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15. November 2024 18:05 Uhr: Von Michael Söchtig an ingo fuhrmeister Bewertung: +1.00 [1]

Freiheitsstrafe ist übrigens rechtssystematisch immer strenger als eine Geldstrafe. Für Sachbeschädigung ist eine Freiheitsstrafe von mehreren Monaten daher relativ streng, auch wenn ich sie immer noch für zu niedrig angesetzt ansehe.

Aber dennoch mal in den Kontext gesetzt - eine Bewährungsstrafe die hier wohl kommen wird ist eben kein Freispruch auf Bewährung.


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