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17. September 2020: Von Alfred Obermaier an Herbert SNKF Licenik

Danke für die Information, vielleicht gibt's noch eine verbindliche Quelle in den EASA Documents. Nach meinem Verständnis trägt kein ausländischer FI, hier DE.FCL.xxx in eine Drittstaaten Lizenz, hier OE.FCL.xxx ein.
Der deutsche FI darf die Auffrischungsschulung durchführen, ins Flugbuch eintragen, die Lizenz wird dann von der Behörde des Lizenzen ausstellenden Staates neu ausgestellt.

ME gilt unverändert das "Examiner Differences Document" Version 2020/Q3

Vielleicht gibt's eine Änderung, die an mir vorbei gelaufen ist.

17. September 2020: Von Achim H. an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]

Was an Eintragungen in eine österreichische Lizenz erlaubt ist, legt Österreich fest. Das examiner differences document ist nur eine unverbindliche Übersicht der EASA. Es zählt also die Auskunft von Austrocontrol.

17. September 2020: Von Alfred Obermaier an Achim H.

Achim, ja, das ist bekannt.
Vom Ersteller liest es sich so, als wäre es auf Zuruf möglich, das mag ich nicht glauben.

17. September 2020: Von Peter Bösch an Alfred Obermaier

Hallo Alfred,

meine AT-Lizenz wurde 2017 und 2019 durch einen DE-FI durch Handeintrag in der Lizenz verlängert (ohne Neuausstellung). Funktioniert also, kann ich bestätigen. Kopien von Verlängerungsantrag / Übungsflug-Protokoll, von der mit Handeintrag verlängerten Lizenz, des Medical und der Lizenz des FI habe ich anschließend an die AustroControl geschickt.

VG Peter

17. September 2020: Von Achim H. an Alfred Obermaier Bewertung: +3.00 [3]

https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/ac/data/dokumente/ZPA_LFA_LSA_001_DE_2016-12-15_1512752.pdf

4 Beschreibung/Regelung

4.1 Zulässigkeit von Handeinträgen

4.1.1 Berechtigte Prüfer/Lehrer Alle Personen, die Inhaber einer gemäß den Bestimmungen der VO (EU) Nr. 1178/2011 ausgestellten Prüfer-Urkunde sind, dürfen in von der Austro Control GmbH gemäß den Bestimmungen der VO (EU) Nr. 1178/2011 ausgestellten Lizenzen Handeinträge im Sinne von FCL.1030 (b) (2) vornehmen. Im Falle eine Verlängerung einer Klassenberechtigung SEP bzw. TMG, dürfen in von der Austro Control GmbH gemäß den Bestimmungen der VO (EU) Nr. 1178/2011 ausgestellte Lizenzen Handeinträge im Sinne von FCL.945 auch durch Inhaber einer Fluglehrerberechtigung (FI) und/oder Lehrberechtigung für Klassenberechtigungen (CRI) vorgenommen werden.

...

4.2.6 Übermittlung der Dokumentation

...

Sofern die Befähigungsüberprüfung von einem Prüfer, welcher der Aufsicht einer Behörde eines anderen Mitgliedsstaates unterliegt, durchgeführt wurde, ist eine Kopie von dessen Prüferberechtigung beizufügen.

17. September 2020: Von Alfred Obermaier an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Danke Achim für die Nachhilfe, sogar mit Link zur Quelle, irgendwie habe ich diese Änderung verpasst.
Sehr freundlich von Dir.

3. November 2020: Von Herbert SNKF Licenik an Herbert SNKF Licenik

Zur österreichischen COVID19 - Schutzmaßnahmenverordnung (schönes Wort, die Abkürzung ist noch schöner: SchuMaV. Auch als Lockdown light oder Lockdown 2 bekannt), die vom 03.11. bis zum 30.11.2020 in Kraft ist, haben wir nach Abstimmung mit unserem Kontaktmann im Ministerium und einem Rechtsanwalt folgende, die GA betreffende Zusammenfassung erstellt:

https://www.aopa.at/?p=103426

3. November 2020: Von ch ess an Herbert SNKF Licenik

resolved

3. November 2020: Von Christof R. an Herbert SNKF Licenik

Dieses Gesetzblatt gibt es schon sehr lange!

Nur leider ist es nicht ganz so. Hier hast du eine der wenigen Stellen gefunden, wo sich AIP und österreichisches Gesetz wiedersprechen.

Austrian AIP ENR 1.10 sagt nämlich außdrücklich nach Deutschland und Tschechien in den bereits genannten Luftraumklassen.

Und wiederspricht auch SERA.4001 (b) (5) da außer Deutschland und Tschechien den Grenzübertritt nicht ohne Flugplan erlaubt!

Also einfach 2min investieren und einen Flugplan aufgeben und ich kann dir versichern, dass SAR dich im Ernstfall um sicher 2min früher findet ;-)

Habe übrigens die Erfahrung gemacht mit Corona hat mich Deutschland in den bereits genannten Luftraumklassen ohne Flugplan nicht akzeptiert.

Und in einem Corona NOTAM innerhalb Österreichs wurde einem nahegelegt für jeden Flug einen Flugplan aufzugeben.

Mein Tipp: Gebt einfach immer einen Flugplan für Überlandflüge auf.

3. November 2020: Von Gottfried S....k an Christof R. Bewertung: +1.00 [1]

Hallo zusammen!

Ganz pragmatisch gesehen:

1. wir dürfen weiterhin zwischen 06:00-20:00 egal ob gewerblich oder privat in Österreich fliegen; soweit so gut und besser als im Lockdown 1 wo wir alle Freunde der GA gegroundet waren. Die Schutzmassnahmen zu befolgen wie Abstand, MNS und Co. sind ja technisch und geistig machbar für jemanden, der den Prüfungsfragenwahnsinn nach EASA erfolgreich bestanden hat, oder?

2. zwischen 20:00-06:00 ist in AT die GA sowieso nicht vorhanden, da NVFR/ NIFR sowieso prohibitiv wegen den Zuschlägen/ Verfügbarkeiten sind und im Winter die Sonne ziemlich rasch vom Horizont verschwindet, dh. NVFR/NIFR Trainings sind lange vor 20:00 darstellbar.

3. SERA hin oder her, es gibt dzt. nationale Einreise/Ausreisebestimmungen; bis die AIP diese übernimmt, sind diese weitgehenst wieder geändert und eine Flugplanaufgabe ist dank Autorouter einfach und sogar kostenlos - ich habe seit Jahren keine Berührungsängste und Co. und meine Frau freut sich über die automatische Landemeldung per SMS ...

4. Die neue AOPA.at berichtet schnell und ziemlich treffend über neue Ereignisse - kein Vergleich zu früher. Es können natürlich auch Fehler passieren, aber diese werden korregiert und Fake-News waren bis dato nicht erkenntlich.

Nur zum "Luxus"-Nachdenken nach der letzten Nacht,

aus LOWW,

Gottfried

16. November 2020: Von Herbert SNKF Licenik an Herbert SNKF Licenik

In Österreich gibt es vom 17.11. bis zum 06.12.2020 einen harten Lockdown. Die entsprechende Notmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums groundet leider auch die gesamte GA in besagtem Zeitraum:

https://www.aopa.at/?p=103443

16. November 2020: Von Daniel Mayr an Herbert SNKF Licenik

Nicht ganz. Gem. §1 (1) 4 sind Ausbildungszwecke ein Grund, den privaten Wohnbereich zu verlassen.


D.h. Schulflüge auf Flughäfen sind sehr wohl möglich.

16. November 2020: Von Herbert SNKF Licenik an Daniel Mayr

Bei buchstabengetreuer Auslegung der aktuellen Verordnung nach ja.

Aber unter Zusatzinformation aus dem BMK / Krisenstab steht u.a.:

...Zur weiteren Klarstellung soll ggst. § 9 Abs. 5 der Vollständigkeit halber auch um Flughäfen ergänzt werden...

16. November 2020: Von Herbert SNKF Licenik an Daniel Mayr

Nach vielen Diskussionen und Rückfragen zum Thema Notmaßnahmenverordnung in Österreich haben wir ein Update auf unserer Homepage veröffentlicht:

https://www.aopa.at/?p=103443

16. November 2020: Von Tim Harris an Herbert SNKF Licenik

Wiener Neustadt LOAN ist weiterhin geöffnet, siehe auch NOTAMs A3276 bis A3276.

17. November 2020: Von Erik N. an Herbert SNKF Licenik Bewertung: +2.00 [2]

Unschön und realitätsfremd.

27. November 2020: Von Herbert SNKF Licenik an Herbert SNKF Licenik

Hier ein Update zur Novelle der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung für Österreich vom 27.11.2020:

https://www.aopa.at/?p=103443

4. Dezember 2020: Von Herbert SNKF Licenik an Herbert SNKF Licenik Bewertung: +1.00 [1]

Heureka! Der GA-Lockdown in Österreich ist mit 07.12.2020 vorbei:

https://www.aopa.at/?p=103456

Übrig bleibt ein Lockdown light mit nächtlicher Ausgangssperre bis Weihnachten.
Aber das werden wir auch noch aussitzen.

23. Dezember 2020: Von Herbert SNKF Licenik an Herbert SNKF Licenik

Lockdown 3.0 in Österreich über die Weihnachtsfeiertage!

Für die GA ist dieser Lockdown nicht ganz so unerfreulich wie die Vorversionen:

https://www.aopa.at/?p=103506

Die AOPA Austria wünscht ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und - soweit in diesen Tagen möglich - angenehme Feiertage!

20. Januar 2021: Von Herbert SNKF Licenik an Herbert SNKF Licenik Bewertung: +1.00 [1]

Ausnahmsweise geht es heute bei uns nicht um die Causa Prima, sondern ums Fliegen.
Nämlich ums korrekte Funken mit Wien Information, nachdem am 03.12.2020 eine neue AIC zu dem Thema herausgekommen ist.
Besonders beim Einleitungsruf gibt's etwas Neues:

https://www.aopa.at/?p=103533

20. Januar 2021: Von T. Magin an Herbert SNKF Licenik
Da lese ich jetzt ein wenig verwundert:

„Die Aufgabe eines Flugplanes ist immer hilfreich und auch erwünscht, auch bei Lokalflügen.“

Der liegt dann FIS wirklich vor? Und wenn ja: was braucht‘s dann noch den dicken Einleitungsruf? Mit dem FP ist doch bereits alles gesagt. Reicht dann nicht ein „A-BCDE, Position Woauchimmer, FL75“?
20. Januar 2021: Von Herbert SNKF Licenik an T. Magin

Ja, der Flugplan liegt FIS (am Bildschirm) vor und erspart eben den langen Einleitungsanruf.

Ohne "negative Flightplan" beim Erstanruf beginnt die FIS-Unit den passenden FPL im System zu suchen.

22. Januar 2021: Von Herbert SNKF Licenik an Herbert SNKF Licenik

Wie sattsam bekannt sein dürfte, geht auch in Österreich der Lockdown in die Verlängerung. Aktuelle Version:

Lockdown V3.3.

Diese Version ist weitgehend kompatibel mit den Vorgängerversionen, nur sind aus den MNS-Masken FFP2-Masken geworden und der Babyelefant ist von 1m auf 2m gewachsen.
Ist halt in die Jahre gekommen und zum Teenager geworden.

https://www.aopa.at/?p=103506

Sonst bleibt im Wesentlichen alles wie gehabt.

23. Januar 2021: Von Philipp Tiemann an Herbert SNKF Licenik Bewertung: +4.00 [4]

Noch einmal zu eurem Papier mit den Infos der Austrocontrol; "negatived/no flightplan" hat Italien ja auch schon seit 10 Jahren. Wobei es dort eher mit dem Thema Alarmdienst zu tun hat.

Herrlich und richtig finde ich den kleinen Seitenhieb auf die teutonischen Piloten, die ja die ganze Welt immer mit ihrem "requescht traffic information" beglücken wollen. :-) Auch der Verweis auf youtube lässt schmunzeln.

Beim Thema "was darf und soll ins Feld 15 bei VFR-Flugplänen" werden sich die Länder in Europa wohl nie einig. Das ist ein fürchterliches Chaos.

Letzte Endes muss man sagen: "träumt ruhig weiter". Denn zu denken, jeder Freizeitpilot, der z.B. für einen Tagesausflug von Augsburg nach Losinj fliegt, würde vorab die Flugfunkmanuals von 5 Ländern vorab studieren (oder gar solche inoffiziellen Blätter), geschweige denn irgendwelche Feinheiten daraus längerfristig im Gedächtnis behalten können, wäre natürlich etwas naiv.

Flugpläne liegen dem FIS nun also vor. Heißt elektronisch, oder wie? Wenn elektronisch: warum gibt es da keine Schnittstelle zur AIS mit der der Kollege Flugpläne mit einem Mausklick öffnen und schließen kann? Warum immer noch Telefonanruf bei AIS? Warte, wahrscheinlich "job demarcation" :-))

Sonst sind da trotzdem ein paar richtige Hinweise drin, wo das meist allgemeingültige Punkte sind.

23. Januar 2021: Von T. Magin an Philipp Tiemann
„würde vorab die Flugfunkmanuals von 5 Ländern vorab studieren (...) wäre natürlich etwas naiv.“

Das war auch mein allererster Gedanke beim Lesen. Ein wunderbares Beispiel für europ. Kleinstaaterei (wobei ich damit natürlich nicht AT im Besonderen meine, sondern eben alle beitragenden Nationen).

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