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26. August 2019: Von Lutz D. an Chris B. K. Bewertung: +13.00 [13]

Zunächst mal: dass SkyDemon so schnell und im Prinzip getriggert durch Nachfragen resultierend aus diesem Thread reagiert hat, ist schon Weltklasse.

Und dann: völlige Zustimmung, Chris. Die Art und Weise, wie in Deutschland relevante Informationen für die Flugsicherheit kostenpflichtig, versteckt, kompliziert ‚veröffentlicht‘ werden, ist beschämend.

26. August 2019: Von Flieger Max L.oitfelder an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

Versuch Mal herauszufinden welche Mindestflughöhe in welchem Nationalpark in Österreich zulässig ist. DAS ist beschämend ;-)

26. August 2019: Von ch ess an Flieger Max L.oitfelder

Das stimmt - aber auch da gibt es bisher keine nachweisbar stattgefundenen Fälle einer Strafe, die gerichtlich Bestand hätte, oder ?

Da geht es auch zumindest um Umweltrecht auf Landesebene vs Luftrecht auf Bundesebene.

Hier geht es um nationales Luftrecht und die unakzeptable Art, wie man sich in der Flugvorbereitung darüber schlau machen kann.

Auf den Karten sind die Zonen doch wenigstens in grün eingezeichnet... man weiss da ist was ;-)

26. August 2019: Von Stefan K. an ch ess Bewertung: +0.67 [2]

Die Wittmund TMZ wurde in der AIP veröffentlicht und die temporären EDRs als NOTAMs.

Wo siehst du jetzt ein Problem ?

26. August 2019: Von Chris B. K. an Stefan K.

Wo siehst du jetzt ein Problem?

Ich bin zwar nicht ch.ess,

aber das Problem ist die Art, wie die Dinge "veröffentlicht" werden, nämlich in einer AIP, die eben nicht öffentlich zugänglich ist. Zudem werden die für den Flug notwendigen Informationen sehr weit gestreut (AIP, NOTAMS, NfL, ...).

Man könnte es auf die Spitze treiben:
Ein Fremder kommt auf mein Grundstück und ich erschieße ihn. Bei der Verhandlung später sage ich, daß ich in einer geschlossenen Facebook-Gruppe doch veröffentlicht habe, daß Unbefugten das Betreten meines Grundstücks verboten ist. Der Eindringlling hätte das doch wissen und entsprechend handeln müssen. Das der Eindringling aber noch nicht einmal wußte, daß er sich überhaupt auf meinem Privatgrund befindet, weil die Grenzen in der Örtlichkeit nicht markiert sind, geschweige denn, daß er überhaupt die Inhalte dieser geschlossenen Facebook-Gruppe hätte lesen können, lassen wir dann auch gleich mal außer acht.

Außerdem sagen manche Nutzer hier doch, daß sie bei der dfs beschäftigt sind und mitlesen:
Warum gibt es auch heute noch keine NOTAM zu der TMZ Wittmund, nachdem das Problem ja jetzt bekannt ist?

26. August 2019: Von Kilo Papa an Chris B. K. Bewertung: +2.00 [2]

Was fuer ein absurdes Geschwafel.

Du bist (auch bei Auslandsflügen) verpflichtet dich mit der AIP des jeweiligen Landes vertraut zu machen. Da hättest du die Info gefunden. Ende.

Und nochmal auf dein Argument vonwegen Strafbefehl wegen fliegen ohne Transponder: ist ein funktionierender eingebaut, so MUSST du ihn auch anschalten. Solltest du ohne fliegen (obwohl du einen hast), weil du es nicht fuer nötig hälst, dann sollte man dich dafür belangen. Wer sich das Geld für nen XPDR spart sollte die AIP dann wohl einfach genauer lesen...

Sicherlich steht außer Frage, dass die DFS hier kundenorientierter arbeiten könnte. Max hat ja schon ein Beispiel aus Ö angeführt. Es gibt also auch andere, die es unelegant lösen. Ich finde es auch unglücklich gelöst und ein Notam dazu zu veröffentlichen wenn sich an Lufträumen was ändert wäre sicher kein Schaden.

26. August 2019: Von Stefan K. an Chris B. K.

Deine Flugvorbereitung findet ohne die AIP statt ?

26. August 2019: Von Chris B. K. an Stefan K. Bewertung: +1.00 [1]

Natürlich nicht, aber die AIP VFR ist in Deutschland einer geschlossenen Facebook-Gruppe, in der die Informationen irgendwo irgendwann mal gepostet wurden, durchaus vergleichbar. In die Facebook-Gruppe muß man aufgenommen werden und in die AIP-Gruppe muß man sich einkaufen. Wobei da natürlich noch die Frage ist, was wohl passieren würde, wenn Eisenschmidt einem kein Abo verkauft? Wir haben in Deutschland ja Vertragsfreiheit und jeder kann einen Verkauf ohne Nennung von Gründen ablehnen.

Oder würdest Du bei der Flugvorbereitung, nachdem du die Strecke auf der ICAO-Karte abgesteckt hast, vermuten, daß in der AIP SUP 14/19 irgendetwas drinsteht, was für deine Flugdurchführung wichtig ist?

Dazu müßtest du schon lange vorher die komplette AIP SUP auswendig kennen und dann im Umkehrschluß wissen, daß sich hinter der 14/19 die TMZ Wittmund versteckt, dir da Ungemach drohen könnte, wenn Du über Wittmund fliegst, und du entsprechend noch einmal nachschlagen solltest.

Klar ist das alles irgendwo "veröffentlicht" worden, nur findet es in dem Wust der ganzen Informationen niemand. ;-)

26. August 2019: Von Stefan K. an Kilo Papa Bewertung: -0.33 [1]

Danke..... allerdings gibt es ICAO weltweit genaue Regeln wie etwas zu veröffentlichen ist. Ein Notam gäbe es in diesem Fall nur, wenn der Zeitvorlauf zu gering oder die Dauer der Änderung kürzer ist.

26. August 2019: Von Chris B. K. an Stefan K.

Also das NOTAM zum Frequenzwechsel an unserem Platz ist jetzt seit 8 Monaten zu finden obwohl die Sichtanflugkarte vor 2 Monaten angepaßt wurde. Das Argument, daß die TMZ Wittmund für ein NOTAM zu langfristig ist, kann nicht sein.

26. August 2019: Von Achim H. an Chris B. K. Bewertung: +2.00 [2]

Hier hat doch jeder einen Transponder und die TMZ ist irrelevant.

Die EDRs waren in NOTAMs. Also kein wirkliches Problem hier?

SkyDemon hätte das AIP SUP aufgreifen sollen, dafür bezahlen wir sie ja und sparen uns das sinnlose und unpraktikable AIP-Studium.

26. August 2019: Von Stefan K. an Chris B. K.

Das Notam für den Fluglatz bleibt erhalten, bis alle offiziellen Karten und Unterlagen geändert wurden..... irgendwo wird noch die alte Frequenz stehen.... ICAO Karte ?

Und für die Umstände, was wird wann mit was veröffentlicht, kannst du Google bemühen....tippe immer nur auf dem Mobiltelefon, deshalb fallen manchmal die Antworten etwas knapp aus... :)

26. August 2019: Von Kilo Papa an Stefan K. Bewertung: +3.00 [3]

Ich weiß, Stefan, aber dennoch würde ich es begrüßen, wenn es einfach praxisorientierter wäre. Ich weiß in etwa, wie viele AIPs mit Berichtigungsdienst in deutschen Schränken stehen...

26. August 2019: Von ch ess an Stefan K. Bewertung: +4.00 [4]

Das Problem sehe ich einerseits in der Erwartung vollstaendiger Pruefung aller Quellen inkl. nicht mit effizienten Mitteln verfuegbarer Informationen, bspw NfL und auch deutscher AIP-SUP.

Andererseits in der kostenpflichtigen Verfuegbarkeit besagter Quellen.

Die StVO und etwaige Baustellengeschwindigkeiten werden auch nicht ueber kostenpflichtige Abos bekannt gemacht...

Nein, ich habe noch kein Problen damit gehabt, weil die Kollegen vom FIS gute Hinweise geben und ich meist dort anklopfe. Und entsprechende Software nutze.

Richtig ist es trotzdem nicht.

26. August 2019: Von  an Stefan K.

Wo siehst du jetzt ein Problem ?

Ich glaube, dass Problem von einigen hier ist, dass Flugvorbereitungen im wesentlichen aus "ich gebe Start und Ziel in der App ein und schaue ob irgendwo was rot blinkt" besteht. Die meisten APPs sind sehr gut darin, NOTAMS darzustellen aber oft nicht so gut, Beschränkungen aus der AIP zu zeigen.
Daher empfinden es viele als "unfair", wenn sich die DFS, das LBA, etc. in ihrer Veröffentlichungspraxis nicht den APPs anpassen.

26. August 2019: Von F. Mad an 

Mal ohne Schaum vorm Mund, ich kann jetzt auf der VFRiNOTAM App vom Eisenschmidt Verlag die EDR Peenemünde nicht finden, vor lauter Boeing Max 8 und Hindernis übersehen? Dann mein Fehler, wenn nicht, dann ist es eben nicht Bequemlichkeit oder Doofheit meinerseits sondern Vertrauen in eine von der DFS irgendwann mal empfohlene App, die ich fortan wohl dann besser nicht mehr nutze??? Kann man ja mal sachlich klären, ich hatte in der Vergangenheit schon mal den Verdacht dass es eine Diskrepanz gibt, aber wie bei vielen Themen habe ich es leider nicht mehr verfolgt....im DFS Briefing steht sie jedenfalls.

26. August 2019: Von Stefan K. an F. Mad

Vielleicht zeigt die APP nur momentan aktive NOTAMs an..... 23.08. ist das erste Notam ausgelaufen die nächste Aktivierung ist erst im September.

26. August 2019: Von Hans-Jochen Schmitt an F. Mad Bewertung: +1.00 [1]

Bitte den Filter "nur heute gültig" im Suchdialog entfernen. Die exakten Seriennummern der jeweiligen NOTAM sind D3442/19 bis D3444/19. Meine ursprünglche Anmerkung dazu bezog sich auf die Tatsache, das es KEIN Supplement gab, lediglich einen Verweis auf die zugehörige NfL. Andersrum: wer keine App hat, die das Koordinaten-Polygon aus dem Text visualisieren kann, benötigt die Kartendarstellung aus der NfL (oder umfliegt Peenemünde großzügig im angegeben Radius).

26. August 2019: Von ch ess an  Bewertung: +2.00 [2]

Vielleicht wuerde es der GA tatsaechlich gut tun, wenn aus den historisch ueberlieferten muehsamen Ablaeufen der Flugvorbereitung ein effektiver und effizienter Prozess werden koennte.

Das wuerde die GA auch zu einem ernstzunehmenden Verkehrsmittel machen koennen. Es bleiben mit dem Wetter noch genuegend Unwaegbarkeiten...

Das schliesst explizit nicht aus, dass man die dahinterliegenden Grundlagen lernt. Ich finde, wir duerfen im Zeitalter von KI zumindest eine leichte elektronische Verfuegbarkeit sicherheitsrelevanter Informationen erwarten.

Das LBA will sich bestimmt nicht umstellen, aber DFS ist doch sonst ganz modern... ;-)

26. August 2019: Von Tobias Schnell an  Bewertung: +3.00 [3]

Daher empfinden es viele als "unfair", wenn sich die DFS, das LBA, etc. in ihrer Veröffentlichungspraxis nicht den APPs anpassen

Unfair ist, wenn Informationen, die ich benötige, um mich an rechtliche Vorgaben halten zu können, nicht mal als „Rohdaten“ frei verfügbar sind. Gerne dürfen Eisenschmidt, ForeFlight & Co. dann Geld fürs Hübsch- und Nutzbarmachen verlangen, aber das Textfile mit der Beschränkung und den Koordinaten muss öffentlich sein.

Dank Eurocontrol ist das im IFR-Bereich in ganz Europa der Fall - VFR in ein paar wenigen Ländern leider nicht...

dass Flugvorbereitungen im wesentlichen aus "ich gebe Start und Ziel in der App ein und schaue ob irgendwo was rot blinkt"

Genau das muss der Zielzustand sein. Schon im Sinne der Flugsicherheit.

26. August 2019: Von  an Stefan K.

Ich vermute auch, dass die DFS-App nur die gerade aktiven NOTAMS anzeigt - da ich die nicht verwende weiss ich das aber nicht.
Das können wir aber erst morgen morgen prüfen - dann ist die ED-R bei Barth ("Ribnitz-Damgarten") ja wieder aktiv

26. August 2019: Von Hans-Jochen Schmitt an Hans-Jochen Schmitt Bewertung: +3.00 [3]

PS: ich denke es ist im Sinn der Sache wenn man die Original-Abbildung aus der NfL 1-1705-19 einmal zeigt. Ich war persönlich betroffen letzte Woche, die ED-R Peenemünde liegt exakt auf der Rügen-Heringsdorf Sightseeing-Route.

An diesem Beispiel wird die Überlegenheit der graphischen Darstellung deutlich: wenn man dieses Bild einem Piloten für nur 5 Sekunden zeigt, ist er orientiert und wird da nicht eingfliegen ("Bodden vor EDCP meiden"). Mit dem NOTAM alleine ist man wahrscheinlich nach 5 Minuten noch nicht wirklich schlau.

26. August 2019: Von Mich.ael Brün.ing an Tobias Schnell

Unfair ist, wenn Informationen, die ich benötige, um mich an rechtliche Vorgaben halten zu können, nicht mal als „Rohdaten“ frei verfügbar sind.

Was ist denn im Falle von Notams nicht frei verfügbar?

Auf der AIS-Website der DFS bekommt man sogar eine (rudimentäre) grafische Anzeige der Notams kostenlos.

26. August 2019: Von Tobias Schnell an Mich.ael Brün.ing

NOTAMs sind frei verfügbar, aber eine VFR-AIP und deren SUPs sind es nicht. Damit liegt die Wittmund-TMZ komplett hinter der Paywall.

26. August 2019: Von Lutz D. an Mich.ael Brün.ing

Die AIP VFR ist nicht frei verfügbar.


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