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Ahja, ... "scheint" ....
Bevor Du Geld in Deinen Flieger steckst, würde ich Dir empfehlen, den Prämissen einer Stationierung etwas mehr Verbindlichkeit zu verleihen.
Was ist denn mit Manfred Dambor passiert, der dafür mal - wenn auch nicht übermäßig engagiert - zuständig war?
manfred.dambor@flughafen-augsburg.de oder besser 0821/2708149.
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Logo würde ich da vorher nochmal mehr checken.
Herr Dambor hat die Verantwortlichkeit für die Planung/Zulassung von Stellplätzen (inkl. Hangars) wohl an das Team von der Flugleitung abgegeben. Das ist recht neu, soweit ich das verstehe. Mit Herrn Dambor war ich zuvor in Kontakt, er verwies mich dann auf die Herren Helfer und (ich glaube) Nettel.
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Die kenne ich wiederum nicht.
Ohne lehrerhaft wirken zu wollen: ich würde ein Lärmzeugnis, wie von Patrick empfohlen, nehmen und ein Angebot für einen Hallenstellplatz anfordern, schließlich ist das ein Dienstleistungsbetrieb. Schriftlich.
Das müssen die Jungs dann erstmal schriftlich ablehnen ....
... was bei der Anzahl der SR22 (und Columbia 350/400) dort wirklich mutig wäre.
Bisher dachte ich, die regeln das mit Geld: ein Platz in einer der beheizten Hallen dürfte für eine SR22 mittlerweile nahe an 800€ liegen.
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Was ändert ein Lärmzeugnis wie von Patrick empfohlen an dem Fakt dass die SR22 keinen erhöhten Lärmschutz hat ? Nichts.
Dieses Lärmzeugnis was Patrick meint ist ein Standard Formular, welches man für N registrierte Maschinen nutzt und in dieses Formular trägt der Halter die offiziellen Lärmwerte ein.
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Patrick schrieb "... mit den Werten einer in EDMA stationierten SR22 ..."
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Was soll da anders sein? Es gibt keine Gomolig-SR22. Die stationierten haben auch keinen erhöhten LS.
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Genau! Und damit ist die Erwartungshaltung "gleiches Recht für Alle" dokumentiert.
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Das war die Idee. Wenn dann auf einmal Gefahr besteht dass alle anderen auch "rausfliegen", wird es bestimmt ganz schnell wieder ruhig um diesen Nonsens, und laut auf der Piste.
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Warum soll es bei der Vermietung "gleiches Recht für alle" geben? Der Platz kann doch sagen: Die Cirren die da sind, sind halt da, aber weitere Lärmvögel hol ich mir nicht an den Platz? Nur weil im ersten Stock ein Schlagzeuger wohnt, muss der Vermieter für die Wohnung im zweiten Stock nicht auch einen akzeptieren. ;)
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Weil der Vermieter hier eben kein Privatmann ist, der höchstens die Drittwirkung von Grundrechten als Subjekt des Privatrechtes zu gewährleisten hat (jeder BGB-Kommentar vermittelt dir dutzende Fallkonstellationen, wo es auch Kontrahierungszwang gibt, beispielsweise muss das private Theater auch dem regelmäßig dieses Theater verreißenden Theaterkritiker weiterhin Karten verkaufen und der Vermieter darf nicht einen solventen Mieter ablehnen, dessen Hautfarbe oder Geschlecht oder sexuelle Orientierung ihm nicht passt), sondern unserer Staat, der rechtstaatlich an die Verfassung gebunden ist: Und daher Menschen und Rechtssubjekte gleich zu behandeln hat. Wem gehört der Augsburger VLP? Voilà. Ist schon ganz gut, dass zumindest auf dem Papier hier noch Gleichbehandlung oder Windhundprinzip gelten.
Wobei Lärmschutz natürlich schon ein gutes Kriterium wäre, um eher
https://de.wikipedia.org/wiki/Pipistrel_Velis_Electro
oder
https://en.wikipedia.org/wiki/Lockheed_YO-3_Quiet_Star
als einen Learjet
https://www.caa.co.uk/Documents/Download/3934/ca692457-336e-4190-840e-cd26cf498935/2811
oder älter zu stationieren. Der Lärmvogel brächte aber eventuell deutlich mehr Umsatz, wenn kommerziell genutzt. Ist schon ganz gut, wenn öffentliche Verwaltung bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen, Pommesbuden, Hangarplätzen oder ähnlichem nur mit akzeptablen, gerichtsfesten Begründungen "diskriminiert".
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Naja, einen 2-Takter bekommst du beim Straßenverkehrsamt auch nicht NEU zugelassen, während du einen bereits zugelassen 2 Takter beliebig oft ummelden kannst. Schlicht weil es (neue) Auflagen gibt, die eine Neuzulassung verhindern, während es Bestandsschutz gibt. Da fühlt sich auch Keiner benachteiligt. Das Beispiel ließe sich beliebig fortsetzen, früher durfte das Mopped auch lauter sein als heute. Warum bitte, soll das jetzt am Flugplatz anders sein? Man will halt aus Gründen/Motivationen „leiser“ werden. Er darf ja jederzeit dort landen. Nur nicht dort Stationiert sein.
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Klar, dann muss es aber rechtsförmig festgelegt werden, aber nicht willkürlich nach Gutsherrenart. Da liegt kein Widerspruch drin. Am einfachsten ist es über differenzierte Gebührenordnungen als mildere Mittel.
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Nochmal; es ist überhaupt nichts Spezifisches der SR22. Sondern das ist im Prinzip die gesamte 300PS-SEP-Klasse. Minus 7 dB (und meist selbst nur minus 5 dB) Differenz erreicht keine Columbia, keine C210, keine Bonanza, auch auch weitgehend keine Mooney. Selbst die „moderne“ DA50 mit ihrem Dieselmotor und und langsam drehenden Prop kommt auf exakt 85,0 dB! Manche Flugplätze tun mit ihren Regelungen so, als wären das alles ganz exotische und außergewöhnlich laute Ausreißer. Nein, das ist gewissermaßen state of the art… @Jan: hast du inzwischen mal eine offizielle Antwort vom Flugplatz erhalten?
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Na zum Glück ist meine Mooney nur in der 270PS Klasse und hat erhöhten Lärmschutz ;)
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Bonanza‘s schaffen das auch.
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Mit persönlich sind 2 bekannt. Eine A36 AT und eine F 33 A. Beide mit Dreiblatt Q-Tip.
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... und mein Bonanza-Rad.
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Und die haben beide erhöhten LS?
Die A36AT ist natürlich kastriert. Da fehlt dann leider Leistung. Drehzal ist auf 2550RPM (statt 2700) gedrosselt. Aber gut, umsonst ist nur der Tod... Ich reduziere fast immer auf 2500 kurz nach dem Takeoff wenn möglich/sinnvoll/safe um wenigstens ein bisschen weniger Lärm zu machen.
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Genau! Ich finde allerdings einen Gedanken ganz interessant, den Alexis aufgebracht hat: Wenn die SR22 nicht mit Vollgas sondern mit nur 2500 RPM startet, dann ist die Lärmbelastung wohl im Rahmen ? Falls ja, dann könnte man doch in das Lärmzeugnis für die eigene Cirrus SR 22 eintragen: Bei 2500 RPM : ... dB ?
Bei N reg Maschinen darf der Halter ja selbst ein Lärmzeugnis ausstellen.
So könnte man vielleicht, den Papierbürokraten eine Brücke bauen....
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Diesen resultierenden dB-Wert hat man aber nicht. Und das LBA akzeptiert schon seit vielen Jahren keine Lärmmessungen mit nur zu diesem Zweck reduzierter Drehzahl mehr.
Ich flog früher mal eine M20F, die hatte ein Lärmzeugnis, welches auf einer Vermessung mit 2600 RPM-Reduzierung nach dem Start beruhte und dadurch knapp die damaligen erhöhten Schallschutzanforderungen erreichte (und nur schon damals nur dadurch an einem Verkehrslandeplatz in Nordbayern stationiert werden durfte). Aber das war vor 2010, also vor der Verschärfung der Anforderungen.
Bei nach Kap. 10 vermessenen Fliegern mit 1500kg MTOW oder mehr ist es heutzutage einfach zusammenzufassen: maximal 78 dB (!) sind erlaubt für "Erhöhten Schallschutz". Da sind fast alle SEPs dieser Klasse weit von entfernt, auch mit entsprechenden Modifikationen; siehe die EASA-Lärmliste. Ich habe dazu ja detailliert in 2022/03 ausgeführt.
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Ich glaube nicht dass das gültig wäre, weil sie ja immer noch in der Lage wäre höher zu drehen.
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Natürlich gilt das nicht. Selbst auferlegte Limits sind ja nur theoretisch. Der nächste kommt und sagt, er fliege immer unter 1000kg MTOW, auch wenn mehr ginge, um Landegebühren zu sparen. Mit der Verschärfung ist es halt komplizierter geworden. Zum Teil erhalten alte C172 nichtmal mehr ein normales Zeugnis, da hier die Standard-Ausführung schon zu laut ist, gemäß Lärmliste der EASA.
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Der nächste kommt und sagt, er fliege immer unter 1000kg MTOW, auch wenn mehr ginge, um Landegebühren zu sparen.
Das gab es in der gewerblichen Fliegerei auch schon und nannte sich "streckenabhängiges MTOM". Gern genutzt wurde dies z. B. auf innereuropäischen Strecken nach Amsterdam, um dort Landegebühren zu sparen... Allerdings stammt mein Wissen zur Anwendung des Verfahrens aus den beginnenden 2000er-Jahren. Ob das heute noch geht und angewandt wird, mag ich nicht zu sagen...
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Die Ryanair ist dafür von Eurocontrol verknackt worden, weil sie ein niedriges Max Take off weight angegeben hatten als sie tatsächlich geflogen sind.
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