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17. September 2020: Von Alfred Obermeier an Achim H.

Achim, ja, das ist bekannt.
Vom Ersteller liest es sich so, als wäre es auf Zuruf möglich, das mag ich nicht glauben.

17. September 2020: Von Peter Bösch an Alfred Obermeier

Hallo Alfred,

meine AT-Lizenz wurde 2017 und 2019 durch einen DE-FI durch Handeintrag in der Lizenz verlängert (ohne Neuausstellung). Funktioniert also, kann ich bestätigen. Kopien von Verlängerungsantrag / Übungsflug-Protokoll, von der mit Handeintrag verlängerten Lizenz, des Medical und der Lizenz des FI habe ich anschließend an die AustroControl geschickt.

VG Peter

17. September 2020: Von Achim H. an Alfred Obermeier Bewertung: +3.00 [3]

https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/ac/data/dokumente/ZPA_LFA_LSA_001_DE_2016-12-15_1512752.pdf

4 Beschreibung/Regelung

4.1 Zulässigkeit von Handeinträgen

4.1.1 Berechtigte Prüfer/Lehrer Alle Personen, die Inhaber einer gemäß den Bestimmungen der VO (EU) Nr. 1178/2011 ausgestellten Prüfer-Urkunde sind, dürfen in von der Austro Control GmbH gemäß den Bestimmungen der VO (EU) Nr. 1178/2011 ausgestellten Lizenzen Handeinträge im Sinne von FCL.1030 (b) (2) vornehmen. Im Falle eine Verlängerung einer Klassenberechtigung SEP bzw. TMG, dürfen in von der Austro Control GmbH gemäß den Bestimmungen der VO (EU) Nr. 1178/2011 ausgestellte Lizenzen Handeinträge im Sinne von FCL.945 auch durch Inhaber einer Fluglehrerberechtigung (FI) und/oder Lehrberechtigung für Klassenberechtigungen (CRI) vorgenommen werden.

...

4.2.6 Übermittlung der Dokumentation

...

Sofern die Befähigungsüberprüfung von einem Prüfer, welcher der Aufsicht einer Behörde eines anderen Mitgliedsstaates unterliegt, durchgeführt wurde, ist eine Kopie von dessen Prüferberechtigung beizufügen.

17. September 2020: Von Alfred Obermeier an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Danke Achim für die Nachhilfe, sogar mit Link zur Quelle, irgendwie habe ich diese Änderung verpasst.
Sehr freundlich von Dir.


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