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15. November 2024 13:41 Uhr: Von Alexander Callidus an Sven Walter

Weiß jemand, ob bei dem besprühten Jet Abdeckungen auf den Triebwerkseinlässen waren? Es scheint bei dem Strafmaß auch darum zu gehen, ob der Sachschaden - es wird da vornehm von "einer Million" geschrieben, es sind aber "mindestens" eine Million, bei zwei defekten Triebwerken sicher mehr - mutwillig herbeigeführt wurde oder nur in Kauf genommen wurde. Mit sicherheit werden die netten jungen Frauen im Alter der Kinder der Richtergeneration argumentieren, daß sie gar nicht wissen, wie ein Flugzeug funktioniert, geschweige denn, wie empfindlich Triebwerke sind.

Ich tippe auf wenigen Monate auf Bewährung plus symbolischer Ersatz des Sachschadens, soweit zumutbar. Wette doch bitte bitte jemand dagegen.

15. November 2024 13:50 Uhr: Von Markus S. an Alexander Callidus Bewertung: +1.00 [1]

Kann mich an ein Foto erinnern wo rote Cover am Einlass waren. Diese wurden dann wohl abgenommen und weiter gesprüht.

15. November 2024 13:55 Uhr: Von Willi Fundermann an Alexander Callidus Bewertung: +2.00 [2]

Die Triebwerksabdeckungen wurden offensichtlich von den "Umweltschützern" vorsätzlich entfernt:

https://www.fzt.haw-hamburg.de/pers/Scholz/Aero/AERO_PR_Cessna525_at_Sylt/AERO_PR_Cessna525_at_Sylt_23-06-07.html

15. November 2024 13:57 Uhr: Von Alexander Callidus an Markus S. Bewertung: +1.00 [1]

Hoffe, daß die Richter das nicht wegargumentieren.

15. November 2024 14:53 Uhr: Von Len Schumann an Alexander Callidus Bewertung: +1.00 [1]

Das ist auch immer ein Unterschied, ob man sich im Strafprozess oder dem Zivilprozess befindet.

15. November 2024 16:59 Uhr: Von F. S. an Alexander Callidus Bewertung: +1.00 [1]

So etwas wie "symbolischen Ersatz des Sachschadens" gibt es im deutschen Recht nicht. Wenn sie für den Schaden verantwortlich sind, dann werden sie ihn bezahlen müssen (und der Geschädigte kann sich jeden rauspicken und die ganze Summe von ihr/im verlangen). Das ist unabhängig davon, ob sie wussten, wie hoch der Schaden ist.

Und in der Tat wird der Schadenersatz die bei weitem größte "Strafe" für die Täterinnen sein. Die wirkliche Strafe wird dagegen gering.

15. November 2024 17:39 Uhr: Von ingo fuhrmeister an F. S. Bewertung: -1.00 [1]

Besser die strafe so hoch und an den geschädigten zahlen lassen...ansonsten erzwingungshaft oder zwangsarbeit bei marco und hubert...

15. November 2024 18:05 Uhr: Von Michael Söchtig an ingo fuhrmeister Bewertung: +1.00 [1]

Freiheitsstrafe ist übrigens rechtssystematisch immer strenger als eine Geldstrafe. Für Sachbeschädigung ist eine Freiheitsstrafe von mehreren Monaten daher relativ streng, auch wenn ich sie immer noch für zu niedrig angesetzt ansehe.

Aber dennoch mal in den Kontext gesetzt - eine Bewährungsstrafe die hier wohl kommen wird ist eben kein Freispruch auf Bewährung.

15. November 2024 22:02 Uhr: Von Sven Walter an Willi Fundermann
16. November 2024 00:26 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Sven Walter Bewertung: -2.00 [2]
16. November 2024 06:20 Uhr: Von Stefan Jaudas an Sven Walter

Muss man sowas als juristischer Laie verstehen? Dass ein Teil der Anschuldigungen schon anfangs fallen gelassen wird mit der Begründung, dass die Beschuldigten bereits für eine schwerere Straftat verurteilt werden könnten?

16. November 2024 10:57 Uhr: Von F. S. an Stefan Jaudas Bewertung: +4.00 [4]

Dass ein Teil der Anschuldigungen schon anfangs fallen gelassen wird mit der Begründung, dass die Beschuldigten bereits für eine schwerere Straftat verurteilt werden könnten?

Der Schlüssel steckt im Wort "vorläufig" und ist damit ganz normal.Falls die Angeklagten wegen der Tat auf dem Flughafen verurteilt werden, würde es bei der Strafbemessung auch keine Rolle spielen, ob sie zusätzlich auch die Löcher im Golfplatz gegraben haben. Deswegen brauht man damit vorläufig keine Zeit verschwenden.
Sollten sie (wider erwarten) bezgl. des Flughafens frei gesprochen werden, dann lebt das Verfahren zum Golfplatz wieder auf und es wird geprüft, ob sie dann dafür zu verurteilen sind.


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