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13. September 2023: Von Walter Roger an Joachim P.

Genau! Und damit ist die Erwartungshaltung "gleiches Recht für Alle" dokumentiert.

14. September 2023: Von Patrick Lianhard (Lean hard!) an Walter Roger Bewertung: +1.00 [1]
Das war die Idee. Wenn dann auf einmal Gefahr besteht dass alle anderen auch "rausfliegen", wird es bestimmt ganz schnell wieder ruhig um diesen Nonsens, und laut auf der Piste.
14. September 2023: Von Joachim P. an Walter Roger
Warum soll es bei der Vermietung "gleiches Recht für alle" geben? Der Platz kann doch sagen: Die Cirren die da sind, sind halt da, aber weitere Lärmvögel hol ich mir nicht an den Platz?
Nur weil im ersten Stock ein Schlagzeuger wohnt, muss der Vermieter für die Wohnung im zweiten Stock nicht auch einen akzeptieren. ;)
14. September 2023: Von Sven Walter an Joachim P. Bewertung: -1.00 [1]

Weil der Vermieter hier eben kein Privatmann ist, der höchstens die Drittwirkung von Grundrechten als Subjekt des Privatrechtes zu gewährleisten hat (jeder BGB-Kommentar vermittelt dir dutzende Fallkonstellationen, wo es auch Kontrahierungszwang gibt, beispielsweise muss das private Theater auch dem regelmäßig dieses Theater verreißenden Theaterkritiker weiterhin Karten verkaufen und der Vermieter darf nicht einen solventen Mieter ablehnen, dessen Hautfarbe oder Geschlecht oder sexuelle Orientierung ihm nicht passt), sondern unserer Staat, der rechtstaatlich an die Verfassung gebunden ist: Und daher Menschen und Rechtssubjekte gleich zu behandeln hat. Wem gehört der Augsburger VLP? Voilà. Ist schon ganz gut, dass zumindest auf dem Papier hier noch Gleichbehandlung oder Windhundprinzip gelten.

Wobei Lärmschutz natürlich schon ein gutes Kriterium wäre, um eher

https://de.wikipedia.org/wiki/Pipistrel_Velis_Electro

oder

https://en.wikipedia.org/wiki/Lockheed_YO-3_Quiet_Star

als einen Learjet

https://www.caa.co.uk/Documents/Download/3934/ca692457-336e-4190-840e-cd26cf498935/2811

oder älter zu stationieren. Der Lärmvogel brächte aber eventuell deutlich mehr Umsatz, wenn kommerziell genutzt. Ist schon ganz gut, wenn öffentliche Verwaltung bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen, Pommesbuden, Hangarplätzen oder ähnlichem nur mit akzeptablen, gerichtsfesten Begründungen "diskriminiert".

14. September 2023: Von Steff D. an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]
Naja, einen 2-Takter bekommst du beim Straßenverkehrsamt auch nicht NEU zugelassen, während du einen bereits zugelassen 2 Takter beliebig oft ummelden kannst.

Schlicht weil es (neue) Auflagen gibt, die eine Neuzulassung verhindern, während es Bestandsschutz gibt. Da fühlt sich auch Keiner benachteiligt.

Das Beispiel ließe sich beliebig fortsetzen, früher durfte das Mopped auch lauter sein als heute.
Warum bitte, soll das jetzt am Flugplatz anders sein? Man will halt aus Gründen/Motivationen „leiser“ werden.
Er darf ja jederzeit dort landen. Nur nicht dort Stationiert sein.
14. September 2023: Von Sven Walter an Steff D. Bewertung: -1.00 [1]

Klar, dann muss es aber rechtsförmig festgelegt werden, aber nicht willkürlich nach Gutsherrenart. Da liegt kein Widerspruch drin. Am einfachsten ist es über differenzierte Gebührenordnungen als mildere Mittel.


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