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Deutsches BZF 2 in Österreich
Nach einer Anfrage bei den zuständigen Stellen freuen wir uns mitteilen zu können, dass sowohl lt. AustroControl als auch lt. der letztlich zuständigen Fernmeldebehörde das deutsche BZF 2 in Österreich anerkannt wird.
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Handeintrag eines deutschen FI in eine österreichische Lizenz
Nach der Anfrage eines Mitgliedes konnten wir eine Bestätigung der AustroControl bekommen, dass ein deutscher FI die Bestätigung eines PPL(A)-Übungsfluges eines deutschen Staatsbürgers per Handeintrag in eine österreichische Lizenz vornehmen darf.
Allerdings muss dem Formular, das an die AustroControl zu senden ist, eine Kopie der Lizenz des FI beigelegt werden, damit die Behörde das FI-Endorsement im Bedarfsfall überprüfen kann.
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Danke für die Information, vielleicht gibt's noch eine verbindliche Quelle in den EASA Documents. Nach meinem Verständnis trägt kein ausländischer FI, hier DE.FCL.xxx in eine Drittstaaten Lizenz, hier OE.FCL.xxx ein. Der deutsche FI darf die Auffrischungsschulung durchführen, ins Flugbuch eintragen, die Lizenz wird dann von der Behörde des Lizenzen ausstellenden Staates neu ausgestellt.
ME gilt unverändert das "Examiner Differences Document" Version 2020/Q3
Vielleicht gibt's eine Änderung, die an mir vorbei gelaufen ist.
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Was an Eintragungen in eine österreichische Lizenz erlaubt ist, legt Österreich fest. Das examiner differences document ist nur eine unverbindliche Übersicht der EASA. Es zählt also die Auskunft von Austrocontrol.
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Achim, ja, das ist bekannt. Vom Ersteller liest es sich so, als wäre es auf Zuruf möglich, das mag ich nicht glauben.
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Hallo Alfred,
meine AT-Lizenz wurde 2017 und 2019 durch einen DE-FI durch Handeintrag in der Lizenz verlängert (ohne Neuausstellung). Funktioniert also, kann ich bestätigen. Kopien von Verlängerungsantrag / Übungsflug-Protokoll, von der mit Handeintrag verlängerten Lizenz, des Medical und der Lizenz des FI habe ich anschließend an die AustroControl geschickt.
VG Peter
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https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/ac/data/dokumente/ZPA_LFA_LSA_001_DE_2016-12-15_1512752.pdf
4 Beschreibung/Regelung
4.1 Zulässigkeit von Handeinträgen
4.1.1 Berechtigte Prüfer/Lehrer Alle Personen, die Inhaber einer gemäß den Bestimmungen der VO (EU) Nr. 1178/2011 ausgestellten Prüfer-Urkunde sind, dürfen in von der Austro Control GmbH gemäß den Bestimmungen der VO (EU) Nr. 1178/2011 ausgestellten Lizenzen Handeinträge im Sinne von FCL.1030 (b) (2) vornehmen. Im Falle eine Verlängerung einer Klassenberechtigung SEP bzw. TMG, dürfen in von der Austro Control GmbH gemäß den Bestimmungen der VO (EU) Nr. 1178/2011 ausgestellte Lizenzen Handeinträge im Sinne von FCL.945 auch durch Inhaber einer Fluglehrerberechtigung (FI) und/oder Lehrberechtigung für Klassenberechtigungen (CRI) vorgenommen werden.
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4.2.6 Übermittlung der Dokumentation
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Sofern die Befähigungsüberprüfung von einem Prüfer, welcher der Aufsicht einer Behörde eines anderen Mitgliedsstaates unterliegt, durchgeführt wurde, ist eine Kopie von dessen Prüferberechtigung beizufügen.
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Danke Achim für die Nachhilfe, sogar mit Link zur Quelle, irgendwie habe ich diese Änderung verpasst. Sehr freundlich von Dir.
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Zur österreichischen COVID19 - Schutzmaßnahmenverordnung (schönes Wort, die Abkürzung ist noch schöner: SchuMaV. Auch als Lockdown light oder Lockdown 2 bekannt), die vom 03.11. bis zum 30.11.2020 in Kraft ist, haben wir nach Abstimmung mit unserem Kontaktmann im Ministerium und einem Rechtsanwalt folgende, die GA betreffende Zusammenfassung erstellt:
https://www.aopa.at/?p=103426
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In Österreich gibt es vom 17.11. bis zum 06.12.2020 einen harten Lockdown. Die entsprechende Notmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums groundet leider auch die gesamte GA in besagtem Zeitraum:
https://www.aopa.at/?p=103443
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Nicht ganz. Gem. §1 (1) 4 sind Ausbildungszwecke ein Grund, den privaten Wohnbereich zu verlassen.
D.h. Schulflüge auf Flughäfen sind sehr wohl möglich.
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Bei buchstabengetreuer Auslegung der aktuellen Verordnung nach ja.
Aber unter Zusatzinformation aus dem BMK / Krisenstab steht u.a.:
...Zur weiteren Klarstellung soll ggst. § 9 Abs. 5 der Vollständigkeit halber auch um Flughäfen ergänzt werden...
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Nach vielen Diskussionen und Rückfragen zum Thema Notmaßnahmenverordnung in Österreich haben wir ein Update auf unserer Homepage veröffentlicht:
https://www.aopa.at/?p=103443
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Wiener Neustadt LOAN ist weiterhin geöffnet, siehe auch NOTAMs A3276 bis A3276.
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Unschön und realitätsfremd.
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Hier ein Update zur Novelle der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung für Österreich vom 27.11.2020:
https://www.aopa.at/?p=103443
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Heureka! Der GA-Lockdown in Österreich ist mit 07.12.2020 vorbei:
https://www.aopa.at/?p=103456
Übrig bleibt ein Lockdown light mit nächtlicher Ausgangssperre bis Weihnachten. Aber das werden wir auch noch aussitzen.
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Lockdown 3.0 in Österreich über die Weihnachtsfeiertage!
Für die GA ist dieser Lockdown nicht ganz so unerfreulich wie die Vorversionen:
https://www.aopa.at/?p=103506
Die AOPA Austria wünscht ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und - soweit in diesen Tagen möglich - angenehme Feiertage!
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Ausnahmsweise geht es heute bei uns nicht um die Causa Prima, sondern ums Fliegen. Nämlich ums korrekte Funken mit Wien Information, nachdem am 03.12.2020 eine neue AIC zu dem Thema herausgekommen ist. Besonders beim Einleitungsruf gibt's etwas Neues:
https://www.aopa.at/?p=103533
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Da lese ich jetzt ein wenig verwundert: „Die Aufgabe eines Flugplanes ist immer hilfreich und auch erwünscht, auch bei Lokalflügen.“ Der liegt dann FIS wirklich vor? Und wenn ja: was braucht‘s dann noch den dicken Einleitungsruf? Mit dem FP ist doch bereits alles gesagt. Reicht dann nicht ein „A-BCDE, Position Woauchimmer, FL75“?
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Ja, der Flugplan liegt FIS (am Bildschirm) vor und erspart eben den langen Einleitungsanruf.
Ohne "negative Flightplan" beim Erstanruf beginnt die FIS-Unit den passenden FPL im System zu suchen.
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Wie sattsam bekannt sein dürfte, geht auch in Österreich der Lockdown in die Verlängerung. Aktuelle Version:
Lockdown V3.3.
Diese Version ist weitgehend kompatibel mit den Vorgängerversionen, nur sind aus den MNS-Masken FFP2-Masken geworden und der Babyelefant ist von 1m auf 2m gewachsen. Ist halt in die Jahre gekommen und zum Teenager geworden.
https://www.aopa.at/?p=103506
Sonst bleibt im Wesentlichen alles wie gehabt.
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Noch einmal zu eurem Papier mit den Infos der Austrocontrol; "negatived/no flightplan" hat Italien ja auch schon seit 10 Jahren. Wobei es dort eher mit dem Thema Alarmdienst zu tun hat.
Herrlich und richtig finde ich den kleinen Seitenhieb auf die teutonischen Piloten, die ja die ganze Welt immer mit ihrem "requescht traffic information" beglücken wollen. :-) Auch der Verweis auf youtube lässt schmunzeln.
Beim Thema "was darf und soll ins Feld 15 bei VFR-Flugplänen" werden sich die Länder in Europa wohl nie einig. Das ist ein fürchterliches Chaos.
Letzte Endes muss man sagen: "träumt ruhig weiter". Denn zu denken, jeder Freizeitpilot, der z.B. für einen Tagesausflug von Augsburg nach Losinj fliegt, würde vorab die Flugfunkmanuals von 5 Ländern vorab studieren (oder gar solche inoffiziellen Blätter), geschweige denn irgendwelche Feinheiten daraus längerfristig im Gedächtnis behalten können, wäre natürlich etwas naiv.
Flugpläne liegen dem FIS nun also vor. Heißt elektronisch, oder wie? Wenn elektronisch: warum gibt es da keine Schnittstelle zur AIS mit der der Kollege Flugpläne mit einem Mausklick öffnen und schließen kann? Warum immer noch Telefonanruf bei AIS? Warte, wahrscheinlich "job demarcation" :-))
Sonst sind da trotzdem ein paar richtige Hinweise drin, wo das meist allgemeingültige Punkte sind.
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„würde vorab die Flugfunkmanuals von 5 Ländern vorab studieren (...) wäre natürlich etwas naiv.“ Das war auch mein allererster Gedanke beim Lesen. Ein wunderbares Beispiel für europ. Kleinstaaterei (wobei ich damit natürlich nicht AT im Besonderen meine, sondern eben alle beitragenden Nationen).
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