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15. November 2024 22:02 Uhr: Von Sven Walter an Willi Fundermann
16. November 2024 00:26 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Sven Walter Bewertung: -2.00 [2]
16. November 2024 06:20 Uhr: Von Stefan Jaudas an Sven Walter

Muss man sowas als juristischer Laie verstehen? Dass ein Teil der Anschuldigungen schon anfangs fallen gelassen wird mit der Begründung, dass die Beschuldigten bereits für eine schwerere Straftat verurteilt werden könnten?

16. November 2024 10:57 Uhr: Von F. S. an Stefan Jaudas Bewertung: +4.00 [4]

Dass ein Teil der Anschuldigungen schon anfangs fallen gelassen wird mit der Begründung, dass die Beschuldigten bereits für eine schwerere Straftat verurteilt werden könnten?

Der Schlüssel steckt im Wort "vorläufig" und ist damit ganz normal.Falls die Angeklagten wegen der Tat auf dem Flughafen verurteilt werden, würde es bei der Strafbemessung auch keine Rolle spielen, ob sie zusätzlich auch die Löcher im Golfplatz gegraben haben. Deswegen brauht man damit vorläufig keine Zeit verschwenden.
Sollten sie (wider erwarten) bezgl. des Flughafens frei gesprochen werden, dann lebt das Verfahren zum Golfplatz wieder auf und es wird geprüft, ob sie dann dafür zu verurteilen sind.


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