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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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17. September 2020: Von Alfred Obermaier an Herbert SNKF Licenik

Danke für die Information, vielleicht gibt's noch eine verbindliche Quelle in den EASA Documents. Nach meinem Verständnis trägt kein ausländischer FI, hier DE.FCL.xxx in eine Drittstaaten Lizenz, hier OE.FCL.xxx ein.
Der deutsche FI darf die Auffrischungsschulung durchführen, ins Flugbuch eintragen, die Lizenz wird dann von der Behörde des Lizenzen ausstellenden Staates neu ausgestellt.

ME gilt unverändert das "Examiner Differences Document" Version 2020/Q3

Vielleicht gibt's eine Änderung, die an mir vorbei gelaufen ist.

17. September 2020: Von Achim H. an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]

Was an Eintragungen in eine österreichische Lizenz erlaubt ist, legt Österreich fest. Das examiner differences document ist nur eine unverbindliche Übersicht der EASA. Es zählt also die Auskunft von Austrocontrol.

17. September 2020: Von Alfred Obermaier an Achim H.

Achim, ja, das ist bekannt.
Vom Ersteller liest es sich so, als wäre es auf Zuruf möglich, das mag ich nicht glauben.

17. September 2020: Von Peter Bösch an Alfred Obermaier

Hallo Alfred,

meine AT-Lizenz wurde 2017 und 2019 durch einen DE-FI durch Handeintrag in der Lizenz verlängert (ohne Neuausstellung). Funktioniert also, kann ich bestätigen. Kopien von Verlängerungsantrag / Übungsflug-Protokoll, von der mit Handeintrag verlängerten Lizenz, des Medical und der Lizenz des FI habe ich anschließend an die AustroControl geschickt.

VG Peter

17. September 2020: Von Achim H. an Alfred Obermaier Bewertung: +3.00 [3]

https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/ac/data/dokumente/ZPA_LFA_LSA_001_DE_2016-12-15_1512752.pdf

4 Beschreibung/Regelung

4.1 Zulässigkeit von Handeinträgen

4.1.1 Berechtigte Prüfer/Lehrer Alle Personen, die Inhaber einer gemäß den Bestimmungen der VO (EU) Nr. 1178/2011 ausgestellten Prüfer-Urkunde sind, dürfen in von der Austro Control GmbH gemäß den Bestimmungen der VO (EU) Nr. 1178/2011 ausgestellten Lizenzen Handeinträge im Sinne von FCL.1030 (b) (2) vornehmen. Im Falle eine Verlängerung einer Klassenberechtigung SEP bzw. TMG, dürfen in von der Austro Control GmbH gemäß den Bestimmungen der VO (EU) Nr. 1178/2011 ausgestellte Lizenzen Handeinträge im Sinne von FCL.945 auch durch Inhaber einer Fluglehrerberechtigung (FI) und/oder Lehrberechtigung für Klassenberechtigungen (CRI) vorgenommen werden.

...

4.2.6 Übermittlung der Dokumentation

...

Sofern die Befähigungsüberprüfung von einem Prüfer, welcher der Aufsicht einer Behörde eines anderen Mitgliedsstaates unterliegt, durchgeführt wurde, ist eine Kopie von dessen Prüferberechtigung beizufügen.

17. September 2020: Von Alfred Obermaier an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Danke Achim für die Nachhilfe, sogar mit Link zur Quelle, irgendwie habe ich diese Änderung verpasst.
Sehr freundlich von Dir.


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