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AOPA Austria informiert in eigener Sache.
Wir freuen uns, über eine neue Initiative berichten zu können:
Unter dem Titel AOPA Talk haben wir die erste Ausgabe unserer geplanten, regelmäßigen Interviewreihe auf Youtube veröffentlicht. Wir wollen damit auch Piloten und Interessierte erreichen, die nicht im Osten Österreichs ansässig sind.
https://www.youtube.com/watch?v=d6pD2Vocm3w&t=372s
AOPA Austria Präsident Robert Michl spricht mit Capt. Peter Aigner, dem Chef und Präsidenten von Starflight GmbH & USFC-Baden (ATO-Flugschule und Flugverein) u.a. über seinen Verein und den Umgang mit der COVID-19 Situation.
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Und, traurigerweise wie üblich, ohne Begründung.
Könnte ja angreifbar sein. Oder es verständlich machen. Ob im Schlechten, ob im Guten, ob es an Frequenzüberlagerungen oder lokalen Usancen im Offshorehelibereich liegt, wer weiß.
Didaktische Reduktion ist als Thema leider nicht so arg verbreitet. Dabei haben wir genug Praxisbeispiele, wo wir es fliegerisch bewusst einfach machen (Halbkreishöhen, Farbsignale, 7500/ 7600/ 7700, 121,5 - jeder bekommt es gleich mit der fliegerischen Muttermilch eingeträufelt.)
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Ist schon ein klein wenig "overkill" ;-)
Die USA kommen mit 8 Frequenzen für alle untowered GA Flugplätze aus:
FAA UNICOM Frequenzen (8):
- 122.700 MHz
- 122.725 MHz
- 122.800 MHz
- 122.950 MHz
- 122.975 MHz
- 123.000 MHz
- 123.050 MHz
- 123.075 MHz
und wir brauchen allleine 10 Frequenzen um in der Luft zu kommunizieren:
BAF/DFS Luft-Luft-Kommunikationsfrequenzen (10)
- Region 1 Küstengebiet deutsche Nordsee: 123.735
- Region 2 Küstengebiet deutsche Ostsee: 120.560
- Region 3 Münsterland – Teutoburger Wald – Weser-Leine-Bergland: 127.885
- Region 4 Heide – Hannover – Nördliches Harzvorland – Fläming – Spree: 130.740
- Region 5 Niederrheinische Bucht – Bergisches Land – Sauerland – Vogelsberg: 127.890
- Region 6 Harz – Leipzig – Thüringer Becken – Lausitz – Erzgebirge: 130.935
- Region 7 Eifel – Hunsrück – Rheinpfalz und Saarland – Rhein-Main – Spessart: 122.335
- Region 8 Oberer Main – Franken – Rhön – Bayerischer Wald: 123.010
- Region 9 Schwarzwald – Oberrhein – Schwäbische Alb – Obere Donau: 130.740
- Region 10 Allgäu – Bayerisches Hügelland – Alpen: 121.290
Den Leuten beim BAF scheint es wirklich langweilig zu sein.
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Und was spricht dagegen, diese Nachrichten wie ein Bächlein im Gebirge plätschern zu lassen und die 123.45 weiter zu nutzen ?
Funktioniert & ist bekannt.
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Hier die 2. Folge unseres AOPA Austria Talks, jetzt auch auf unserer Heimseite:
https://www.aopa.at/home/?p=103199
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Da wir immer wieder Anfragen zum Thema "Wie ist das jetzt mit dem Fliegen ins Ausland?" bekommen:
Voila, hier ein kleines Nachschlagewerk: https://www.aopa.at/home/?p=103248
Natürlich ist das alles aus österreichischer Sicht zu sehen!
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wir kommen einfach heim zu euch ins reich....dann wird alles besser unter bundeskanzler kurz....und immerkel wird nach im-mvp ausgewiesen.....olaf...nicht lesen...
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Leider müssen wir diesmal eine sehr traurige Nachricht überbringen.
Unser Fliegerfreund Thomas Irmscher ist am 20. Juli 2020 bei einem tragischen Unfall mit einem Tragschrauber (Gyrokopter) ums Leben gekommen.
Wir bringen auf diesem Weg seiner Familie und seinen Freunden tief empfundene Anteilnahme zum Ausdruck.
"Fly and see“ – Du bleibst unvergessen.
Ruhe in Frieden! Deine Freunde von der AOPA Austria
Hier weitere Infos für alle, die ihn gekannt haben und sich von ihm verabschieden möchten: https://www.aopa.at/home/?p=103282
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Der Vorstand der AOPA Austria teilt mit:
Der 1. Vizepräsident, Herr Friedrich Buza, hat am 30.07.2020 seinen Rücktritt als Vorstand mit 31.07.2020 angeboten.
In einer kurzfristig einberufenen Vorstandssitzung am Abend des 30.07.2020 hat die Mehrheit des Vorstandes diesen Rücktritt angenommen und
Herrn Dipl. Ing. Walther Hartl mit Wirksamkeit ab 01.08.2020 als Nachfolger in den Vorstand der AOPA Austria kooptiert.
Wir wünschen Hrn. Friedrich Buza alles Gute auf seinem weiteren Lebensweg und Hrn. Walther Hartl viel Erfolg bei seiner neuen Tätigkeit!
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Und, was waren die Gründe? Möchte man ja schon erfahren, ist schließlich ein GA-Forum hier, keine PR-Pressestelle ;-).
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und eine frage drängt sich mir auf: muß man austrianer sein, um bei der aopa-a als oberstes leithuhn gewählt zu werden oder genügt schon eine grenzwertige staastbürgerschaft?
mfg
ingo fuhrmeister
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Welche hättest Du denn anzubieten? Sealand gilt nicht mangels Airport, nur Heli.
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schaugn o...den herr max flieger....also - ich habe die ägyptische staatsbürgerschaft beantragt - dann könnte ich diese anbieten, jedoch dann als ehemaliger deutscher in AT ansassig...ich seh schon...das wird ein babilonisch-bayrisch-österreichisches sprachgewirr werden....
schönes heißes wochenende noch...
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BREAKING NEWS:
Ungarn schliesst ab 1. Sept. 2020 seine Grenzen.
Da im Osten Österreichs ansässige Piloten gern zu unseren südöstlichen Nachbarn fliegen, eine ziemlich betrübliche Nachricht:
https://orf.at/#/stories/3179212/
Edit / Nachtrag: https://orf.at/stories/3179213/
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Danke fuer die Info, hatte ich mir doch fuer September die Strecke Mannheim - Graz - Budapest vorgenommen ...
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Deutsches BZF 2 in Österreich
Nach einer Anfrage bei den zuständigen Stellen freuen wir uns mitteilen zu können, dass sowohl lt. AustroControl als auch lt. der letztlich zuständigen Fernmeldebehörde das deutsche BZF 2 in Österreich anerkannt wird.
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Handeintrag eines deutschen FI in eine österreichische Lizenz
Nach der Anfrage eines Mitgliedes konnten wir eine Bestätigung der AustroControl bekommen, dass ein deutscher FI die Bestätigung eines PPL(A)-Übungsfluges eines deutschen Staatsbürgers per Handeintrag in eine österreichische Lizenz vornehmen darf.
Allerdings muss dem Formular, das an die AustroControl zu senden ist, eine Kopie der Lizenz des FI beigelegt werden, damit die Behörde das FI-Endorsement im Bedarfsfall überprüfen kann.
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Danke für die Information, vielleicht gibt's noch eine verbindliche Quelle in den EASA Documents. Nach meinem Verständnis trägt kein ausländischer FI, hier DE.FCL.xxx in eine Drittstaaten Lizenz, hier OE.FCL.xxx ein. Der deutsche FI darf die Auffrischungsschulung durchführen, ins Flugbuch eintragen, die Lizenz wird dann von der Behörde des Lizenzen ausstellenden Staates neu ausgestellt.
ME gilt unverändert das "Examiner Differences Document" Version 2020/Q3
Vielleicht gibt's eine Änderung, die an mir vorbei gelaufen ist.
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Was an Eintragungen in eine österreichische Lizenz erlaubt ist, legt Österreich fest. Das examiner differences document ist nur eine unverbindliche Übersicht der EASA. Es zählt also die Auskunft von Austrocontrol.
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Achim, ja, das ist bekannt. Vom Ersteller liest es sich so, als wäre es auf Zuruf möglich, das mag ich nicht glauben.
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Hallo Alfred,
meine AT-Lizenz wurde 2017 und 2019 durch einen DE-FI durch Handeintrag in der Lizenz verlängert (ohne Neuausstellung). Funktioniert also, kann ich bestätigen. Kopien von Verlängerungsantrag / Übungsflug-Protokoll, von der mit Handeintrag verlängerten Lizenz, des Medical und der Lizenz des FI habe ich anschließend an die AustroControl geschickt.
VG Peter
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https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/ac/data/dokumente/ZPA_LFA_LSA_001_DE_2016-12-15_1512752.pdf
4 Beschreibung/Regelung
4.1 Zulässigkeit von Handeinträgen
4.1.1 Berechtigte Prüfer/Lehrer Alle Personen, die Inhaber einer gemäß den Bestimmungen der VO (EU) Nr. 1178/2011 ausgestellten Prüfer-Urkunde sind, dürfen in von der Austro Control GmbH gemäß den Bestimmungen der VO (EU) Nr. 1178/2011 ausgestellten Lizenzen Handeinträge im Sinne von FCL.1030 (b) (2) vornehmen. Im Falle eine Verlängerung einer Klassenberechtigung SEP bzw. TMG, dürfen in von der Austro Control GmbH gemäß den Bestimmungen der VO (EU) Nr. 1178/2011 ausgestellte Lizenzen Handeinträge im Sinne von FCL.945 auch durch Inhaber einer Fluglehrerberechtigung (FI) und/oder Lehrberechtigung für Klassenberechtigungen (CRI) vorgenommen werden.
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4.2.6 Übermittlung der Dokumentation
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Sofern die Befähigungsüberprüfung von einem Prüfer, welcher der Aufsicht einer Behörde eines anderen Mitgliedsstaates unterliegt, durchgeführt wurde, ist eine Kopie von dessen Prüferberechtigung beizufügen.
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Danke Achim für die Nachhilfe, sogar mit Link zur Quelle, irgendwie habe ich diese Änderung verpasst. Sehr freundlich von Dir.
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Zur österreichischen COVID19 - Schutzmaßnahmenverordnung (schönes Wort, die Abkürzung ist noch schöner: SchuMaV. Auch als Lockdown light oder Lockdown 2 bekannt), die vom 03.11. bis zum 30.11.2020 in Kraft ist, haben wir nach Abstimmung mit unserem Kontaktmann im Ministerium und einem Rechtsanwalt folgende, die GA betreffende Zusammenfassung erstellt:
https://www.aopa.at/?p=103426
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