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24. Mai 2020: Von Lui ____ an Willi Fundermann

Wenn der Gleitschirm zugelassen ist - dann wird es einem Richter oder Staatsanwalt egal sein welche Farbe er hatte. Wenn der Gesetzgeber der Meinung ist, dass Gleitschirme oder Motorflugzeuge bestimmte Signalfarben haben müssen und man sicht nicht dran hält, dann ist das was anderes. Ansonsten ja: selbst die 737 die in Echo in FL80 in IFR langsam gen Frankfurt fliegt muss dem Gleitschirm auswrichen und weder Richter noch Staatsanwalt werden zu dem Schluss kommen, dass "eigentlich der Gesetzgeber Schuld ist weil der keine Signalfarben vorgeschrieben hat".

Vergleiche rechtlich so nen Gleitschirm oder Segelflieger besser mit einem Kind im Straßenverkehr. Das Kind ist bis 14 strafunmündig und andere Verkehrsteilnehmer müssen einfach aufpassen. Ob jetzt das Kind grün, pink oder grau gekleidet ist.

Und ja, mit der Situation macht man Motorfliegern das Leben nicht einfacher -> deswegen habe ich persönlich einen Flarm-Empfänger und das Abo dafür. Weil ich Segelflieger und Paraglidern gerne ausweichen möchte und das wird nur mit 2 Augen auchmal schwer.

24. Mai 2020: Von Willi Fundermann an Lui ____ Bewertung: +1.00 [1]

Vielleicht habe ich mich unpräzise ausgedrückt: Mir geht es überhaupt nicht um die juristische Aufarbeitung, sondern um die Frage, ob es sinnvoll ist, alles zu tun, was nicht ausdrücklich verboten ist ("durchsichtiger Schirm")! Dirk hat es m.E. perfekt auf den Punkt gebracht:

"Es sollte daher nicht darum gehen, nach einem Schuldigen suchen zu müssen, denn das bedeutet es ist schon zu spät. Viel hilfreicher ist es, sich auszutauschen was jede Seite für sich tun kann, um dem verantwortungsvollen Motorflieger die Wahrnehmung solcher Gefahren zu erleichtern (Nicht ihm die Verantwortung dafür zu nehmen)."


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