die du aus jeglichem Kontext reißt, wertest du deinen Beitrag nicht gerade auf. Mit Verlaub.


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